Jetzt aktuell bei LIDL: Jamara Quadrocopter Q180.2

Gesetzliche Versicherungspflicht für Drohnen

Der Discounter LIDL bietet ab Montag, den 14.05.2018 einen Quadrocopter der Firma JAMARA für unter 20 Euro an. Er ist in allen LIDL-Filialen erhältlich, kann aber auch im LIDL online-shop bestellt werden. Der Quadrokopter verfügt über keine Kamera, dafür aber über erstaunliche Funktionen zu einem günstigen Preis. Wie z.B. über eine elektronische Kompass-/Flyback-Funktion, die per Fernsteuerung ein- und ausgeschaltet werden kann, sowie einer Fluglagenkontrolle. Das Fluggerät ist in der Lage mittels einer speziellen Flugfunktion einen 360° Flipsalto in alle Richtungen zu fliegen. Der Kopter kann in- und outdoor genutzt werden. Die beiden Flugmodi langsam und schnell, lassen den Jamara Quadrokopter in der Turbofunktion 40km/h schnell fliegen. Die Reichweite des 36,2 Gramm schwerern Modells beträgt 40 Meter, die Akkuladezeit zirka 60 Minuten, die Flugzeit nur 5-10 Minuten.

Im Lieferumfang enthalten ist neben dem Kopter, eine Fernsteuerung, Ersatzrotorblätter, ein Akku, 3 Batterien, ein Schraubendreher, ein USB-Kabel und eine Bedienungsanleitung.

Wie in der Produktbeschreibung, die im LIDL Onlineshop eingesehen werden kann, beschrieben, handelt es sich bei dem Jamara Quadrokopter nicht um ein bloßes Spielzeug, sondern um einen Modellbauartikel. Die Altersempfehlung wird mit 14 Jahren angegeben.

Worauf der Käufer vor dem Kauf leider nicht hingewiesen wird: Die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht von Fluggeräten dieser Art. Jedes Fluggerät, das in Deutschland im öffentlichen Luftraum bewegt wird, unterliegt der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungspflicht.

Seitens des Gesetzgebers wird in puncto Versicherungspflicht nicht zwischen Drohnen-Modellen, Gewichtsklassen oder Anwendungsbereichen unterschieden. In Deutschland gibt es auch keinen Versicherungserlass für Spielzeug-Drohnen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Drohnen ist somit keine Ermessenssache, sondern Pflicht für alle Drohnenpiloten. Sie ist vergleichbar mit der Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge.

Sollte der Jamara-Kopter im Outdoorbereich betrieben werden, ist es ratsam, vor dem ersten Start den Haftpflichtversicherungsschutz zu prüfen. Ein Anruf beim jeweiligen Privat-Haftpflichtversicherer kann hier Klarheit schaffen.

Wenn Sie sich über alle rechtlichen Grundlagen und über die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht für Kopter in Deutschland informieren möchten, dann besuchen Sie die Website drohnen-versicherung.

LIDL verkauft Drohnen im Onlineshop! Das sollten Sie vor dem Start beachten!

Wichtiger Hinweis zu den gesetzlichen Vorschriften beim Drohnenflug

Neben den Aktionsangeboten von ALDI Anfang Dezember bietet auch der Discounter LIDL über den eigenen Onlineshop eine große Auswahl an Quadrokoptern zum Verkauf an. LIDL führt zwei Drohnenhersteller im Programm: Archos und Jamara mit insgesamt 16 verschiedenen Modellvarianten; wobei der Löwenanteil der Kopter von Jamara gestellt wird. Die Preisspanne bewegt sich zwischen 20 Euro und 250 Euro.

Auf den Webseiten der einzelnen Kopterbeschreibungen findet sich folgender Warnhinweis:

„Achtung! Kein Spielzeug! In manchen Ländern benötigt man für Modellflugzeuge eine „Modellflughalterhaftpflichtversicherung“.

Das ist richtig! Diese Versicherung ist in Deutschland Pflicht! Wer sich einen Kopter aus dem LIDL Onlineshop bestellt, der sollte sich zuvor mit den gesetzlichen Regelungen und Vorschriften vertraut machen. Leider findet sich im LIDL-Onlineshop kein weiterer Hinweis zu den gesetzlichen Vorschriften! So ist vielen Käufern die Rechtslage, speziell beim Flug mit unbemannten Fluggeräten, gar nicht näher bekannt. Viele Käufer wissen nicht, dass eine Drohnen-Haftpflichtversicherung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist und dass in einigen Gebieten absolutes Flugverbot besteht! Zuwiderhandlungen können mit hohen Strafen belegt werden!

Wer glaubt, dass der Kopter automatisch in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist, der irrt. Wichtig zu wissen ist, dass bei Drohnen nicht die Verschuldenshaftung, wie in der privaten Haftpflichtversicherung üblich, sondern die Gefährdungshaftung gilt.

Konkret bedeutet das: Im Schadenfall muss kein Verschulden des Piloten vorliegen, wenn die Drohne z.B. von einer Windböe erfasst wird und dadurch einen Personen- oder Sachschaden verursacht wird. In diesem Fall haftet der Pilot für alle Schäden – ohne Versicherungsschutz mit seinem gesamten Privatvermögen. Somit kann der Ausflug mit einer Drohne ohne Versicherungsschutz zu einem gefährlichen Spaß mit weitreichenden Folgen werden. Alle Regeln die man bei der Nutzung einer Drohne beachten sollte, sind hier kurz und kompakt erklärt:

Die wichtigsten Drohnen-Regeln bereits ab 60 Sekunden erklärt!

Einige von LIDL angebotene Drohnen sind schwerer als 250 Gramm. Das bedeutet, dass sie, sofern sie im öffentlichen Luftraum bewegt werden, der Kennzeichnungspflicht unterliegen. Was das heißt, können Sie hier nachlesen:

Drohnen-Kennzeichnungspflicht – Was ist zu beachten?

Informieren Sie sich vor dem Kauf einer Drohne über die bestehenden gesetzlichen Regelungen und sichern Sie sich mit einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung optimal ab. Die Beantragung einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ist bereits für unter 70 Euro Jahresprämie online in nur 3 Minuten möglich. Der Versicherungsschutz besteht bereits am Folgetag. Nähere Informationen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung und den gesetzlichen Vorschriften finden Sie auf www.drohnen-versicherung.com