Gewerblich genutzte Drohnen im Aufwind

Der Markt an kommerziell genutzten Drohnen wird in den nächsten Jahren weiter wachsen.

Eine Marktstudie von Statista auf Basis des Verbands Unbemannte Luftfahrt zeigt, dass in Deutschland etwas mehr als 430.000 Drohnen betrieben werden. Etwa 385.000 Fluggeräte befinden sich in Privatbesitz, „nur“ 45.000 Kopter werden kommerziell betrieben.  

Von den 385.000 Privat genutzten Drohnen entfallen circa 130.000 Kopter auf sogenannte Spielzeugdrohnen. Mehr als zweidrittel davon sind mit einer Foto- bzw. Video-Kamera ausgestattet.  

Kommerzieller Drohnenmarkt wird weiter wachsen

Die Verbände sind davon überzeugt, dass der Deutsche Drohnenmarkt weiter wachsen wird; auf circa 450.000 Kopter bis zum Jahr 2025. Der Zuwachs wird aber nicht im privaten, sondern im gewerblichen Bereich zu erwarten sein. Bereits seit 2019 hat sich die Zahl der kommerziell betriebenen Drohnen in Deutschland mehr als verdoppelt. Im Jahr 2025 soll in Deutschland bereits jede dritte Drohne gewerblichen Zwecken dienen. Heute ist es „nur“ jeder Neunte.

Im Rahmen der kommerziellen Nutzung werden Drohnen hauptsächlich zur Vermessung, Kartografie, Inspektion, Beobachtung oder für Filmaufnahmen eingesetzt.

Die Grafik zeigt die Anzahl der Drohnen in Deutschland, die privat und gewerblich genutzt werden.

Versicherungspflicht für private und gewerbelich genutzte Drohnen

Wer in Deutschland eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, der muss seinen Kopter haftpflichtversichern. So sieht es der Gesetzgeber vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fluggerät kommerziell oder privat genutzt wird.

Spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherungen können Sie bereits ab 68 Euro (Privattarif) ganz bequem online beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf:

www.drohnen-versicherung.com

Ausbildung zum Drohnenpiloten – Führerschein einfach digital erwerben

Wissenswerte Informationen zum Thema Drohnenflug und Drohnenführerschein erhalten von Jasper Heyden, der in der letzten Woche in der WDR Lokalzeit zu Gast war

Seit dem 01.01.2021 gilt sie: die neue EU-weite Drohnengesetzgebung. Einige Drohnenmodelle dürfen nur mit einem Drohnen – Führerschein betrieben werden. Für viele angehende Hobbypiloten stellen sich dazu einige Fragen, beispielsweise:

  • Wo darf geflogen werden?
  • Was ist beim Drohnenflug zu beachten?
  • Wer darf eine Drohne fliegen?
  • Wann ist ein Drohnenführerschein erforderlich?
  • Darf auch in Urlaubsländern geflogen und gefilmt werden?

Antworten zu den Fragen liefert Jasper Heyden. Er ist begeisterter Drohnenpilot und Gründer der Dronesperhour GmbH, einer Drohnenschule. In seinen Kursen geht es um die Vermittlung des notwendigen Wissens rund um den Drohnenflug.

Seit November 2017 gilt Dronesperhour, kurz DPH, als zertifizierte Stelle, die vom Luftfahrt-Bundesamt dazu berechtigt ist, Drohnen-Kenntnisnachweise auszustellen. Im Mittelpunkt der angebotenen Unternehmensleistungen stehen:

  • Flugtraining
  • Mitarbeiterschulung
  • Softwaretraining
  • Drohnenführerschein
  • Aufstiegserlaubnis

Das Kurzinterview mit Jasper Heyden, das in der letzten Woche in WDR-Lokalzeit geführt wurde, können Sie sich über den nachfolgenden Link ansehen:

https://bit.ly/3eIGqpX

Viele weitere Fragen zum Thema Drohnenflug und zu den Drohnenkursen werden auf der Website Dronesperhour https://bit.ly/3cR5itl kompetent beantwortet werden.

Die Frage: Benötigen Sie eine Drohnen-Versicherung? …können wir Ihnen hier direkt beantworten!

Jeder, der eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreiben möchte, muss seine Drohne haftpflichtversichern, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung, die den Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes entspricht, erhalten Sie bereits ab 68 Euro inkl. Versicherungssteuer im Jahr online.

Nähere Informationen zu Drohnenversicherungsangeboten finden Sie auf:

www.drohnen-versicherung.com

Die Übergangsfristen der neuen EU-Drohnenverordnung

Bezüglich der Umsetzung der neuen EU-Drohnenverordnung gibt es Übergangsfristen. Nähere Infos dazu erhalten Sie im Beitrag.

Am 31.12.2020 ist die neue EU-Drohnenverordnung in Kraft getreten. Sie regelt den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in Deutschland neu. Es sind viele neue Regeln und Vorschriften zu beachten. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag https://bit.ly/3gFExti

Für welche Kopter gilt die Registrierungspflicht?

Eine der vielen Neuerungen ist die Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber. Jeder, der einen Kopter mit einem Startgewicht von über 250 Gramm betreiben möchten, muss sich vor dem ersten Start beim Luftfahrtbundesamt online registrieren. Die Registrierungspflicht gilt auch für Kopter, die weniger als 250 Gramm wiegen, wenn sie mit einer Kamera ausgestattet sind. Nach erfolgter Registrierung erhält jeder UAS-Betreiber eine elektronische Registrierungsnummer, die er am Fluggerät anzubringen hat.

Übergangsfrist bis 30.04.2021

Aufgrund einer Allgemeinverfügung hat das Luftfahrtbundesamt die Registrierungspflicht für UAS-Betreiber vom 31.12.2020 bis zum 30.04.2021 ausgesetzt. Diejenigen, die sich bisher noch nicht registriert haben, müssen stattdessen ihren Namen und ihre vollständige Adresse auf dem Kopter anbringen. Name und Adresse sind in einer Form anzubringen, die eine leichte Identifizierung des Betreibers ermöglicht. Ab dem 01.05.2021 ist die Online-Registrierung dann für jeden Drohnenbetreiber verpflichtend.

Wie lauten die Übergangsregelungen für Drohnenführerscheine?

Eine weitere Änderung für den Drohnenbetrieb in Deutschland: die Drohnenführerscheinpflicht. Drohnen mit einem Startgewicht von unter 250 Gramm dürfen ohne Kenntnisnachweis geflogen werden. Wer bereits eine Drohne besitzt, für die ein EU-Drohnenführerschein erforderlich wird, kann in einer Übergangszeit von 2 Jahren das Bestandsmodell weiterbetreiben. Für die Neuanschaffung einer Drohne innerhalb der Übergangsfrist ist aber ein EU-Drohnenführerschein je nach Koptertyp erforderlich.

Welcher Kenntnisnachweis für den Betrieb welcher Drohne in Deutschland notwendig ist und welche Übergangsfristen es gibt, darüber informiert die Website des Luftfahrtbundesamtes: https://bit.ly/3c1Oyk2

Versicherungspflicht für Drohnen

Keine Übergangsfristen gibt es für die gesetzliche vorgeschriebene Versicherungspflicht für Drohnen. Jede Drohne, die in Deutschland betrieben wird, benötigt einen Haftpflichtversicherungsschutz. Nähere Informationen zur Drohnenhaftpflicht-Versicherung finden Sie auf:

https://www.drohnen-versicherung.com/

Fragen und Antworten zur neuen EU-Drohnenverordnung

Die neue Drohnenverordnung regelt den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen in Deutschland neu. Wir informieren Sie, worauf auf Sie jetzt achten müssen.

Wo dürfen Sie fliegen? Wo können Sie sich registrieren? Wie können Sie sich bestmöglich versichern? Wann benötigen Sie einen Kenntnisnachweis?

Mit der neuen EU-Durchführungsverordnung 2019/947, die am 31.12.2020 in Kraft getreten ist, wird der Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in Deutschland neu geregelt. Die neue Verordnung wirft viele Fragen auf. Über die wichtigsten Neuerungen möchten wir Sie in unserem nachfolgenden Beitrag kurz informieren und Ihnen einige hilfreiche Webadressen zur Verfügung stellen:

Wo müssen Sie sich als Drohnenpilot registrieren?

Jeder Drohnenbetreiber muss sich beim Luftfahrtbundesamt registrieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird, sofern das Startgewicht der Drohne mehr als 250 g beträgt. Wiegt die Drohne weniger als 250 g, besitzt aber eine Kamera, besteht ebenfalls Registrierungspflicht.

Hier geht es zur Online-Registrierung: https://bit.ly/39o0CZV

Wo darf die Drohne geflogen werden?

Sie möchten wissen, wo Sie Ihren Kopter in Deutschland konform zur EU-Drohnenverordnung bedenkenlos fliegen lassen können? Dann laden Sie sich die App von Droniq herunter. Hier erfahren Sie auch, welche aktuellen Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Hier geht es zur Droniq-App: https://bit.ly/3i3xOKn

Benötige ich einen Kenntnisnachweis?

Seit dem 31.12.2020 benötigen Drohnenpiloten in der offenen Kategorie (außer der Klasse C0) einen Drohnen-Führerschein. Entsprechend der Kategorie C1-C4

– den EU-Kompetenznachweis der Unterkategorie A1/A3 bzw.
– das EU-Fernpilotenzeugnis der Unterkategorie A2.
Weitere Infos dazu finden Sie hier: https://bit.ly/3nIDGdi

Wie kann ich mich bestmöglich versichern?

Drohnenpiloten sind in Deutschland nach §43 Luftverkehrsgesetz verpflichtet, für die Haftung im Schadenfall gegenüber Dritten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Die Nutzung einer Drohne ohne Versicherungsschutz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Schadenfall haftet der Drohnenpilot mit seinem gesamten Privatvermögen.

Eine Drohnenversicherung kann bereits ab 68 €/Jahr in nur 3 Minuten online beantragt werden.

Nähere Infos auf: www.drohnen-versicherung.com

Aktuell bei ALDI! Günstiger Quadrocopter mit Foto-/Videokamera und vielen Extras

ALDI bietet im Juli eine günstige Einsteigerdrohne für unter 150 Euro online an

Ab dem 02.07.2020 bietet ALDI im Online-Shop eine Drohne mit neigbarer Full-HD-Kamera für 144,53 € an. Drei Jahre-Hersteller-Garantie inklusive!

Das Fluggerät, das bis zu 17 Minuten in der Luft bleiben kann, ist mit vielerlei Funktionen ausgestattet. Automatisches Starten und Landen, Notstopp-Funktion, Headless- und Point of Interest-Modus, Return-to-Home-Funktion sowie einem Dualem-Steuerungs- und Verfolgungsmodus, Way-Point-Funktion und Gestensteuerung via App.

Der Kopter kann in drei Geschwindigkeiten geflogen werden: Anfänger, Normal und Fortgeschrittene. Die Reichweite der Fernsteuerung beträgt bis zu 600 Meter, die Ladezeit des Akkus: 150 Minuten. Die Foto-Auflösung auf der Speicherkarte beträgt 1920 x 1080 Pixel und 1280 x 720 Pixel auf dem Mobilgerät.

Im Lieferprogramm enthalten ist, neben dem Kopter, eine Fernsteuerung inkl. Smartphone-Halterung, einer 32-GB Mirco SD-Karte, ein SD-Adapter, vier Ersatz-Rotorblätter, ein Kreuzschraubendreher, ein USB-Ladekabel und eine schwarze Aufbewahrungstasche. Hier finden Sie nähere Einzelheiten über das Fluggerät

Speziell für Anfänger ist das Modell ein preisgünstiger Einstieg in ein sehr  interessantes Hobby. Die Altersempfehlung für den Betrieb wird seitens des Herstellers mit 14 Jahren angegeben.

Der Kopter wiegt zwar nur 248 Gramm, ist aber dennoch kein Spielzeug. Speziell für Einsteiger ist wichtig zu wissen: Wer in Deutschland eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, ist gesetzlich dazu verpflichtet eine Haftpflichtversicherung für sein Flugmodell abzuschließen. Dabei spielt die Art und das Gewicht des Kopters keine Rolle. Deshalb erkundigen Sie sich vor dem ersten Start bei Ihrem Haftpflichtversicherer, ob der Kopter in Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung mit versichert ist oder mitversichert werden kann. Das Abfluggewicht ist für den Versicherungsschutz vielfach entscheidend.

Wenn Sie mit Ihrem Kopter im öffentlichen Luftraum fliegen möchten, dann sollten Sie einige wichtige gesetzliche Regelungen kennen und beherzigen. Wo darf der Kopter beispielsweise geflogen werden und wo nicht? Einige Regelungen sind in der ALDI-Bedienungsanleitung beschrieben. In Bezug auf die Flugsicherheit wird in der Bedienungsanleitung empfohlen, die Flughöhe von 120 Meter nicht zu überschreiten. Generell dürfen Drohnen in Deutschland, ausserhalb von Modellflugplätzen, nur bis zu einer Flughöhe von 100 Metern betreiben werden!!!

Möchten Sie den Betrieb Ihrer Drohne bestmöglich absichern, dann entscheiden Sie sich für eine spezielle Drohnenversicherung. Jetzt einfach und bequem, bereits ab 68 Euro im Jahr, online beantragen. So genießen Sie im Schadenfall größtmöglichen Schutz. Nähere Informationen finden Sie auf drohnen-versicherung.com

Verschuldenshaftung vs. Gefährdungshaftung. Kennen Sie den Unterschied?

Versichern Sie Ihren Kopter richtig, sonst besteht eine gefährliche Deckungslücke.

Drohnen sind nicht groß, sie können aber großen Schaden anrichten. Deshalb schreibt der Gesetzgeber für den Betrieb der Fluggeräte im öffentlichen Luftraum eine Haftpflichtversicherung vor. Sind Sie im Schadenfall nicht versichert, haften Sie gegenüber Dritten mit Ihrem Privatvermögen.

Worauf Sie bei der Versicherung Ihres Kopters unbedingt achten sollten!

Für viele Drohnenpiloten ist es naheliegend, die Drohne in die private Haftpflichtversicherung einzuschließen oder dort zusätzlich mitzuversichern. Sie sollten aber unbedingt darauf, dass die Drohnen-Versicherung im Rahmen der Privat-Haftpflicht auch den gesetzlichen Bestimmungen genügt. Das heißt, dass der Kopter nach der Gefährdungshaftung und nicht nach der Verschuldenshaftung abgesichert ist.

Drohne in der Privat-Haftpflicht-Versicherung? Besser nicht!

Die Verschuldenshaftung bietet Drohnenbesitzern keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Für alle Drohnenpiloten gilt die verschärfte Form der Haftung, und zwar die Haftung auch ohne persönliches Verschulden. Diese Haftungsform nennt man „Gefährdungshaftung“. Die Gefährdungshaftung ist im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geregelt. Es handelt sich dabei um die strengste Art der Gefährdungshaftung im deutschen Privatrecht.

Versichert – aber nicht ausreichend!

Handelt Ihr Privat-Haftpflichtversicherer in einem Schadenfall nach der Verschuldenshaftung, dann tritt er nur dann ein, wenn ein Verschulden des Halters vorliegt. Trägt der Drohnenhalter keine Schuld an dem verursachten Schaden, zahlt der Versicherte den entstandenen Schaden selbst.

Es ist überaus wichtig zu wissen, welche Schäden im Falle eines Drohnenunfalls durch die Versicherung abgedeckt sind und welche nicht!

Unterschied Gefährdungshaftung und Verschuldenshaftung 3

Unser Tipp!

Erkundigen Sie sich vor Vertragsabschluss, ob die Gefährdungshaftung für Ihre Drohne in Ihrem Versicherungsvertrag inkludiert ist. Fragen Sie Ihren Versicherungsberater. Lassen Sie sich die Zusage über den Versicherungsschutz schriftlich bestätigen.

Sicher fliegen – von Anfang an!

Am besten entscheiden Sie sich direkt für eine spezielle Drohnen-Haftpflicht-Versicherung, die dem Luftverkehrsgesetz entspricht. Dann sind Sie gleich von Anfang an bestmöglich abgesichert.

Drohnen-Versicherungsangebote auf Basis der Gefährdungshaftung finden Sie bereits ab 68 Euro Jahresbeitrag auf:

http://www.drohnen-versicherung.com

 

Mit Drohnen auf dem Weg zum optimalen Anbau

Die Landwirtschaft im Wandel. Drohneneinsätze revolutionieren die Arbeit und bieten den Landwirten neue Möglichkeiten.

Inzwischen kommen Drohnen in vielen unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen und Branchen zum Einsatz und leisten einen wertvollen Beitrag das Leben mit einem handfesten Nutzen besser und einfacher zu machen.

Wie können Drohnen zu einer optimalen Anbauplanung beitragen?

Mithilfe professioneller Drohnen-Technologie liefern Drohnenkameras heute bereits hochauflösende Aufnahmen und Daten über den Zustand bestimmter Anbauflächen und den darauf angebauten Pflanzkulturen. Aufgrund ihrer geringen Flughöhe liefern sie scharfe Bilder. Die Aufnahmen lassen Rückschlüsse auf Bodengüte, Nährstoffversorgung der Pflanzen oder auf extreme Trockenheitszustände zu. Auch Schädigungen durch Starkregen, Hagel, Sturm oder durch Wild lassen sich über die Kameraaufnahmen gut und eindeutig analysieren.

Modernste Drohnentechnologie macht’s möglich

Drohnen, die mit bildgebenden Spektralsensoren ausgestattet werden, sollen dem Landwirt mithilfe der gewonnenen Informationen über die Luftbildaufnahmen bei der Düngung und bei den zu ergreifenden Pflanzenschutzmaßnahmen unterstützen. Die von der Drohne erhaltenen Daten werden direkt an den kooperrierenden Traktor übermittelt. Ein Computer wertet die erhaltenen Informationen aus und leitet die Ausführungsbefehle direkt an die Anbaugeräte wie Pflanzenschutzspritze oder Düngerstreuer weiter. Somit kann eine teilflächenscharfe und höchst effiziente Dosierung der Betriebsmittel ermöglicht werden. Dort, wo ausreichend Stickstoff im Boden vorhanden ist, wird weniger Düngemittel eingesetzt. Die Pflanzen werden somit optimal versorgt, Kosten eingespart und die Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in die Umwelt minimiert.

Hochmoderne Drohnen werden durch die stetige Weiterentwicklung einen überaus wichtigen und wertvollen Beitrag in der Landwirtschaft von morgen leisten und für Landwirte zunehmend interessanter.

Die beliebtesten Blogbeiträge 2019

Übersicht der beliebtesten Blogbeiträge aus 2019

Zum Jahresanfang blicken wir traditionell nochmal kurz zurück in das vergangene Jahr. Wir wissen natürlich, dass nicht alle Beiträge unseres Blogs ein gleich großes Interesse bei unseren Lesern auslösen. Einige Nachrichten wurden aber deutlich öfter gelesen als andere, das zeigt die vermehrte Anzahl an Aufrufen. Vor diesem Hintergrund haben wir die beliebtesten Beiträge aus dem Jahr 2019 in nachfolgendem Beitrag nochmal kurz für Sie zusammengefasst.

Das sind die meistgelesen Blogbeiträge aus 2019:

Fünf vermeidbare Fehler vor dem ersten Drohnen-Start

Drohne mit in den Wintersport? Was Sie unbedingt beachten sollten!

Ist Drohne fliegen ohne Versicherungsschutz strafbar?

Drohnenabsturz über Wasser? Wertvolle Tipps für Kopterpiloten!

Kameradrohnen im Sommerurlaub! Welcher Kopter ist für mich am besten?

Drohnen Veranstaltungskalender 2020

Ein Klick auf die jeweilige Headline führt Sie direkt zur vollständigen Version des Artikels!

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen die Redaktion drohnenversicherung.blog

 

Weihnachtsgeschenk Drohne! Was Sie unbedingt wissen müssen!

Vor dem ersten Start sollten sich angehende Drohnenpiloten ausreichend über die gesetzlichen Regeln des Drohnenfliegens informieren

In der kommenden Woche beginnt das diesjährige Weihnachtsfest. Jetzt heißt es, wie alle Jahre wieder, schnell noch ein paar Weihnachtsgeschenke besorgen. Die Zeit rennt. Nur was? Wie wäre es denn mit einer Kamera- und Videodrohne?

Wichtig! Vor dem ersten Start unbedingt Versicherungsschutz klären!

Ist das richtige Modell gefunden, gekauft und verpackt, ist vor dem Flugspaß noch einiges zu beachten. Wer eine Drohne verschenkt, der sollte wissen, dass in Deutschland eine Versicherungspflicht für Drohnen besteht. Geregelt ist das im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §43 Abs 2. Der Handel weist beim Verkauf eines Kopters nicht immer auf die Versicherungspflicht hin, obwohl eine Informationspflicht besteht!

Natürlich möchte der angehende Drohnenpilot über die Weihnachtsfeiertage den Kopter unter freiem Himmel ausprobieren und die ersten Motive von den Familienaktivitäten aus der Vogelperspektive filmen. Aber über die Festtage wird es schwierig, den Versicherungsschutz für den Kopter zu überprüfen. Das sollte in jedem Fall vor dem Weihnachtsfest geschehen.

Mitversicherung über die private Haftpflichtversicherung?

Es besteht die Möglichkeit, eine Drohne über die Private Haftpflichtversicherung mitzuversichern. Im Vorfeld ist aber zu klären, ob der private Haftpflichtversicherer Drohnen überhaupt mitversichert. Von einer generellen bzw. automatischen Mitversicherung darf nicht ausgegangen werden. Das Gewicht eines Kopters spielt bei der Versicherung über die private Haftpflicht eine entscheidende Rolle. Drohnen bis 250 Gramm werden von einigen Versicherern – teilweise kostenfrei – mitversichert. Es ist aber in jedem Fall ratsam, vor dem ersten Start mit dem zuständigen Haftpflichtversicherer Rücksprache zu nehmen – speziell dann, wenn es sich um eine bereits länger laufende Police handelt.

Wird bei einem Kopterabsturz fremdes Eigentum beschädigt oder Personen verletzt und es besteht kein Versicherungsschutz, dann haftet der Drohnenhalter für den entstandenen Schaden mit seinem gesamten Privatvermögen!

Ordnungsgeld droht, wenn …

Wer sich im Vorfeld nicht über die rechtlichen Grundlagen des Fliegens informiert, der riskiert ein Bußgeld. So hat beispielsweise der Pilot während des Flugs stets den Versicherungsnachweis für seinen Kopter mitzuführen. Kann im Rahmen einer Überprüfung dieser Nachweis gegenüber den staatlichen Behörden wie Polizei oder Ordnungsamt nicht erbracht werden, droht ein Ordnungsgeld. Lassen Sie es nicht so weit kommen!

Schnell und bequem bestmöglichen Versicherungsschutz beantragen

Über die Website drohnen-versicherung.com können Sie noch vor dem Weihnachtsfest eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung für Ihren Kopter abschließen – ganz bequem online von unterwegs oder von Zuhause aus. Versicherungsschutz besteht bereits am Folgetag nach Antragstellung. Und das schon ab 68 Euro Jahresbeitrag. So steht dem versicherten Flug ab dem ersten Weihnachtsfeiertag nichts mehr im Wege.

Tipps und Wissenswertes für den Drohnenflug

Nicht nur der Versicherungsschutz ist wichtig, sondern auch die Beachtung der rechtlichen Grundlagen beim Kopterflug. Wo darf der Kopter geflogen werden? Wo nicht? Was hat es mit der Kennzeichnungspflicht auf sich? Welche Vorschriften sind beim Fliegen zu beachten? Wann ist ein Drohnenführerschein notwendig?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie auf drohnen-versicherung.com in der Rubrik „Rechtliches“.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und stets einen sichern Flug.

Erst richtig versichern – dann unbesorgt abheben!

Wer eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, der sollte seinen Kopter bestmöglich versichern – vor dem ersten Start!

Startklar für einen unbeschwerten Drohnenflug

Im privaten wie auch im gewerblichen Bereich gewinnen Drohnen immer mehr an Bedeutung.  So schnell und einfach eine Drohne auch zu bedienen ist, so kostspielig kann es werden, wenn durch das Fluggerät Dritte geschädigt werden.

Wer in Deutschland einen Kopter im öffentlichen Luftraum betreibt, der braucht eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, gemäß §43, Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Und wer der Meinung ist, dass eine Drohne automatisch über die private Haftpflichtversicherung abgesichert ist, der irrt. Denn bei den meisten Versicherern ist das Luftfahrtrisiko in der privaten Haftpflichtversicherung generell ausgeschlossen. Das würde bedeuten, dass der Drohnenhalter seinen Kopter ohne Haftpflichtversicherungsschutz betreibt, damit gegen das Luftverkehrsgesetz verstößt und im Schadenfall mit seinem gesamten Privatvermögen für den verursachten Schaden haften muss.

Lassen Sie es nicht so weit kommen. Sichern Sie sich vor Schadenersatzansprüchen Dritter bestmöglich ab, bevor es, verschuldet oder unverschuldet, zu einem kostspieligen Personen- oder Sachschaden kommt.

Die nachfolgende Infografik zeigt Ihnen, wie schnell und einfach Sie eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung über drohnen-versicherung.com abschließen können, die alle aktuellen Anforderungen nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz erfüllt und bereits ab 68 Euro Jahresbeitrag erhältlich ist.

Infografik Drohnenversicherung (last)