Luftaufnahmen vom Skifahren oder Snowboarden sind mit Selfie-Drohnen besonders beliebt.
Die Mitnahme einer GoPro hat sich bei jeglichen Outdoor-Aktivitäten bisweilen zum Standard entwickelt. Jetzt gibt es eine Alternative, um das eigene Können in bewegten Bildern aus ungewöhnlicher Perspektive in Szene zu setzen: Selfie-Drohnen. Ob beim Wandern, Laufen, Klettern, Radfahren oder beim Wassersport. Die Fotos oder Video-Aufnahmen aus der Vogelperspektive sind für jeden Sportler etwas ganz besonderes und geben der Aktivität einen ganz besonderen Reiz.
Natürlich darf eine Drohne auch im Wintersport nicht fehlen. Sie ist der ideale Begleiter beim Skifahren oder Snowboarden. Da die Fluggeräte mittlerweile sehr klein, leicht und handlich sind, lassen sie sich problemlos in der kleinsten Tasche verstauen und überall mit hin nehmen.
Was Sie beim Drohnenflug beachten sollten?
Aufgrund der neuen Drohnenverordnung, die seit 2017 in Deutschland besteht, sind alle Drohnen mit einem Abfluggewicht von mehr als 250 Gramm mit einer Plakette zu kennzeichnen. Auf dieser Plakette müssen die Kontaktdaten, wie Name und Adresse des Eigentümers, vermerkt sein, um im Schadenfall den Halter des Fluggeräts schnell und problemlos ermitteln zu können.
Für Drohnen mit einem Abfluggewicht von über 2 Kilogramm ist ein gesonderter Kenntnisnachweis erforderlich. Dieser kann bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle erworben werden. Welche gesetzlichen Regeln beim Drohnenflug in Deutschland zu beachten sind, darüber informiert Sie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, kurz BMVI.
Wer in Österreich seinen Skiurlaub verbringt und dort seine Drohnen privat nutzen möchte, hat einiges mehr zu beachten. Über die gesetzlichen Regelungen und Landesvorschriften, die zu beachten und einzuhalten sind, informiert Sie die österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt Austro Control.
Es ist überaus wichtig, dass Sie sich vor dem Einsatz der Drohne beim Skipisten-Betreiber, der Gemeinde oder im örtlichen Tourismusbüro erkundigen, ob der Einsatz einer Drohne im Skigebiet für private Zwecke überhaupt gestattet ist. Wenn möglich, lassen Sie sich die Erlaubnis schriftlich bestätigen. Das Fliegen über Menschenansammlungen und Gebäuden ist generell verboten. Auch das Überfliegen von Skipisten ist nicht gestattet. Es gibt zum Beispiel Skigebiete in der Schweiz, in denen Drohnen aus Sicherheitsgründen nicht geflogen werden dürfen. Dazu zählen die Skiorte Saas Fee, St. Mortiz und Zermatt.
Es geht aber auch anders. Auf der Tschentenalp im Berner Oberland (Schweiz) kann eine Drohne gemietet werden. Der Skifahrer erhält ein Armband, das ein GPS-Signal sendet. Eine Drohne empfängt das Signal, verfolgt den Skifahrer während der Abfahrt und filmt ihn permanent. Die Aufnahme wird anschließend geschnitten und mit Musik hinterlegt. Eine sehr schöne Erinnerung für alle Skifahrer und gute Anregung für andere Skigebiete!
Sie haben versehentlich fremde Skifahrer mit gefilmt?
Bei Filmaufnahmen mit der Drohne sollte immer darauf geachtet werden, dass keine fremden Personen gefilmt oder fotografiert werden. Stichwort: Schutz der Privatsphäre und das Recht am eigenen Bild. Ist versehentlich doch eine fremde Person auf dem Foto oder auf der Filmaufnahme klar und eindeutig zu identifizieren, ist eine entsprechende Erlaubnis des Betreffenden einzuholen. Werden die Aufnahmen nicht veröffentlicht, können Personen erkennbar sein.
Sie haben mit Ihrer Drohne jemanden geschädigt?
In Deutschland und in Österreich besteht für Drohnen Haftpflichtversicherungspflicht. Trifft eine herabstürzende Drohne einen Skifahrer oder stößt diese bei schneller Fahrt mit Jemanden zusammen, können die Folgen katastrophal sein. Eine spezielle Drohnen Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den Schadenersatzansprüchen Dritter bei einem Drohnenunfall. Nähere Informationen zur Drohnenhaftpflichtversicherung finden Sie auf drohnen-versicherung.com
Fazit:
Erkundigen Sie sich vor der Mitnahme Ihrer Drohne ins Skigebiet, ob der Betrieb des Fluggeräts überhaupt gestattet ist. Informieren Sie sich vor dem ersten Start über die rechtlichen Vorschriften und Bestimmungen in Ihrem Urlaubsland bzw. Urlaubsort. Schließen Sie eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung ab, damit Sie im Schadenfall gegen die Folgen eines Unfalls umfassend abgesichert sind.