Bußgelder drohen bei Verstoß gegen die neue Drohnen-Verordnung

Beachtung gesetzlicher Vorschriften beim Drohnenflug

Wissenswertes zum Thema: Beachtung gesetzlicher Vorschriften beim Drohnenflug

Wer sich eine Drohne gekauft hat, der möchte so schnell wie möglich die ersten Flugmanöver unter freiem Himmel selbst ausprobieren. Wie schnell ist meine neue Drohne einsatzbereit?, Wie reagiert das Fluggerät auf die ersten Steuerbefehle?, Wie funktioniert die Kameratechnik? Fragen über Fragen – auf die schnelle Antworten gesucht werden, um schnellstmöglich Spaß und Freude mit dem neuen Fluggerät zu erleben. Bei aller Euphorie und Vorfreude sollte sich der Hobbypilot nicht nur mit den Funktionen des neuen Fluggerätes eingehend beschäftigen, sondern auch die gesetzlichen Regelungen, Sicherheitsbestimmungen und Vorschriften kennen, die die Bundesregierung, speziell für die Fliegerei mit unbemannten Fluggeräten, im April dieses Jahres überarbeitet erlassen hat.

Warum wurde ein neues Drohnengesetz erlassen?

Bis Ende des Jahres 2017 werden in Deutschland schätzungsweise eine Million Multikopter verkauft. Fluggeräte die den deutschen Luftraum zusätzlich nutzen, der bis dato nur Flugzeugen, Helikoptern und anderen Flugobjekten vorbehalten bzw. zugeordnet war. Auch wenn die Flughöhe von Drohnen auf 100 Meter gesetzlich beschränkt worden ist, so sind die Gefahren von Unfällen, Kollisionen und Abstürzen um ein vielfaches größer als noch von zehn Jahren. Deshalb wurde die Überarbeitung der bestehenden Gesetzesauflage notwendig und die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“, am 07.04.2017 von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt verschärft in Kraft gesetzt.

Kein Drohnenflug ohne Versicherungsschutz!

Startet man sein Fluggerät ohne gesetzlich vorgeschrieben Versicherungsschutz und kennt darüberhinaus die gesetzlichen Flugverbote nicht, kann die Drohnenfliegerei für den Hobbypiloten unter Umständen eine sehr teure Erfahrung werden.
Neben dem Spaß eine Drohne zu fliegen und atemberaubende Fotos zu schießen oder Kurzvideos zu drehen, birgt der Flug mit einer Drohne auch immer gewisse Risiken. Nur eine Unachtsamkeit oder ein unkontrolliertes Manöver und schnell kann ein Unfall eine finanzielle Dimension erreichen die in die tausende Euro geht – vor allem dann wenn Personen durch einen Drohnenflug verletzt werden. Vielen Drohnenpiloten ist oft nicht bewusst, dass sie unter Umständen, wenn kein Haftpflicht-Versicherungsschutz besteht, für alle Schäden selbst, d.h. mit ihrem Privatvermögen haften müssen. Auch wenn für eine Drohnen-Haftpflichtversicherung nur geringe zusätzliche Kosten im Jahr anfallen, sollten sie diese nicht sparen, denn bei einem Unfall, den Sie selbst nicht verschuldet haben müssen, können Schäden in Millionenhöhe entstehen. Zudem riskieren Sie ein Bußgeld, wenn Sie Ihre Drohne ohne Versicherungsschutz betreiben.

Wann drohen Bußgelder, wenn ich gegen bestehende Gesetzesauflagen verstoße?

Hierzu einige Beispiele:

Auf einer öffentlichen Wahlkampfveranstaltung von Angela Merkel wurde in Dresden eine Drohne ohne vorherige behördliche Aufstiegsgenehmigung eingesetzt. Bußgeld: 500 Euro

In Ueckermünde (Mecklenburg Vorpommern) wurde mit einer Drohne Fotoaufnahmen gemacht, ohne zuvor eine behördliche Genehmigung für dieses Vorhaben zu beantragen. Bußgeld: 1.500 Euro

Ein Bußgeld droht beispielsweise, wenn eine Drohne den Flugverkehr in der Nähe von Flughäfen stört oder über Naturschutzgebiete fliegt oder datenschutzrechtliche Bestimmungen missachtet werden oder sich dort bewegt, wo Benutzungsverbote für Drohnen gelten wie z.B. über Mernschenansammlungen. Ein Bußgeld droht auch, wenn die Drohnen-Kennzeichnungspflicht oder die Erlaubnispflicht nicht eingehalten wird. Ein Bußgeld wird auch verhängt, wenn gegen das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) oder die Luftverkehrsordnung (Luft VO) verstoßen wird. Beide Gesetze regeln die Nutzung von Fluggeräten im deutschen Luftraum, wozu auch gewerblich genutzte Drohnen zählen.

Wird durch den Betrieb der Drohne die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört oder datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt, wenn beispielsweise Fotoaufnahmen von Personen gemacht werden, die einwandfrei zu erkennen und zu identifizieren sind, aber einer Aufnahme zuvor nicht zugestimmt haben, kann ein Strafverfahren gegen den betroffenen Drohnenpiloten eingeleitet werden.

Drohnenpiloten, die beim Betrieb mit Ihrer Drohne gegen geltende Vorschriften und Regelungen verstoßen, können in Deutschland mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden. Darüberhinaus hat die Polizei die Möglichkeit eine Drohne bei vorschriftswidrigem Gebrauch zu beschlagnahmen.

Was Sie vor dem ersten Start mit Ihrer neuen Drohne unbedingt beachten sollten:

Drohnenpiloten haften immer verschuldensunabhängig

Wer glaubt, seine Fluggerät sei automatisch über die private Haftpflicht-Versicherung mitversichert, der kann sich täuschen; denn eine motorisierte Drohne ist kein Spielzeug und auch nicht automatisch über eine private Haftpflicht-Versicherung mitversichert. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen der privaten Haftpflichtversicherung sagen zumeist nur aus, dass eine Haftpflicht für Schäden von Luftfahrzeugen besteht, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen. Drohnen unterliegen aber genau dieser Versicherungspflicht! Diese hat der Gesetzgeber seit 2005 für alle „unbemannten Flugobjekte“, zu den Drohnen zählen, verfügt. Warum Sie eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung einer privaten Haftpflicht-Versicherung immer vorziehen sollten, lesen Sie im Bereich RECHTLICHES auf drohnen-versicherung.com

Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung ist in 3 Minuten beantragt

Schließen Sie am besten gleich eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ab, die den aktuellen Anforderungen nach dem deutschen Luftfahrtgesetz (LuftVG) entspricht. Für bereits 70 Euro Jahresbeitrag sind Sie optimal abgesichert. Nähere Informationen über die Tarife der Luftfahrt-Versicherungsanbieter finden Sie auf der Website www.drohnen-versicherung.com. Die Antragstellung lässt sich schnell und einfach von Zuhause aus erledigen und dauert nicht länger als 3 Minuten!

Jeder Drohnenpilot ist Versicherungsnachweispflichtig

Den Versicherungsnachweis gemäß §106 LuftVZO (LuftVZO=Luftverkehrszulassungsordnung), den jeder Drohnenpilot beim Betrieb seiner Drohne mitzuführen hat und auf Verlangen der Ordnungsbehörde oder Polizei vorzuzeigen ist, erhalten Sie nach Antragstellung kurzfristig per Email zugesandt.

Neu! Drohnen-Kennzeichnungspflicht ab 01.10.2017 in Deutschland Pflicht!

Ab dem 07.04.2017 müssen alle Drohnen mit einem Abfluggewicht von über 0,25 Kilogramm mit einer Kennzeichnungsplakette ausgestattet sein, die den Namen und die Adresse des Halters bzw. Eigentümers trägt. Auch Fluggeräte die auf Modellflugplätzen betrieben werden sind mit solch einer Plakette auszustatten. Für die Um- und Ausrüstung der Fluggeräte hat die Bundesregierung eine Übergangsfrist bis zum 01.10.2017 eingeräumt. Mit der Kennzeichnungspflicht soll bei Bedarf schnellstens herausgefunden werden, wer für eine etwaige Fehlbedienung der Drohnen verantwortlich ist bzw. wem sie gehört.

Ab 01.10.2017 wird ein Drohnenführerschein benötigt

Drohnen mit einem Startgewicht von über 2 Kilogramm dürfen nur noch von Piloten betrieben werden, die eine entsprechende Erlaubnis, z.B. eine Pilotenlizenz oder einem sog. Kenntnisnachweis vorlegen können. Auf Modellflugplätzen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich. Dieser Drohnen-Führerschein kann bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle erworben werden. Mindestalter: 16 Jahre. Informationen, wo ein Kenntnisprüfung abgelegt werden kann, finden Sie in unserem Blogbeitrag

Eine Drohne mit über 5 Kg Startgewicht benötigt eine Aufstiegsgenehmigung

Wer in Deutschland eine Drohne mit einem Startgewicht von über 5 Kilogramm im öffentlichen Luftraum betreiben möchte, der benötigt eine behördliche Aufstiegsgenehmigung. Diese kann bei der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde beantragt werden kann. Dabei ist es unerheblich ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird. Hier finden Sie die Kontaktdaten der Landesluftfahrtbehörden Ihres Bundeslandes.

Worauf Sie beim Drohnenflug unbedingt achten sollten?

Es gibt eine Vielzahl von Regelungen, Vorschriften und Gesetzen die der Drohnenpilot kennen und auch in der Praxis beherzigen sollte. Auf unserer Website http://www.drohnen-versicherung.com haben wir alle gesetzlichen Vorschriften für Sie zusammengefasst. Berücksichtigen Sie diese bei Ihren Flügen, dann steht dem Spaß und der Freude am fliegen und an den gemachten Fotos und Filmen mit Ihrer neuen Drohne nichts mehr im Wege.

Kostenloser Onlinekurs: Kenntnisnachweis für Drohnenpiloten

Gemäß der neuen Luftverkehrsordnung (LuftVO), die seitens der Bundesregierung am 07.04.2017 erlassen wurde, sind alle Drohnenpiloten ab 01.10.2017 verpflichtet für die Steuerung ihrer Fluggeräte mit einer Startmasse von über 2 Kilogramm besondere Kenntnisse nachzuweisen.

Mit welchen Dokumenten kann der Kenntnisnachweis erbracht werden?

  • Durch Vorlage einer gültigen Pilotenlizenz
  • Durch eine Bescheinigung einer durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) anerkannten Stelle
  • Durch die Bescheinigung über die erfolgte Einweisung durch einen beauftragten Luftsportverband oder einen von ihm beauftragten Verein. (Diese Bescheinigung ist aber nur für die private Nutzung gültig!)

Welcher Lernstoff wird vermittelt?

Der Kenntnisnachweis bescheinigt ausreichende Kenntnisse über den Betrieb und die Navigation, die für den Betrieb betreffenden luftrechtlichen Grundlagen und die Luftraumordnung. Wir bringe ich die Drohne sicher in die Luft?, Wo darf ich mit meiner Drohnen überhaupt fliegen? Wo besteht Flugverbot? Wie muss ich mich versichern? Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt der Online-Kurs der mit einem Abschlusstest endet.

Wann startet der online Kurs ?

Interessierten Drohnenpiloten bietet der TÜV Nord ab dem 26.07.2017 ein Online-Seminar an, um den geforderten Kenntnisnachweis zu erlangen. Die persönliche Anwesenheit ist bei diesem Seminar nicht notwendig. Die Teilnahme kann bequem von zu Hause aus erfolgen. Die Anmeldung zum Online-Seminar ist bis zum 25.07.2016 kostenlos, danach kostet der Kurs 39 Euro.

Wo melde ich mich an?

Anmeldungen sind unter nachfolgendem Link möglich:

tuev-nord-online.de

Drohnenkennzeichnung inklusive

Nach Abschluss der bestandenen Prüfung erhalten alle Teilnehmer einen Namen-/Adressaufkleber für ihre Drohne, die ebenfalls ab 01.10.2017 verpflichtend am jedem Flugmodell angebracht sein muss.

Drohnenversicherung

Der Abschluss einer Drohnen-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht. Nähere informationen hierzu finden Sie auf: drohnen-versicherung.com

Die beste Drohnenversicherung finden – Empfehlungen

In Deutschland ist der Betrieb einer Drohne im öffentlichen Raum ohne eine bestehende Haftpflichtversicherung nicht erlaubt. Viele Drohnenpiloten wissen das nicht! Diese Versicherungspflicht besteht in Deutschland für alle Luftfahrzeuge – unabhängig von Größe und Gewicht. Denkt man einen kurzen Moment darüber nach, ist das auch durchaus sinnvoll. Denn spätestens wenn die Drohne unbeabsichtigt und unvorhersehbar abstürzt und einen größeren Schaden verursacht kann es für den Hobbypiloten teuer werden. Damit Sie im Schadenfall optimal abgesichert sind, führen wir hier die Leistungen und Besonderheiten von verschiedenen Drohnen-Haftpflichtversicherungen auf. Alle folgend aufgeführten Versicherungsgesellschaften sind zugelassene Luftfahrtversicherer.

HDI Drohnen-Haftpflichtversicherung

Die HDI Versicherung stellt sich gleich mit 3 Tarifen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung auf. Tarif PRIVAT, CLASSIC und EXKLUSIV. Somit wir der HDI-Schutz nahezu jeder Kundenanforderung gerecht. Der Versicherungsschutz ist bei allen drei Tarifen identisch, es werden lediglich unterschiedliche Zielgruppen abgedeckt.

HDI Drohnenhaftpflicht PRIVAT:

Der Versicherungsschutz umfasst eine privat genutzte Drohne mit einer Startmasse von bis zu 25 Kilogramm. Die Nutzung ist auf Privat-, Hobby-, Sport- und Freizeitzwecken ausgelegt. Die Kosten belaufen sich in der günstigsten Variante (ohne Selbstbeteiligung) auf 71,40 € inkl. Versicherungssteuer.

HDI Drohnenhaftpflicht CLASSIC:

Der HDI CLASSIC Tarif gilt für Drohnen bis 25 Kg Startmasse die gewerblich genutzt werden. Versicherungsschutz ist auch gegeben, wenn die Drohne neben dem gewerblichen Einsatz privat genutzt wird. Dieses Tarifmodell bietet zudem die Möglichkeit, mehrere Drohnen in nur einem Vertrag zu versichern. Alle versicherten Drohnen dürfen zeitgleich verwendet werden. Die HDI Drohnen-Haftpflichtversicherung CLASSIC kostet z. B. für 5 Drohnen nur 392,70 € inkl. Versicherungssteuer im Jahr.

HDI Drohnenhaftpflicht EXKLUSIV:

Die HDI Drohnenhaftpflicht EXKLUSIV richtet sich speziell an Firmen, die mehrere Drohnen besitzen, aber immer nur eine einzige Drohne genutzt wird. Die parallele Nutzung von mehreren Drohnen sieht dieser Tarif nicht vor. Daher kann er auch alle Drohnen eines Unternehmens für nur 215,– Euro inkl. 19% Versicherungssteuer in einem Vertrag abbilden.

Für alle drei HDI Drohnen-Haftpflichtversicherungen ist der Versicherungsschutz identisch.

Die Drohnen dürfen ein maximales Startgewicht bis 25 Kilogramm haben. Die Deckungssummen können frei gewählt werden (1 Mio, 1,5 Mio, 3 Mio., 4 Mio., 5 Mio. und 10 Mio. €). Der Geltungsbereich ist im Gewerbebereich nach Wunsch Europa oder Weltweit (ohne USA u. Kanada) beantragbar. Für private Drohnenpiloten gilt stets die weltweite Deckung vereinbart. Ein eventueller Schadenfall wird ohne Selbstbeteiligung reguliert. Der Betriebssitz bzw. Wohnsitz des Versicherungsnehmers ist Deutschland oder Österreich. Der Haftpflichtschutz wird auch bei Indoorflügen, Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, Flüge außerhalb von Modellflugplätzen, Steuern der Drohne mittels Smartphone und Pad, Foto- und Filmaufnahmen zur gewerblichen und privaten Verwendung (je nach Tarifwahl) und Teilnahme an Wettbewerben gewährt. Ferner erstreckt sich die Haftpflichtversicherung auch über den automatisch autonomen Flugbetrieb – im Sichtbereich des Piloten, sofern manuell und in Echtzeit in die Funksteuerung eingegriffen werden kann.

Fazit: Die HDI Global SE ist ein professioneller, zugelassener Luftfahrt-Haftpflichtversicherer mit enormer Erfahrung, was sich im Tarif und einer Schadenregulierung wiederspiegelt. Das Tarifwerk der HDI Drohnen-Haftpflichtversicherung ist leistungsstark, günstig und bietet für nahezu alle Einsatzbereiche eine optimale Deckung.

Die Drohnen Haftpflichtversicherung der R+V Versicherung

Der R+V Drohnen Haftpflichttarif hat für den privaten als auch für den gewerblichen Bereich maßgeschneiderte Versicherungslösungen für den Flugbetrieb mit Drohnen. Voraussetzung ist der ständige Wohn- bzw. Betriebssitz in Deutschland oder Österreich.

Die Drohnen-Haftpflichtversicherung der R+V ist im Vergleich zu den angebotenen Deckungssummen für Personen- und Sachschäden und den gegebenen Deckungserweiterungen recht günstig, was auch für gewerblich genutzte Drohnen gilt.

Die R+V bietet die Drohnen-Haftpflichtversicherung für Privatkunden bereits ab 77,11 Euro und für Gewerbekunden ab 147,48 inkl. Versicherungssteuer an.

Es besteht die Möglichkeit, die gewünschte Deckungssumme zwischen 1.000.000 Euro und 10.000.000 Euro in insgesamt fünf Abstufungen frei auszuwählen. Die Deckungssumme bezieht sich auf jede einzeln versicherte Drohne. Der Haftpflichtschutz gilt für Europa, kann aber auch für Urlaubsreisen oder betriebsbedingten Reisen auf den weltweiten Versicherungsschutz erweitert werden.

Versicherbar sind Drohnen, unabhängig vom Hersteller, bis zu einer Startmasse von maximal 25 Kilogramm. Es besteht auch die Möglichkeit mehrere Drohnen innerhalb eines Vertrages zu versichern. Ab drei versicherten Drohnen wird ein entsprechender Rabatt berücksichtigt. Nähere Informationen sind im Online-Tarifrechner erhältlich.

Hervorzuheben ist, dass die R+V Tarife alle mit der offenen Pilotenklausel ausgestattet sind. Das bedeutet, dass auch andere berechtigte Personen mit Zustimmung des Versicherungsnehmers die Drohne fliegen dürfen. Ein Alleinstellungsmerkmal ist, dass die gelegentliche Nutzung fremder, unbemannter Fluggeräte bzw. Drohnen ebenfalls mitversichert ist!

Die R+V Drohnen Haftpflichtversicherung beinhaltet auch Schutz für die Drohnensteuerung mittels Smartphone an, aber auch für automatisch-autonome Flüge, sofern manuell und in Echtzeit in die Funkfernsteuerung eingegriffen werden kann. Ferner erstreckt sich der Haftpflichtschutz auch über die Teilnahme an Flugwettbewerben und öffentlichen Veranstaltungen sowie Indoorflüge.

Die Drohnen Haftpflichtversicherung der ZURICH Versicherung

Ob es sich um den privaten Freizeitspaß oder den gewerblichen Einsatz Ihrer Drohne handelt – die ZURICH Drohnen-Haftpflichtversicherung hat die passende Lösung.

Die ZURICH bietet eine Drohnen-Haftpflichtversicherung für Privatkunden mit 250 € Selbstbeteiligung bereits ab 71,40 € inkl. Versicherungssteuer im Jahr an.

Die ZURICH Drohnen Haftpflichtversicherung gilt für Drohnen mit einer maximalen Abflugmasse von 25 KG. Als maximale Höchstsumme für einen Personen- oder Sachschaden der durch eine Drohne verursacht wurde, bietet die ZURICH Deckungssummen in Höhe von 1.000.000 € oder 3.000.000 € an. Bei allen ZURICH Tarifen haben Sie die Möglichkeit die Versicherungsprämie durch eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 € entsprechend zu reduzieren. Standardmäßig hat der Tarif der ZURICH keine Selbstbeteiligung.

Der Versicherungsschutz gilt generell für Europa inkl. der Mittelmeeranrainerstaaten wie Ägypten, Tunesien, Marroko, usw. Das ist besonders interessant, wenn Sie Ihre Drohne in die Urlaubsregion ans Mittelmeer mitnehmen möchten. Die Drohnen Haftpflichtversicherung kann auf Wunsch – beispielsweise für Fernreisen – auf weltweiten Versicherungsschutz (ohne USA und Kanada) erweitert werden.

Als besondere Leistung sind im ZURICH Drohnenhaftpflicht-Tarif für privat genutzte Drohnen alle im privaten Eigentum befindlichen Drohnen wie Multikopter, Hexakopter, Quadrocopter und Flugmodelle sowie deren Flugbetrieb über einen Vertrag und Beitrag mitversichert. Wenn andere berechtigte Personen mit Ihrer Genehmigung die Drohnen fliegen möchten, schließen die ZURICH Versicherungstarife diese Personen in den Leistungsumfang mit ein.

Versicherungsschutz besteht auch für Indoorflüge, den Flugbetrieb mittels Smartphone und für automatisch-autonome Flüge, vorausgesetzt der Pilot kann manuell und in Echtzeit in die Funkfernsteuerung eingreifen.

Neben dem vorgenannten Versicherungsumfang der sowohl für den Privat- als auch für den Gewerbetarif gilt, ist im Gewerbetarif zusätzlich die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen mitversichert. Voraussetzung für den Abschluß einer ZURICH Drohnen-Versicherung ist der ständige Wohn- bzw. Betriebssitz in Deutschland.

Drohnen-Haftpflichtversicherung unter 18 Jahren abschließen

Um eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen zu können, muss der Antragsteller und spätere Versicherungsnehmer volljährig sein. Da in unseren angebotenen Haftpflicht-Versicherungstarifen alle berechtigten Drohnen-Steuerer mitversichert sind, sollten die erziehungsberechtigten Eltern eine Drohnen-Halterhaftpflichtversicherung abschließen. Der z. B. noch nicht volljährige Sohn ist dann mitversichert.

Beachten sollte man, dass aufgrund der neuen Drohnenverordnung, die am 07.04.2017 in Kraft getreten ist, für alle Fluggeräte über 2 Kilogramm ein Kenntnisnachweis (Einweisung zum Führen einer Drohne) erforderlich ist.

Wer einen solchen Kenntnisnachweis erlangen will, muss mindestens 16 Jahre alt sein!

Auch wenn die Versicherungsbedingungen keine Altersbegrenzung zum Steuern einer Drohne vorsehen, sollten Erwachsene gegenüber den minderjährigen Piloten ihrer Aufsichtspflicht gerecht werden und stets darauf achten, dass die behördlichen und gesetzlichen Vorschriften für den Drohnenflug eingehalten werden. Nähere Information finden Sie auf unserer Website in der Rubrik Drohnenversicherung Wissen.

Preissenkung Drohnen-Haftpflichtversicherung

Pünktlich zum Start in die Drohnen-Saison 2017 können wir mitteilen, dass wir nach erfolgreichen Verhandlungen mit den Produktgebern HDI, R+V und ZURICH die Drohnen-Haftpflichtversicherungen ab sofort mit verbesserten Leistungen und zu deutlich verbesserten Konditionen anbieten können. Die Optimierung gilt für private sowie für gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherungen.

Eine HDI Drohnen-Haftpflichtversicherung für den Geltungsbereich Europa mit der Mindestdeckungssumme von einer Million Euro ist bereits ab 71,40 € inklusive Versicherungssteuer erhältlich. Bei der R+V Versicherung ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung für den Geltungsbereich Europa jetzt preisgleich und ohne Aufschlag auch für den Geltungsbereich Weltweit (ohne USA, US-Territorien und Kanada) beantragbar.

Grundsätzlich ist die offene Pilotenklausel in allen Haftpflichtversicherungstarifen unserer Anbieter vereinbart. Das heißt, alle berechtigten Steuerer der Drohne sind mitversichert.

Auch im Bereich der gewerblichen Drohnenversicherung konnten die Versicherungstarife weiter optimiert und die Beiträge gesenkt werden. Aktuell liegt der günstigste Jahresbeitrag bei 130,90 € inkl. Versicherungssteuer im Jahr (HDI).

Alle Anbieter zur Drohnen-Haftpflichtversicherung sind auf unserer Website www.drohnen-versicherung.com online zu berechnen und zu beantragen.

Einen Überblick über die Versicherungsleistungen unserer TOP-Versicherer sind im Drohnen-Haftpflichtversicherung Vergleich aufgeführt:

Die Beantragung einer Drohnen-Haftpflichtversicherung gilt für Versicherungsnehmer mit Wohn- oder Betriebssitz in Deutschland oder Österreich und dauert nicht länger als drei Minuten. Bereits am Tag nach der Online-Beantragung besteht vorläufiger Versicherungsschutz für die versicherte Drohne. Die Versicherungsbestätigung wird vorab per E-Mail zugesandt; ohne Mehrbeitrag!

P.S.: Auch die Beiträge der HDI Drohnenversicherungen für Österreich wurden nochmals drastisch gesenkt!

Drohne versichern – bitte richtig

Drohnen (unbemannte Flugsysteme) erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Der eigene Pilot sein und hervorragende Bild- und Filmaufnahmen aus der Luft machen, ist nicht mehr allein den Profis vorbehalten. Denn sehr gut ausgestattete Drohnen sind bereits weit unter 2.000 € erhältlich und lassen sich mit ein wenig Übung recht einfach fliegen.

 

Es gibt jedoch einige Dinge, die vor dem ersten Start unbedingt zu beachten sind!
Jeder Drohnenpilot muss sich, am besten über aktuelle Luftraumkarten informieren, wo und in welcher Höhe geflogen werden darf. Begriffe wie Flugverbotszonen, kontrollierter und unkontrollierter Luftraum sollten daher keine unbekannten Begriffe sein.

 

Nahezu alle Drohnen unterliegen der Versicherungspflicht. Daher muss eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Mindest-Deckungssumme beträgt 1. Mio €. Sofern möglich, sollte jedoch eine höhere Deckungssumme gewählt werden, da eine Drohne durchaus höhere Haftpflichtschäden verursachen kann.

 

Grundsätzlich wird zwischen der gewerblichen und der privaten Drohnennutzung unterschieden. Für den Hobbypiloten der im rein privaten Bereich seine Foto- und Filmaufnahmen nutzt ist die private Drohnen-Haftpflichtversicherung Tarif ausreichend. Sobald die Drohne und die Film- oder Fotoaufnahmen im gewerblichen Rahmen (kommerziell, entgeltlich) genutzt wird, ist eine gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung erforderlich.

 

Während Piloten von privat genutzten Drohnen bis 25 Kg Startmasse nur in bestimmtem Lufträumen eine Aufstiegsgenehmigung benötigen, müssen gewerbliche Piloten immer eine Aufstiegsgenehmigung der Landesluftfahrtbehörde einholen. Zuwiderhandlungen werden mit sehr empfindlichen Geldstrafen geahndet! Zur Erlangung einer Aufstiegsgenehmigung ist grundsätzlich der Nachweis einer bestehenden Drohnen-Haftpflichtversicherung gem. §106 Abs. 1 LuftVZO zu erbringen.

Möglichkeiten, den Drohnen-Haftpflichtschutz zu beantragen

Nur wenige Privat-Haftpflichtversicherungen bieten den Einschluss zur Mitversicherung von Drohnen bis zu einer bestimmten Startmasse an. Eine Spezifikation des Versicherungsschutzes für die Drohnennutzung erfolgt in den wenigsten Fällen. Eine Versicherungsbestätigung wird meist nur auf schriftliche Anforderung erstellt. Da es sich größtenteils um keine zugelassenen Luftfahrt-Haftpflichtversicherer handelt und auch die entsprechende Erfahrung in dem Segment fehlt, bleibt es fraglich, ob die Versicherungsbestätigungen von der Luftfahrtbehörde anerkannt werden. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Privat-Haftpflichtversicherung in Bezug auf Drohnen.

 

Besteht eine Betriebs-Haftpflichtversicherung für den Gewerbebetrieb, kann es durchaus sein, dass die Drohnen-Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden kann. Auch hier ist zu prüfen, ob der Versicherungsschutz gem. § 106 Abs. 1 LuftVZO erbracht und bestätigt werden kann.

 

Die sicherste Variante ist eine eigenständige Drohnen-Haftpflichtversicherung, da der Versicherungsschutz speziell auf die Verwendung von Drohnen (unbemannte Flugsysteme) abgestimmt ist. Der Versicherungsschutz sollte bei einem gemäß Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) zugelassenen Versicherer abgeschlossen werden. Versicherungsbestätigungen werden zudem zeitnah erstellt und werden mit Sicherheit anerkannt.

 

Die vorab aufgeführten Informationen richten sich an Personen und Betriebe mit Sitz in Deutschland. Es gelten andere Vorschriften und Gesetze für Österreich.

Drohnenversicherung Blog

Unser Blog hat das Hauptziel, Sie rund um das Thema Drohnen-Versicherung aktuell und umfassend zu informieren. So erfahren Sie beispielsweise, warum Sie eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung einer privaten Haftpflichtversicherung mit Drohnen-Klausel immer vorziehen sollten, welche gesetzlichen Vorschriften aufgrund der verschärften Gesetzgebung vom 07.04.2017 beim Drohnenflug zu beachten sind und worauf Sie beim Abschluss einer Drohnen-Versicherung unbedingt achten sollten.

Darüberhinaus bieten wir Ihnen aktuelle Informationen zu den Themen „Was kostet eine Drohnen-Versicherung nach dem deutschen Luftfahrtgesetz?“ und „Wann unterliegt eine Drohne der gesetzlichen Kennzeichungspflicht“?

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