ZDF-Morgen-Magazin informiert über Drohnen-Führerschein
Im ZDF-Morgen Magazin, der morgendlichen Nachrichten- und Informationsfernsehsendung, wurde in einem dreiminütigen Video über den aktuellen Drohnen-Kenntnisnachweis berichtet, der ab dem 01.10.2017 für Drohnen über 2 Kilogramm in Deutschland Pflicht ist. Für uns Anlass genug, das Thema aufzugreifen und Ihnen dazu einige weiterführende Informationen und Hinweise zu geben. Hier sehen Sie den Kurzfilm zur Sendung.
Wer benötigt einen Kenntnisnachweis und wo bekommt man ihn?
Ab dem 01.10.2017 benötigen Piloten, die eine Drohne über 2 Kilogramm Startmasse im öffentlichen Luftraum bewegen möchten, einen gesetzlich vorgeschriebenen Kenntnisnachweis. Es gibt eine Vielzahl anerkannter Stellen, die die Prüfung für einen Drohnen-Führerschein anbieten bzw. wo man entsprechendes Fachwissen an nur einem Tag erlangen kann, um für die anschließende theoretische Prüfung vorbereitet zu sein. Unter dem Link Drohnen-Kenntnisnachweis finden Sie eine Übersicht an Einrichtungen wo eine Kenntnisprüfung abgelegt werden kann. Es handelt sich dabei ausschließlich um Einrichtungen, die vom deutschen Luftfahrt Bundesamt (LBA) anerkannt und legitimiert sind, die gesetzlich geforderten Prüfungsbescheinigungen auszustellen.
TÜV Nord hilft bei der Prüfungsvorbereitung
Zur Prüfungsvorbereitung kann man sich bereits auf speziellen Webseiten auf die theoretische Prüfung vorbereiten. So wird beispielsweise gefordert, dass der Drohnenpilot u.a. über Kenntnisse aus den Bereichen Navigation, luftrechtliche Grundlagen und Luftraumstruktur verfügt. Der TÜV Nord bietet dazu Online Kurse an, um sich optimal auf die Prüfungsthemen vorzubereiten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Website TÜV Nord. Speziell für Drohnenpiloten, für die das Thema Drohnenflug neu ist, ist so ein Kurs besonders empfehlenswert.
Was kostet der Erwerb eines Drohnen-Kenntnisnachweises?
Die Gebühren für die Abnahme einer Prüfung inklusive Bescheinigung sind den anerkannten Stellen freigestellt. Hier lohnt sich ein Anbietervergleich über das Internet oder ein Direktkontakt mit der entsprechenden Einrichtung.
Drohnen-Haftpflichtversicherung nicht vergessen!
Neben dem Kenntnisnachweis für Drohnen ab 2 Kg und der Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle ab 0,25 Kg sowie der behördlichen Erlaubnispflicht für Drohnen ab 5 Kg, gilt für alle Fluggeräte eine gesetzlich vorgeschriebene Drohnen-Haftpflichtversicherung.
Die private Haftpflichtversicherung bietet zumeist keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Sicherer ist es, sich für eine Haftpflichtversicherung eines Luftfahrtversicherers zu entscheiden, die einen Drohnenpiloten umfangreich absichert und bereits für 70 Euro Jahresbeitrag erhältlich ist. Nähere Informationen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung sowie viele interessante und wissenswerte Informationen im Frage/Antwort-Stil zum Thema Drohnen-Versicherung und zu den gesetzlichen Regelungen wie zum Beispiel den Flugverbotszonen finden Sie auf drohnen-versicherung.com
Bedenken Sie, dass der Kenntnisnachweis für den Betrieb einer Drohne über 2 Kilogramm ab 01.10.2017 rechtlich vorgeschrieben und auch versicherungsrelevant ist, d.h. im Schadenfall der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz verlieren kann, wenn das Fluggerät zum Zeitpunkt des Schadens ohne entsprechende Kenntnisprüfung gesteuert wurde.