Die Deutsche Flugsicherung (DFS) zeigt sich aktuell sehr besorgt. In diesem Jahr sind im Luftraum der Flughäfen Köln/Bonn und Dortmund bereits mehr Drohnen registriert worden als im ganzen Jahr 2017. Eine erschreckende Zwischenbilanz. Trotz einem gesetzlichen Drohnen-Flugverbot in der Nähe von Flughäfen, werden immer wieder ferngesteuerte Multikopter in diesen hoch sensiblen Luftraum gebracht. Am Köln/Bonner Flughafen zählte die Deutsche Flugsicherung bisher bereits sieben Drohnen im Start- und Landebereich großer Passagiermaschinen. Dieses unvorsichtige Verhalten gefährdet massiv den zivilen Luftverkehr!
Nur dreieinhalb Monate zuvor musst wegen eines unerlaubten Drohnenfluges die Start- und Landebahn des Flughafens Köln/Bonn komplett gesperrt werden, weil eine Drohne einer landenden Passagiermaschine zu nahe gekommen war. Doch diese Verstöße beschränken sich nicht nur auf NRW-Flughäfen. In diesem Jahr sind lt. DFS mehr als 100 Drohnen in flughafennähe gesichtet worden. Das sind 10% mehr als 2017. Wird ein Drohnenpilot gestellt, droht ihm ein hohes Bußgeld.
Drohnen dürfen in Deutschland nicht überall fliegen! Das Luftfahrtgesetz regelt den Betrieb von Fluggeräten über besondere Bestimmungen und Regeln, die jeder Drohnenpilot kennen sollte. Die Deutsche Flugsicherung gibt dazu auf ihrer Website zahlreiche Tipps und Hinweise für den sicheren Drohnenflug und stellt auch eine spezielle App kostenfrei zur Verfügung.
Es wäre wünschenswert, wenn alle Drohnen-Verkäufer ihre Kunden bereits im Verkaufsgespräch über die gesetzlichen Bestimmungen und die vorgeschriebene Versicherungspflicht für Drohnen informieren würden. So sollte jeder angehende Drohnenpilot wissen, dass ein Multikopter, der in Deutschland in den öffentlichen Luftraum gebracht wird per Gesetz haftpflichtversichert sein muss! Nähere Informationen zur Drohnen- Haftpflichtversicherung finden Sie auf drohnen-versicherung.com