Die Übergangsfristen der neuen EU-Drohnenverordnung

Bezüglich der Umsetzung der neuen EU-Drohnenverordnung gibt es Übergangsfristen. Nähere Infos dazu erhalten Sie im Beitrag.

Am 31.12.2020 ist die neue EU-Drohnenverordnung in Kraft getreten. Sie regelt den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in Deutschland neu. Es sind viele neue Regeln und Vorschriften zu beachten. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag https://bit.ly/3gFExti

Für welche Kopter gilt die Registrierungspflicht?

Eine der vielen Neuerungen ist die Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber. Jeder, der einen Kopter mit einem Startgewicht von über 250 Gramm betreiben möchten, muss sich vor dem ersten Start beim Luftfahrtbundesamt online registrieren. Die Registrierungspflicht gilt auch für Kopter, die weniger als 250 Gramm wiegen, wenn sie mit einer Kamera ausgestattet sind. Nach erfolgter Registrierung erhält jeder UAS-Betreiber eine elektronische Registrierungsnummer, die er am Fluggerät anzubringen hat.

Übergangsfrist bis 30.04.2021

Aufgrund einer Allgemeinverfügung hat das Luftfahrtbundesamt die Registrierungspflicht für UAS-Betreiber vom 31.12.2020 bis zum 30.04.2021 ausgesetzt. Diejenigen, die sich bisher noch nicht registriert haben, müssen stattdessen ihren Namen und ihre vollständige Adresse auf dem Kopter anbringen. Name und Adresse sind in einer Form anzubringen, die eine leichte Identifizierung des Betreibers ermöglicht. Ab dem 01.05.2021 ist die Online-Registrierung dann für jeden Drohnenbetreiber verpflichtend.

Wie lauten die Übergangsregelungen für Drohnenführerscheine?

Eine weitere Änderung für den Drohnenbetrieb in Deutschland: die Drohnenführerscheinpflicht. Drohnen mit einem Startgewicht von unter 250 Gramm dürfen ohne Kenntnisnachweis geflogen werden. Wer bereits eine Drohne besitzt, für die ein EU-Drohnenführerschein erforderlich wird, kann in einer Übergangszeit von 2 Jahren das Bestandsmodell weiterbetreiben. Für die Neuanschaffung einer Drohne innerhalb der Übergangsfrist ist aber ein EU-Drohnenführerschein je nach Koptertyp erforderlich.

Welcher Kenntnisnachweis für den Betrieb welcher Drohne in Deutschland notwendig ist und welche Übergangsfristen es gibt, darüber informiert die Website des Luftfahrtbundesamtes: https://bit.ly/3c1Oyk2

Versicherungspflicht für Drohnen

Keine Übergangsfristen gibt es für die gesetzliche vorgeschriebene Versicherungspflicht für Drohnen. Jede Drohne, die in Deutschland betrieben wird, benötigt einen Haftpflichtversicherungsschutz. Nähere Informationen zur Drohnenhaftpflicht-Versicherung finden Sie auf:

https://www.drohnen-versicherung.com/

Fragen und Antworten zur neuen EU-Drohnenverordnung

Die neue Drohnenverordnung regelt den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen in Deutschland neu. Wir informieren Sie, worauf auf Sie jetzt achten müssen.

Wo dürfen Sie fliegen? Wo können Sie sich registrieren? Wie können Sie sich bestmöglich versichern? Wann benötigen Sie einen Kenntnisnachweis?

Mit der neuen EU-Durchführungsverordnung 2019/947, die am 31.12.2020 in Kraft getreten ist, wird der Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in Deutschland neu geregelt. Die neue Verordnung wirft viele Fragen auf. Über die wichtigsten Neuerungen möchten wir Sie in unserem nachfolgenden Beitrag kurz informieren und Ihnen einige hilfreiche Webadressen zur Verfügung stellen:

Wo müssen Sie sich als Drohnenpilot registrieren?

Jeder Drohnenbetreiber muss sich beim Luftfahrtbundesamt registrieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird, sofern das Startgewicht der Drohne mehr als 250 g beträgt. Wiegt die Drohne weniger als 250 g, besitzt aber eine Kamera, besteht ebenfalls Registrierungspflicht.

Hier geht es zur Online-Registrierung: https://bit.ly/39o0CZV

Wo darf die Drohne geflogen werden?

Sie möchten wissen, wo Sie Ihren Kopter in Deutschland konform zur EU-Drohnenverordnung bedenkenlos fliegen lassen können? Dann laden Sie sich die App von Droniq herunter. Hier erfahren Sie auch, welche aktuellen Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Hier geht es zur Droniq-App: https://bit.ly/3i3xOKn

Benötige ich einen Kenntnisnachweis?

Seit dem 31.12.2020 benötigen Drohnenpiloten in der offenen Kategorie (außer der Klasse C0) einen Drohnen-Führerschein. Entsprechend der Kategorie C1-C4

– den EU-Kompetenznachweis der Unterkategorie A1/A3 bzw.
– das EU-Fernpilotenzeugnis der Unterkategorie A2.
Weitere Infos dazu finden Sie hier: https://bit.ly/3nIDGdi

Wie kann ich mich bestmöglich versichern?

Drohnenpiloten sind in Deutschland nach §43 Luftverkehrsgesetz verpflichtet, für die Haftung im Schadenfall gegenüber Dritten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Nutzung einer Drohne ohne Versicherungsschutz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Schadenfall haftet der Drohnenpilot mit seinem gesamten Privatvermögen.

Eine Drohnenversicherung kann bereits ab 68 €/Jahr in nur 3 Minuten online beantragt werden.

Nähere Infos auf: www.drohnen-versicherung.com

Fit für den Drohnen-Führerschein. Die neuen Yuneec Kurstermine sind da!

Yuneec bietet weitere Kurse zum Erwerb des Drohnen-Kenntnisnachweises an.

Am 20. Februar dieses Jahres berichteten wir in unserem Blog über den Hexacopter Yuneec H520. Um den Kopter sicher zu fliegen, bietet Yuneec im August und September wieder ein- bzw. zweitägige Drohnen-Basis-Kurse an.

Im Schulungszentrum in Kaltenkirchen, das sich zirka 40 Kilometer nördlich von Hamburg befindet, erfahren die Teilnehmer in einem theoretischen wie auch praktischem Intensivkurs, wie sich eine Yuneec H520 sicher fliegen lässt.

Ergänzend dazu bietet Yuneec Kurse zum Erwerb des Drohnenführerscheins nach § 21d LuftVO an. Der Drohnenführerschein ist seit dem 01.10.2017 in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und notwendig, wenn man eine Drohne über zwei Kilogramm im öffentlichen Luftraum betreiben möchte.

Die für den sicheren Betrieb einer Drohne notwendigen Kenntnisse werden in diesem Kurs vermittelt. Da das Yuneec-Schulungszentrum vom Luftfahrtbundesamt als anerkannte Prüfstelle zertifiziert ist, kann im Anschluss an den Kurs die Prüfung sofort vor Ort abgelegt werden.

Alle Kurse richten sich sowohl an kommerzielle als auch an private Nutzer.

Sichern Sie sich noch heute einen Platz. Hier erhalten Sie nähere Informationen zur Anmeldung und zum Schulungsablauf.

Die neuen Schulungstermine:

13.08.2019 – Kenntnisnachweis

14.08.2019 – H520 Schulung

24.09.2019 – Kenntnisnachweis

25.09.2019 – H520 Schulung

Denken Sie auch immer an den Haftpflichtversicherungsschutz für Ihren Kopter. Nähere Informationen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung finden Sie auf drohnen-versicherung.com.

Hätten Sie gewusst, dass …?

Vor dem ersten Start einer Drohne sind einige wichtige gesetzliche Regeln und Vorschriften zu beachten. Diese sollte jeder Drohnenpilot kennen!

Drohnen gibt es mittlerweile für jedes Alter,  für jeden Bedarf und für jeden Geldbeutel. Das Angebot ist extrem groß. Die Möglichkeit einmalige Foto- und Filmaufnahmen aus der Vogelperspektive zu erstellen veranlasst viele begeisterte Interessenten zum Kauf. Kein Wunder, dass die Nachfrage nach den kleinen Flugrobotern in den letzten Jahren so stark zugenommen hat. Sie sind schnell, einfach und problemlos im Einzel- oder im Online-Handel erhältlich.

Aber einfach den Kopter auspacken und losfliegen sollte man nicht, denn es gibt einige wichtige gesetzliche Regeln, Vorschriften und Sachverhalte zu beachten, die jeder Drohnenpilot kennen sollte!

Wussten Sie,

dass es für private und gewerbliche Drohnenpiloten, die ihren Kopter in Deutschland im öffentlichen Luftraum bewegen möchten, eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht (Luftverkehrsgesetz, LuftVG, § 43, Abs.2) gibt; und das völlig unabhängig von Größe und Gewicht des Kopters?

dass Drohnen in einer Privaten Haftpflichtversicherung nicht automatisch mitversichert sind?

dass ein Drohnen-Halter im Schadenfall – ohne Versicherungsschutz – mit seinem gesamten Privatvermögen haftet?

dass die maximale Flughöhe einer Drohne auf 100 Meter über Grund beschränkt ist?

dass jede Drohne über 250 Gramm der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht unterliegt?

dass für eine Drohne mit einem Abfluggewicht von über 2 Kilogramm ein Kenntnisnachweis, ein sog. Drohnenführerschein, erforderlich ist?

dass eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung für nur 68€ im Jahr erhältlich ist?

dass es eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung für 1 Tag, für 7 Tage und für 30 Tage gibt?

dass in einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung auch berechtigte Freunde und fremde Piloten mitversichert sind?

dass die Versicherungsbestätigung für Ihre Drohne beim Flugbetrieb stets mitgeführt werden muss, ansonsten ein Bußgeld (Ordnungswidrigkeit) droht?

dass eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung auch Schadenereignisse im Rahmen der Gefährdungshaftung absichert, das heißt, dass der Versicherer auch Schäden übernimmt, die durch die Drohne verursacht wurden, die der Steuerer nicht zu verantworten hat? (Beispielsweise: Verursachter Sachschaden durch eine Windböe)

dass Drohnen bis 5 Kilogramm nur auf Sichtweite geflogen werden dürfen?

Diese und viele weitere Fragen wie: „Darf mein Sohn oder meine Tochter die Drohne fliegen?„, „Was ist unter dem Begriff offene Pilotenklausel zu verstehen?„, „Welchen Schutz bietet eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung?„, „In welchen Ländern habe ich Versicherungsschutz?„, beantworten wir Ihnen in der Rubrik „Wissen & Service“ auf drohnen-versicherung.com.

 

Aktuelle Drohnen-Modelle bei real.de Hinweis zur Versicherungspflicht verzweifelt gesucht!

Information zur gesetzlichen Versicherungspflicht von Drohnen fehlt bei vielen Anbietern!

Auch die Einzelhandelskette real, die mehrere hundert Supermärkte in Deutschland betreibt, bietet dem privaten Hobbypiloten über den eigenen Onlineshop eine Vielzahl unterschiedlicher Drohnen-Modelle an. Die Auswahl kann sich sehen lassen.

Über 1.200 Artikel umfasst das Drohnen- und Multikopter-Sortiment, in dem auch Ersatzteile und Zubehör enthalten sind. Das große Angebot verschiedener Hersteller, wie z.B. DJI, Parrot, Walkera, Yuneec und Zerotech, lässt sich mittels einer einfach zu bedienenden Suchfunktionsleiste schnell selektieren. Der gewünschte Artikel lässt sich über verschiedene Suchfunktionen wie Artikelpreisspanne, Kameraausstattung, Hersteller, Aktionsangebot, Altersempfehlung und Gewicht sehr leicht finden.

Die technischen Produktinformationen zu den einzelnen Drohnenmodellen sind dazu ausführlich beschrieben. In einem kurzen und nicht besonders auffälligen Absatz wird auf die seit Oktober 2017 neu geltenden gesetzlichen Pflichten hinsichtlich des Besitzes und der Benutzung von Drohnen verwiesen. Dazu wird auf den PDF-Auszug der Verordnung zur „Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ verlinkt.

Für einen Laien ist es sicherlich eine Herausforderung, die Quintessenz des umfangreichen Gesetzestextes auf Anhieb zu verstehen. Ein ganz wesentlicher Hinweis zum gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz ist leider nicht zu finden! Entsprechend dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §43, Absatz 2 besteht nämlich die Pflicht, dass Drohnen in Deutschland nur mit einem gültigen Haftpflichtversicherungsschutz gemäß dem deutschen Luftfahrtverkehrsgesetz betrieben werden dürfen. Darüber hinaus besteht die Pflicht, alle Drohnen mit einem Startgewicht von über 250 Gramm mit einer Plakette auszustatten, die den Namen und die Adresse des Eigentümers trägt, übrigens auch auf Modellflugplätzen! Desweiteren wäre es für unbedarfte Hobbypiloten hilfreich, wenn augenfällig darauf hingewiesen würde, dass nach den gesetzlichen Vorschriften Drohnen nicht höher als 100 Meter und generell nur auf Sichtweite geflogen werden dürfen.

Schwierig herauszulesen ist auch, wo in Deutschland Drohnen fliegen dürfen und wo es strikt verboten ist. Drohnen mit einem Abfluggewicht von über 2 Kilogramm, wie zum Beispiel der Quadrokopter Inspire 1 V2 von DJI, dürfen von Hobbypiloten nur geflogen werden, wenn ein entsprechender Kenntnisnachweis, ein sog. Drohnenführerschein, vorliegt.

Einsteiger die sich eine Drohne kaufen möchten, könnten sich auch für folgende Fragen interessieren:

  1. Benötige ich für Spielzeugdrohnen auch eine Haftpflichtversicherung?
  2. Bietet eine Privat-Haftpflichtversicherung für meinen Drohnenflug ausreichenden Schutz?
  3. Wo darf ich in meiner Umgebung bedenkenlos meine Drohne fliegen lassen?

Antworten zu diesen Fragen und wertvolle Hinweise für den optimalen Versicherungsschutz Ihres Multikopters finden Sie auf drohnen-versicherung.com unter der Rubrik Rechtliches und Wissen & Service oder auf drohnenversicherung.blog.

Drohnen-Führerschein wird am 01.10.2017 Pflicht!

Drohnen Kenntnisnachweis
und Haftpflichtversicherung

ZDF-Morgen-Magazin informiert über Drohnen-Führerschein

Im ZDF-Morgen Magazin, der morgendlichen Nachrichten- und Informationsfernsehsendung, wurde in einem dreiminütigen Video über den aktuellen Drohnen-Kenntnisnachweis berichtet, der ab dem 01.10.2017 für Drohnen über 2 Kilogramm in Deutschland Pflicht ist. Für uns Anlass genug, das Thema aufzugreifen und Ihnen dazu einige weiterführende Informationen und Hinweise zu geben. Hier sehen Sie den Kurzfilm zur Sendung.

Wer benötigt einen Kenntnisnachweis und wo bekommt man ihn?

Ab dem 01.10.2017 benötigen Piloten, die eine Drohne über 2 Kilogramm Startmasse im öffentlichen Luftraum bewegen möchten, einen gesetzlich vorgeschriebenen Kenntnisnachweis. Es gibt eine Vielzahl anerkannter Stellen, die die Prüfung für einen Drohnen-Führerschein anbieten bzw. wo man entsprechendes Fachwissen an nur einem Tag erlangen kann, um für die anschließende theoretische Prüfung vorbereitet zu sein. Unter dem Link Drohnen-Kenntnisnachweis finden Sie eine Übersicht an Einrichtungen wo eine Kenntnisprüfung abgelegt werden kann. Es handelt sich dabei ausschließlich um Einrichtungen, die vom deutschen Luftfahrt Bundesamt (LBA) anerkannt und legitimiert sind, die gesetzlich geforderten Prüfungsbescheinigungen auszustellen.

TÜV Nord hilft bei der Prüfungsvorbereitung

Zur Prüfungsvorbereitung kann man sich bereits auf speziellen Webseiten auf die theoretische Prüfung vorbereiten. So wird beispielsweise gefordert, dass der Drohnenpilot u.a. über Kenntnisse aus den Bereichen Navigation, luftrechtliche Grundlagen und Luftraumstruktur verfügt. Der TÜV Nord bietet dazu Online Kurse an, um sich optimal auf die Prüfungsthemen vorzubereiten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Website TÜV Nord. Speziell für Drohnenpiloten, für die das Thema Drohnenflug neu ist, ist so ein Kurs besonders empfehlenswert.

Was kostet der Erwerb eines Drohnen-Kenntnisnachweises?

Die Gebühren für die Abnahme einer Prüfung inklusive Bescheinigung sind den anerkannten Stellen freigestellt. Hier lohnt sich ein Anbietervergleich über das Internet oder ein Direktkontakt mit der entsprechenden Einrichtung.

Drohnen-Haftpflichtversicherung nicht vergessen!

Neben dem Kenntnisnachweis für Drohnen ab 2 Kg und der Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle ab 0,25 Kg sowie der behördlichen Erlaubnispflicht für Drohnen ab 5 Kg, gilt für alle Fluggeräte eine gesetzlich vorgeschriebene Drohnen-Haftpflichtversicherung.

Die private Haftpflichtversicherung bietet zumeist keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Sicherer ist es, sich für eine Haftpflichtversicherung eines Luftfahrtversicherers zu entscheiden, die einen Drohnenpiloten umfangreich absichert und bereits für 70 Euro Jahresbeitrag erhältlich ist. Nähere Informationen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung sowie viele interessante und wissenswerte Informationen im Frage/Antwort-Stil zum Thema Drohnen-Versicherung und zu den gesetzlichen Regelungen wie zum Beispiel den Flugverbotszonen finden Sie auf drohnen-versicherung.com

Bedenken Sie, dass der Kenntnisnachweis für den Betrieb einer Drohne über 2 Kilogramm ab 01.10.2017 rechtlich vorgeschrieben und auch versicherungsrelevant ist, d.h. im Schadenfall der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz verlieren kann, wenn das Fluggerät zum Zeitpunkt des Schadens ohne entsprechende Kenntnisprüfung gesteuert wurde.

Anerkannte Prüfstellen für Drohnen-Kenntnisnachweis

Kenntnisnachweis ist für Drohnen mit über 2Kg Startgewicht seit dem 01.10.2017 Pflicht

Gemäß der neuen Drohnenverordnung ist jeder Drohnenpilot verpflichtet – der einen Multikopter mit einem Startgewicht von über zwei Kilo steuern möchte – seit dem 01.10.2017 einen Kenntnisnachweis (LuftVO §21d) mitzuführen.

Welches Ziel wird mit dem Kenntnisnachweis verfolgt?

Dem Drohnensteuerer soll aus den Luftfahrtbereichen Flugbetrieb, Flugsicherheit und Luftraumordnung entsprechendes Basiswissen vermittelt werden. Auf der Grundlage der erhaltenen Kenntnisse soll sich der Drohnenpilot verantwortungsvoll und gesetzeskonform mit seiner Drohne im öffentlichen Luftraum bewegen können.

Welche Bescheinigung gilt als anerkannter Kenntnisnachweis?

  • Die Vorlage einer gültigen Pilotenlizenz
  • Ein Nachweis über eine erfolgte Einweisung durch einen beauftragten Luftsportverband oder einen von ihm beauftragten Verein (Diese Bescheinigung ist nur für die private Nutzung gültig!)
  • Die Bescheinigung einer durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) anerkannten Stelle

Wo kann der geforderte Nachweis erworben werden?

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA), dass gemäß der neuen Verordnung autorisiert ist die anerkannten Prüfstellen zu benennen, hat bereits einige Anlaufstellen offiziell bekannt gegeben. Diese Stellen sind autorisiert den gesetzlich geforderten Kenntnisnachweis nach erfolgreich bestandener Prüfung auszustellen.

  • UAV Dach-Services UG
  • Schiesserweg 10
  • 88682 Salem
  • TÜV SÜD Digital Service GmbH
  • Westendstr. 199
  • 80686 München
  • www.tuev-sued.de
  • CADdy Geomatics GmbH
  • Max-Planck-Str. 4
  • 85609 Aschheim
  • Vermessung mit Drohnen
  • www.wenninger.de
  • A. Scholz Kopterzentrale Ingenieurbüro & Drohnentechnik
  • Seilerstr. 15b
  • 30171 Hannover
  • www.kopterzentrale.de
  • ASS-Akademie für Schutz und Sicherheit GmbH
  • Willy-Brandt-Platz 10
  • 90402 Nürnberg
  • www.ass-nürnberg.net
  • RKM Rotor Konzept Multikoptermanufaktur GmbH
  • Hauptstr. 113
  • 69518 Absteinach
  • www.RotorKonzept.de
  • Airclip Service GmbH & Co KG
  • Am Eiswurmlager 24
  • 01189 Dresden
  • www.airclip.de

Nach welchen Themen wird in der Prüfung gefragt?

In den Vorbereitungskursen werden alle notwendigen Kenntnisse über den Betrieb unbemannter Flugsysteme sowie alle damit verbundenen Gesetzte und Regelungen vermittelt. Die theoretische Prüfung selbst umfasst zirka 50 Fragen, die im Multiple-Choise Verfahren zu beantworten sind. Wenn die aus den Fachbereichen Flugbetrieb, Navigation, Luftrecht und Meteorologie gestellten Fragen überwiegend (zu 80%) korrekt beantwortet werden, gilt die Prüfung als erfolgreich bestanden und wird entsprechend dokumentiert. Die Bescheinigung gilt ab Ausstellungsdatum fünf Jahre.

Wer kann einen Drohnen-Kenntnisnachweis erwerben?

Der Drohnenpilot muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und nachfolgende Unterlagen vorlegen:

  • Ein gültiges Identitätsdokument (Personalausweis)
  • Bei Minderjährigkeit die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
  • Eine Erklärung über laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren
  • Ein Führungszeugnis nach §30 Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetztes, sofern die Bescheinigung erstmals erworben wird.

Weitere vom Luftfahrtbundesamt anerkannte Prüfstellen werden sukzessive ergänzt.

Kostenloser Onlinekurs: Kenntnisnachweis für Drohnenpiloten

Gemäß der neuen Luftverkehrsordnung (LuftVO), die seitens der Bundesregierung am 07.04.2017 erlassen wurde, sind alle Drohnenpiloten ab 01.10.2017 verpflichtet für die Steuerung ihrer Fluggeräte mit einer Startmasse von über 2 Kilogramm besondere Kenntnisse nachzuweisen.

Mit welchen Dokumenten kann der Kenntnisnachweis erbracht werden?

  • Durch Vorlage einer gültigen Pilotenlizenz
  • Durch eine Bescheinigung einer durch das Luftfahrtbundesamt (LBA) anerkannten Stelle
  • Durch die Bescheinigung über die erfolgte Einweisung durch einen beauftragten Luftsportverband oder einen von ihm beauftragten Verein. (Diese Bescheinigung ist aber nur für die private Nutzung gültig!)

Welcher Lernstoff wird vermittelt?

Der Kenntnisnachweis bescheinigt ausreichende Kenntnisse über den Betrieb und die Navigation, die für den Betrieb betreffenden luftrechtlichen Grundlagen und die Luftraumordnung. Wir bringe ich die Drohne sicher in die Luft?, Wo darf ich mit meiner Drohnen überhaupt fliegen? Wo besteht Flugverbot? Wie muss ich mich versichern? Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt der Online-Kurs der mit einem Abschlusstest endet.

Wann startet der online Kurs ?

Interessierten Drohnenpiloten bietet der TÜV Nord ab dem 26.07.2017 ein Online-Seminar an, um den geforderten Kenntnisnachweis zu erlangen. Die persönliche Anwesenheit ist bei diesem Seminar nicht notwendig. Die Teilnahme kann bequem von zu Hause aus erfolgen. Die Anmeldung zum Online-Seminar ist bis zum 25.07.2016 kostenlos, danach kostet der Kurs 39 Euro.

Wo melde ich mich an?

Anmeldungen sind unter nachfolgendem Link möglich:

tuev-nord-online.de

Drohnenkennzeichnung inklusive

Nach Abschluss der bestandenen Prüfung erhalten alle Teilnehmer einen Namen-/Adressaufkleber für ihre Drohne, die ebenfalls ab 01.10.2017 verpflichtend am jedem Flugmodell angebracht sein muss.

Drohnenversicherung

Der Abschluss einer Drohnen-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht. Nähere informationen hierzu finden Sie auf: drohnen-versicherung.com