Verschuldenshaftung vs. Gefährdungshaftung. Kennen Sie den Unterschied?

Versichern Sie Ihren Kopter richtig, sonst besteht eine gefährliche Deckungslücke.

Drohnen sind nicht groß, sie können aber großen Schaden anrichten. Deshalb schreibt der Gesetzgeber für den Betrieb der Fluggeräte im öffentlichen Luftraum eine Haftpflichtversicherung vor. Sind Sie im Schadenfall nicht versichert, haften Sie gegenüber Dritten mit Ihrem Privatvermögen.

Worauf Sie bei der Versicherung Ihres Kopters unbedingt achten sollten!

Für viele Drohnenpiloten ist es naheliegend, die Drohne in die private Haftpflichtversicherung einzuschließen oder dort zusätzlich mitzuversichern. Sie sollten aber unbedingt darauf, dass die Drohnen-Versicherung im Rahmen der Privat-Haftpflicht auch den gesetzlichen Bestimmungen genügt. Das heißt, dass der Kopter nach der Gefährdungshaftung und nicht nach der Verschuldenshaftung abgesichert ist.

Drohne in der Privat-Haftpflicht-Versicherung? Besser nicht!

Die Verschuldenshaftung bietet Drohnenbesitzern keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Für alle Drohnenpiloten gilt die verschärfte Form der Haftung, und zwar die Haftung auch ohne persönliches Verschulden. Diese Haftungsform nennt man „Gefährdungshaftung“. Die Gefährdungshaftung ist im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geregelt. Es handelt sich dabei um die strengste Art der Gefährdungshaftung im deutschen Privatrecht.

Versichert – aber nicht ausreichend!

Handelt Ihr Privat-Haftpflichtversicherer in einem Schadenfall nach der Verschuldenshaftung, dann tritt er nur dann ein, wenn ein Verschulden des Halters vorliegt. Trägt der Drohnenhalter keine Schuld an dem verursachten Schaden, zahlt der Versicherte den entstandenen Schaden selbst.

Es ist überaus wichtig zu wissen, welche Schäden im Falle eines Drohnenunfalls durch die Versicherung abgedeckt sind und welche nicht!

Unterschied Gefährdungshaftung und Verschuldenshaftung 3

Unser Tipp!

Erkundigen Sie sich vor Vertragsabschluss, ob die Gefährdungshaftung für Ihre Drohne in Ihrem Versicherungsvertrag inkludiert ist. Fragen Sie Ihren Versicherungsberater. Lassen Sie sich die Zusage über den Versicherungsschutz schriftlich bestätigen.

Sicher fliegen – von Anfang an!

Am besten entscheiden Sie sich direkt für eine spezielle Drohnen-Haftpflicht-Versicherung, die dem Luftverkehrsgesetz entspricht. Dann sind Sie gleich von Anfang an bestmöglich abgesichert.

Drohnen-Versicherungsangebote auf Basis der Gefährdungshaftung finden Sie bereits ab 68 Euro Jahresbeitrag auf:

http://www.drohnen-versicherung.com

 

Erst richtig versichern – dann unbesorgt abheben!

Wer eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, der sollte seinen Kopter bestmöglich versichern – vor dem ersten Start!

Startklar für einen unbeschwerten Drohnenflug

Im privaten wie auch im gewerblichen Bereich gewinnen Drohnen immer mehr an Bedeutung.  So schnell und einfach eine Drohne auch zu bedienen ist, so kostspielig kann es werden, wenn durch das Fluggerät Dritte geschädigt werden.

Wer in Deutschland einen Kopter im öffentlichen Luftraum betreibt, der braucht eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, gemäß §43, Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Und wer der Meinung ist, dass eine Drohne automatisch über die private Haftpflichtversicherung abgesichert ist, der irrt. Denn bei den meisten Versicherern ist das Luftfahrtrisiko in der privaten Haftpflichtversicherung generell ausgeschlossen. Das würde bedeuten, dass der Drohnenhalter seinen Kopter ohne Haftpflichtversicherungsschutz betreibt, damit gegen das Luftverkehrsgesetz verstößt und im Schadenfall mit seinem gesamten Privatvermögen für den verursachten Schaden haften muss.

Lassen Sie es nicht so weit kommen. Sichern Sie sich vor Schadenersatzansprüchen Dritter bestmöglich ab, bevor es, verschuldet oder unverschuldet, zu einem kostspieligen Personen- oder Sachschaden kommt.

Die nachfolgende Infografik zeigt Ihnen, wie schnell und einfach Sie eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung über drohnen-versicherung.com abschließen können, die alle aktuellen Anforderungen nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz erfüllt und bereits ab 68 Euro Jahresbeitrag erhältlich ist.

Infografik Drohnenversicherung (last)

Wichtiger Tipp für private Drohnenpiloten!

Vor dem ersten Start unbedingt Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen

Der Herbst steht vor der Tür und das beginnende Weihnachtsgeschäft ist nicht mehr allzu fern. Dann lockt der Elektro-Einzelhandel wieder mit attraktiven Angeboten zum bevorstehenden Fest. Auch der Drohnenhersteller DJI wird erfahrungsgemäß in der Winter- und Weihnachtszeit wieder mit attraktiven Angeboten aufwarten. Das größte Schnäppchen-Event des Jahres für Onlineshopper, der Black Friday, findet in diesem Jahr am 29.11.2019 statt. Diesen Termin sollte man sich heute bereits in seinem Kalender eintragen. Eine interessante Zeit für diejenigen, die sich in diesem Jahr eine Drohne wünschen oder verschenken möchten. Was Sie neben dem Kauf der Drohne unbedingt beachten sollten, lesen Sie hier:

Drohnen erfreuen sich großer Beliebtheit

Die Begeisterung für Drohnen bei privaten Nutzern ist ungebrochen. Warum?  Sie sind klein, wendig, leicht zu fliegen, machen Spaß und können aus der Vogelperspektive fotografieren und filmen. Es gibt inzwischen viele unterschiedliche Modelle zu erschwinglichen Preisen.  DIE Geschenkidee zum Fest. Zirka eine halbe Million Drohnenbesitzer soll es nach Schätzung der deutschen Flugsicherung (DFS) in Deutschland geben; und es werden jedes Jahr mehr.

Drohnen unterliegen der Versicherungspflicht!

Wer sich ein unbemanntes Fluggerät kauft oder zum bevorstehenden Weihnachtsfest verschenkten möchte, ist oft nicht darüber informiert, dass das Fluggerät der gesetzlichen Versicherungspflicht (§43 Luftverkehrsgesetz) unterliegt. Nicht jeder Händler klärt den Kunden beim Kauf einer Drohne über die bestehende Versicherungspflicht auf – obwohl das zur Kaufberatung dazugehört!

Das Unfallrisiko mit Drohnen wird zumeist unterschätzt

Ich benötige keine Versicherung. Was soll denn schon passieren?“ ist die hinreichende Meinung vieler angehender Kopterpiloten. Doch der Gebrauch der unbemannten Fluggeräte ist nicht ungefährlich. Ein Absturz kann im schlimmsten Fall erhebliche Sach- oder Personenschäden verursachen, denn ein Kopter wiegt in der Regel eins bis zwei Kilogramm und kann, je nach Modell, auch noch schwerer sein. Ein Drohnenunfall kann verheerende Folgen haben. Richtig teuer wird es für einen nicht versicherten Piloten, wenn durch die Drohne Personenschäden in Verbindung mit Pflegekosten oder Rentenansprüchen entstehen. Und, realistische Unfallszenarien gibt es viele: Der Absturz des Kopters aus großer Höhe aufgrund einer Funkunterbrechung, einer defekten Batterie, einer Windböe oder der Kopter wird Ziel eines Vogelangriffs. Im Schadenfall ist immer der Drohnenhalter in der Haftung, bei einem verschuldeten als auch bei einem unverschuldeten Ereignis.

Drohnenpilot hat Versicherungspflicht nachzuweisen

Wer in Deutschland eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, der muss den Versicherungsschutz seines Kopters gegenüber den Behörden oder der Polizei nachweisen können. Deshalb ist die Versicherungsbestätigung beim Betrieb des Kopters stets mitzuführen. Kann der Versicherungsnachweis vor Ort nicht erbracht werden, droht ein Bußgeld.

Versicherungsschutz über Haftpflichtversicherer feststellen

Viele angehende Hobbypiloten sind der Auffassung, dass die private Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch den Kopter verursacht wurden, automatisch aufkommt!  Das ist so nicht richtig! Ein Blick in die Versicherungsunterlagen oder ein Anruf beim Haftpflichtversicherer kann Klarheit schaffen! Speziell in alten PHV-Verträgen sind Drohnen nicht mitversichert, da das Thema Drohne in früheren Zeiten überhaupt nicht aktuell war. Deshalb ist es ratsam, im Vorfeld mit dem Haftpflichtversicherer abzuklären, ob für das gekaufte Drohnenmodell überhaupt Versicherungsschutz besteht.

Vor dem ersten Start offene Fragen abklären

Mit Ihrem Haftpflichtversicherer sollten Sie nachfolgende Fragen zur Drohnenversicherung im Vorfeld besprechen:

  • Wie hoch ist die Deckungssumme?
  • Wer ist außer dem Piloten mitversichert?
  • Besteht auch im Ausland Versicherungsschutz?
  • Bis zu welchem Abfluggewicht ist die Drohne versichert?
  • Kann eine zweite Drohne problemlos mitversichert werden?
  • Sind auch unverschuldete Unfallursachen (z.B.: eine Windböe) abgesichert?
  • Was ist nicht versichert?
  • Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
  • Erhalten Sie eine Versicherungsbestätigung für Ihren Kopter – kostenlos?
  • Erfüllt der Versicherungsschutz die aktuellen Anforderungen nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG)?

Direkt richtig entscheiden

Sie möchten Ihre privaten Drohnenflüge ohne wenn und aber optimal absichern? Dann entscheiden Sie sich am besten gleich für eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung. Sie bietet Ihnen optimalen Versicherungsschutz und erfüllt alle aktuellen Anforderungen des Deutschen Luftverkehrsgesetzes.

Fliegen Sie nie ohne ausreichenden Versicherungsschutz!

Wer seine Drohne nicht versichert hat, der haftet im Schadenfall mit seinem gesamten Privatvermögen, für den mit dem Kopter verursachen Personen- oder Sachschaden. Deshalb sollten Sie nicht länger überlegen und vor dem ersten Start eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese erhalten Sie bereits ab 68 Euro im Jahr. Die Antragstellung erfolgt online und dauert nicht länger als 3 Minuten. Nähere Informationen dazu und alles, was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen, finden Sie auf www.drohnen-versicherung.com.

 

 

 

 

 

Flugverbot! Keine Drohnen über dem Münchener Oktoberfest

Striktes Drohnenflugverbot während dem größten Volksfest der Welt. Zuwiderhandlungen werden hart bestraft.

Am 21. September 2019 startet wieder die Oktoberfest-Saison in München. Das größte Volksfest der Welt findet zum 186. Mal statt und dauert bis zum 06. Oktober. Über sechs Millionen Besucher aus aller Welt werden erwartet. Da ist es sicherlich besonders reizvoll, das Panorama des Festplatzes mit einer Drohne aus der Luft zu filmen oder zu fotografieren. Doch Vorsicht! Das ist aus Sicherheitsgründen strengstens verboten. Die Sicherheit der Wiesen-Besucher steht für den Veranstalter an oberster Stelle.

Luftraum über dem Oktoberfestgelände gesperrt

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat kürzlich bekannt gegeben (LF17/6163.2/6 vom 09. Juli 2019), dass bis Sonntag, dem 06. Oktober 2019, täglich von 8:00 Uhr bis 01.30 Uhr des Folgetages (Ortszeit-MEZ) ein Flugbeschränkungsverbot über München besteht. Über der Theresienwiese herrscht ein absolutes Flugverbot: 5,5 Kilometer um den Sendlinger Tor-Platz darf nichts in die Luft gehen – auch keine Drohne! Flugzeuge aller Art (Hubschrauber, Drohnen, etc.) dürfen während des Oktoberfestes den Luftraum über dem Festgelände nicht nutzen und müssen Umwege in Kauf nehmen.

Die Polizei kontrolliert Luftraum

Die Münchener Polizei weist darauf hin, dass die Flugbeschränkungen während des gesamten Veranstaltungszeitraums zu beachten sind. Das Flugverbot gilt sowohl für die private als auch für die gewerbliche Nutzung von Fluggeräten. Der betroffene Luftraum wird mit Polizei-Hubschraubern streng überwacht. Allgemein bestehende Fluggenehmigungen haben in dieser Zeit keine Gültigkeit. Extra angebrachte Verbotsschilder außerhalb der Wiesen sollen die Besucher auf das Drohnenflugverbot hinweisen. Auch das Filmen oder Fotografieren mit Drohnen während des Aufbaus der Festzelte und der Fahrgeschäfte ist nicht gestattet.

Hohe Strafen bei Zuwiderhandlung nach Luftverkehrsgesetz

Bei Verstößen, auch fahrlässig, hat der Betreiber mit erheblichen Sanktionen, gemäß § 62 LuftVG, zu rechnen. „Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkung zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu ein hundertachtzig Tagessätzen bestraft.“

Wiesn-Panorama-Fotos aus 50 m Höhe – auch ohne Drohne

Wer den Blick auf das turbulente Festgelände nicht missen möchte, der genießt die wahrscheinlich schönste Aussicht auf das Oktoberfest vom Riesenrad aus. Es gilt seit 1979 als Symbol des Volksfestes. In den 40 Gondeln können bis zu 400 Personen gleichzeitig in gut 50 Meter Höhe befördert werden. Die Fahrtzeit beträgt fast 12 Minuten und kostet pro Erwachsenen 8 Euro. Dem Fahrgast bietet sich ein außergewöhnliches Panorama. Bei Dunkelheit ist alles noch viel imposanter, wenn die zahlreichen Fahrgeschäfte, Zelte und Buden ein funkelndes und buntes Lichtermeer erzeugen. Auch vom Fuße der 18 m hohen Bavaria-Statue, direkt an der Theresienwiese, hat man einen hervorragenden Blick auf das bunte Treiben des Oktoberfestes.

Kameradrohnen im Sommerurlaub! Welcher Kopter ist für mich am besten?

Auf der Website „www.drohnen-vergleich.de“ werden die unterschiedlichsten Koptermodelle in einer Kurzanalyse vorgestellt. Eine gute und schnelle Hilfe zur Entscheidungsfindung!

Als wir früher den Urlaubskoffer gepackt haben, durfte die Fotokamera natürlich nicht fehlen. Die Zeiten haben sich inzwischen geändert. Um die schönsten Reiseerinnerungen festzuhalten, zählt neben der Handykamera immer noch eine professionelle Fotokamera mit zur Urlaubsausrüstung – aber nicht irgendeine, sondern am besten eine Drohnenkamera, die spektakuläre Urlaubsbilder oder Selfies aus der Vogelperspektive aufnimmt.

Welche Kameradrohne ist für mich am besten geeignet?

Das Produktangebot für Flugroboter ist bei Internet-Händlern, Elektro-Fachmärkten oder Einzelhändlern riesengroß. Es ist schwer, sich überhaupt einen Überblick zu verschaffen. Die Frage, die sich jeder Drohnenkäufer sofort stellt: „Welche Kameradrohne ist für meine Urlaubsansprüche richtig und passt auch in mein Reisebudget?“ Bevor eine Kaufentscheidung gefällt wird, sollte man sich zunächst etwas Zeit nehmen und sich einen ersten Überblick verschaffen. Am besten bei jemanden, der etwas von Kameradrohnen versteht.

Ohne großes Know-how die beste Drohne kaufen

Die verständlich formulierten Testberichte auf der Website von Sebastian Domke bieten eine sehr gute erste Orientierung. Der leidenschaftliche Drohnenpilot hat sich durch seine mehrjährige Tätigkeit bei einem deutschen Multikopter-Hersteller eine Menge Erfahrung im Modellflug angeeignet. Seit 2015 stellt er auf seiner Website „Drohnen-Vergleich“ unterschiedliche Koptermodelle vor. Ob Einsteiger-Drohnen, Faltbare Drohnen, Drohnen für Kinder, Selfie-Drohne oder Drohnen für den Urlaub – hier findet jeder Interessent einen entsprechenden Empfehlungshinweis.

Der schnelle Weg zum passenden Kopter

Die übersichtlich aufgebaute Website beschreibt die vorgestellten Drohnentypen in kurzer und kompakter Form. Interessenten, die den Spaß am Fliegen als neues Hobby für sich entdeckt haben, sollten sich vor der Erstanschaffung eines Kopters zuerst hier informieren.

Alle wichtigen Eigenschaften und Details der getesteten Fluggeräte sind präzise und stichhaltig herausgearbeitet und für den Laien verständlich erklärt. Die Menüführung und Textstruktur der Website ist klar und übersichtlich gegliedert. Der Fokus der Kopteranalysen liegt im Wesentlichen auf den reinen Facts. Besonders eilige Leser, die sich einen schnellen Überblick über die große Angebotsvielfalt verschaffen möchten, finden auf der Website kompetente und schnelle Orientierung. Die Unterteilung nach Preisklassen vereinfacht die Suche nach dem gewünschten Fluggerät. Wer mehr oder weniger als 100 Euro für eine Drohne ausgeben möchte, der findet für jeden Geldbeutel die passende Empfehlung.

Neben der unverbindlichen Preisangabe wird auch ein Link zu direkten Bestellmöglichkeit mitgeliefert. Jede getestete Drohne wird in einer Art Kurzanalyse nochmals zusammenfassend bewertet. Sebastian Domke gibt auf der Basis seiner Tests ein kurzes persönliches Fazit zu den jeweiligen Drohnentypen ab.

In der Rubrik Ratgeber finden sich interessante Informationen über nützliches Drohnen-Zubehör wie Kopter-Taschen, Drohnen-Rucksäcke, SD-Karten und Kamera-Graufilter. Im FAQ-Bereich werden Leserfragen kurz und kompakt beantwortet.

Kurzum: Die Website www.drohnen-vergleich.de von Sebastian Domke ist für Drohnen-Einsteiger, die sich einen Kopter anschaffen möchten und nicht wissen für welches Modell sie sich entscheiden sollen, sehr empfehlenswert.

Drohnen-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht

Denken Sie bitte vor dem ersten Start Ihres Kopters immer an den notwendigen Versicherungsschutz. Eine Haftpflichtversicherung für Drohnen ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung die den Anforderungen nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz entspricht und Sie im Schadenfall bestmöglich schützt, erhalten Sie bereits für nur 68 Euro im Jahr.

Nähere Informationen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung und weitere Tipps rund um die gesetzlichen Vorschriften erhalten Sie auf www.drohnen-versicherung.com

Was kostet eine spezielle Drohnen Haftpflichtversicherung?

Wie teuer ist eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung im Jahr?

Wer sich für die private oder gewerbliche Nutzung eine Drohne kauft und diese in Deutschland im öffentlichen Luftraum betreiben möchte, der benötigt eine Haftpflichtversicherung. Laut Luftverkehrsgesetz §43 (LuftVG) ist der Versicherungsschutz für Drohnen gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig von Größe und Gewicht des Kopters.

HDI bietet speziellen Haftpflichtschutz für 68 €uro inkl. Versicherungssteuer an!

Die Versicherung für einen privat genutzten Kopter mit einer Deckungssumme von einer Million Euro gilt in ganz Europa und beinhaltet die offene Pilotenklausel, d.h. auch berechtigte Piloten dürfen den Kopter steuern. Das Abfluggewicht kann bis zu 25 Kilogramm betragen. Die Selbstbeteiligung beträgt 0 Euro! Der Versicherungsantrag kann einfach und bequem in nur 3 Minuten online über die Website drohnen-versicherung.com gestellt werden.

Gibt es auch Drohnen-Versicherungen mit kurzer Laufzeit?

Wer seine Drohne nur für einen begrenzten Zeitraum versichern möchte, zum Beispiel nur für eine Urlaubsreise, der kann eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung für nur einen Tag, für sieben Tage oder für 30 Tage abschließen; und das bereits ab 9,98 Euro! Nähere Informationen dazu finden Sie unter HDI-Kurzzeittarife auf drohnen-versicherung.com

Ist die Drohne auch über die Privathaftpflicht versicherbar?

Je nach Versicherer besteht auch die Möglichkeit die Drohne auch über private Haftpflichtversicherung nachträglich mitzuversichern. Hier ist es ratsam, mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen und zu klären, ob eine Mitversicherung des Kopters möglich ist!

Klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Haftpflichtversicherer folgende Fragen:

Was kostet die Mitversicherung des Kopters an Mehrbeitrag?, Welche Risiken sind versichert?, Bis zu welchem Abfluggewicht gilt der Versicherungsschutz?, Wer ist außer dem Versicherungsnehmer (Pilot) noch versichert?, In welchem Geltungsbereich gilt der Versicherungsschutz?, Wie hoch ist die Versicherungssumme?, Ist eine Selbstbeteiligung erforderlich?, Erfüllt der Versicherungsschutz die aktuellen Anforderungen nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG)?, Erhalten Sie eine separate Versicherungsbestätigung für den Kopter?

Wichtig:

Lassen Sie sich den Versicherungsschutz Ihrer Drohne schriftlich bestätigen. Denn, der Versicherungsnachweis ist beim Betrieb des Kopters stets mitzuführen und bei Bedarf vorzulegen, ansonsten droht ein Bußgeld.

Drohnen-Versicherung über die private Haftpflicht zumeist nicht ausreichend

Auch wenn Sie den Kopter in der Privaten Haftpflichtversicherung kostengünstig mitversichern können, ratsam ist es nicht, denn der Schutz ist zumeist nicht ausreichend. Verursacht der Versicherungsnehmer beispielsweise einen unverschuldeten Unfall mit seiner Drohne, so haftet die private Haftpflichtversicherung nicht. Sie leistet nur Schadenersatz bei eindeutig verschuldeten Unfällen (Verschuldenshaftung).

Wir haben für Sie eine Checkliste erstellt, mit deren Hilfe Sie die Leistungen Ihrer Privaten Haftpflichtversicherung einer speziellen Drohnen-Luftfahrtversicherung gegenüber stellen können.

Unser Rat:

Gehen gleich auf Nummer sicher und entscheiden Sie sich direkt für eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung auf drohnen-versicherung.com.

 

Fünf vermeidbare Fehler vor dem ersten Drohnen-Start

So starten und fliegen Sie Ihre Drohne sicher!

Für Drohnen besteht Versicherungspflicht!

Der Drohnenmarkt in Deutschland entwickelt sich immer stärker – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Auch wenn bereits viel darüber geschrieben und berichtet wurde, es ist leider immer noch nicht jedem Käufer einer Drohne bewusst, dass für den Betrieb eines Kopters im öffentlichen Luftraum in Deutschland eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Versicherungspflicht ist im Luftverkehrsgesetz §43 geregelt. Betroffen sind alle Drohnen unabhängig von ihrer Größe und ihrem Gewicht.

Wichtig: Starten Sie Ihre Drohne nie ohne ausreichenden Versicherungsschutz, Sie machen sich sonst strafbar! Es drohen hohe Bußgelder und eine Strafanzeige!             Alles, was Sie für den Drohnenflug wissen müssen, finden Sie auf drohnen-versicherung.com in der Rubrik Wissen und Service.

Im Schadenfall haftet der Halter mit seinem Privatvermögen!

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wer seine Drohne in Unkenntnis ohne Versicherungsschutz betreibt und mit dem Fluggerät Personen verletzt oder Sachen beschädigt, der haftet mit seinem Privatvermögen für den verursachten Schaden. Lassen Sie es nicht soweit kommen. Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung hilft im Schadenfall – auch bei unverschuldeten Unfällen.

Wichtig: Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung schützt Sie umfassend vor Schadenersatzansprüche Dritter. Nähere Informationen zur Drohnen-Haftpflicht finden Sie auf: drohnen-versicherung.com

Der Handel informiert oft unzureichend!

Verkäufer von Drohnen, ob im stationären oder im online Handel, müssen ihre Kunden über die bestehende Versicherungspflicht aufklären. Die Praxis sieht leider anders aus. Der Handel informiert seine Kunden immer noch unzureichend über die bestehende Versicherungspflicht und über die gesetzlichen Regelungen, obwohl es sich hierbei um eine vertragliche Nebenpflicht des Verkäufers handelt. Im Schadenfall nützt das dem Piloten wenig. Wichtig zu wissen ist, dass es neben der bestehenden Versicherungspflicht noch viele weitere gesetzliche Regelungen gibt, die beim Drohnenflug zu beachten sind, wie zum Beispiel die Kennzeichnungspflicht des Kopters. Ein Verstoß gegen geltende Vorschriften kann Strafzahlungen zur Folge haben.

Wichtig: Informieren Sie sich am besten selbst. Zum Beispiel beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, kurz BMVI, über die aktuell geltenden Bestimmungen.

Drohne über private Haftpflicht versichern?

Wer glaubt, dass der Betrieb seiner Drohne automatisch über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, der irrt. Viele Haftpflichtversicherer haben Drohnen nicht in ihrem Produkt-Portfolio, speziell in Altverträgen nicht, folglich besteht im Schadenfall auch kein Versicherungsschutz für den Kopter. Seit einigen Jahren bieten einige private Haftpflichtversicherer Deckungskonzepte für Drohnen mit an, aber oft nur eingeschränkt gegenüber speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherungen.

Wichtig: Sprechen Sie mit Ihrer privaten Haftpflichtversicherung und klären Sie vor dem ersten Start, ob Versicherungsschutz für Ihren Kopter besteht. Vielleicht kann die Drohne nachträglich, gegen einen entsprechenden Mehrbeitrag, in den bestehenden Versicherungsschutz integriert werden?! Da sich die Leistungen einer privaten Haftpflichtversicherung gegenüber einer speziellen Drohnen-Haftpflichtvericherung in vielen Punkten unterscheiden, sollten Sie die Leistungen abgleichen. Dazu fügen wir Ihnen eine Checkliste bei, mit der Sie den Drohnen-Versicherungsschutz Ihrer privaten Haftpflichtversicherung mit den Leistungen einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung vergleichen können.

Drohne auspacken und einfach mal losfliegen?

Nein, so einfach ist es nicht. Es gibt zahlreiche gesetzliche Beschränkungen, wo der Einsatz eines Kopters strengstens verboten ist. Viele Gebiete sind tabu. So sind Flüge über Menschenansammlungen, öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäuser, militärischem Gelände, Kraftwerken und Flughäfen nicht erlaubt. Das gleiche gilt für Einsatzorte von Rettungskräften und der Polizei.

Wichtig: Wer ein Drohne steuert, der sollte sich vorher unbedingt informieren wo geflogen werden darf und wo nicht. Ein gutes Hilfsmittel ist die Drohnen-App der Deutschen Flugsicherung.

 

 

 

 

Was beim Drohnenflug passieren kann!

Ihr Schutz bei Drohnen-Missgeschicken: Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung. Hier lesen Sie warum!

Für den Betrieb einer Drohne besteht in Deutschland Haftpflichtversicherungspflicht; unabhängig vom Abfluggewicht des Kopters. So sieht es der Gesetzgeber vor. Eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht besteht immer dann, wenn ein erhöhtes Risiko vorliegt. Wir kennen das zum Beispiel aus dem KFZ-Bereich. Wer das Eigentum eines anderen Menschen beschädigt oder jemanden verletzt, ist durch das Gesetz verpflichtet, mit dem eigenen Vermögen dafür zu haften. Vor diesem Risiko sollten Sie sich schützen!

Warum ist eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung wichtig und sinnvoll?

Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung entspricht den Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes (§ 43, Abs. 2, LuftVG) und beinhaltet die Gefährdungshaftung. Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Schaden durch den Drohnenpiloten schuldhaft oder unverschuldet herbeigeführt wurde. Eine private Haftpflichtversicherung mit Drohnen-Klausel reicht in der Regel nicht aus. Sie reguliert Schäden nur auf der Basis der Verschuldenshaftung. Das heißt, sie tritt nur dann ein, wenn ein eindeutiges Verschulden des Piloten für das Unglück vorliegt.

Auch wenn die in den Koptern verbaute Technik, wie eine automatische Hindernis-Erkennung, das Fliegen sicherer macht, Missgeschicke und technische Defekte lassen sich nie gänzlich vermeiden. Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung hilft im Schadenfall. Sie schützt den Drohnenhalter vor möglichen Schadenersatzforderungen Dritter, auch dann, wenn der Schaden durch höhere Gewalt entstanden ist.

Nachfolgende Schadenszenarien sollen das veranschaulichen. Mit den Beispielen möchten wir auch auf einige alltägliche Gefahren eingehen, die oftmals leichtfertig unterschätzt werden:

Der 16-Jährige Tom hat von seinen Eltern zu Weihnachten einen Multikopter geschenkt bekommen. Am zweiten Weihnachtsfeiertag übergibt Tom seinem besten Freund Uli die Fernbedienung und lässt ihn damit fliegen. Die Verwechselung der Bedienhebel der Fernsteuerung führen zum Unglück. Die Drohne fliegt gegen ein Hausdach und zerschellt. Der Kopter verfängt sich in der Regenleitung in 10 Metern Höhe. Der Hauseigentümer besteht auf Beseitigung des Kopters von seinem Dach. Die Bergung ist aufwendig und kostspielig, da sich der Zugang zum Gebäude in Hanglage befindet. Schadenhöhe: 1.500 Euro

Der Hobbyflieger Stephan startet an einem warmen Sommertag seinen Hexakopter auf einem ihm bekannten Feld. Aus unerklärlichen Gründen reißt plötzlich und völlig unerwartet in zirka 80 Metern Flughöhe die Funkverbindung zwischen Kopter und Fernsteuerung ab. Die Drohne schwirrt herrenlos herum und stürzt dann taumelnd auf einem Feldweg. Dabei wird ein Spaziergänger unglücklich am Kopf getroffen. Der Mann erleidet erhebliche Schädelverletzungen und muss sofort ärztlich versorgt werden. Die Kosten für die ärztliche Behandlung, den Verdienstausfall und Schmerzensgeld belaufen sich auf insgesamt 25.000 Euro.

Durch eine kurze Unachtsamkeit steuerte Tobias seinen Kopter in nur geringer Flughöhe auf einen Feldweg zu. In diesem Moment biegt ein PKW hinter einem hochgewachsenen Maisfeld auf den Feldweg ein. Der Fahrer verreißt vor Schreck das Lenkrad und fährt den Wagen in den Straßengraben. Er bleibt unverletzt. Die Bergung und die Reparaturkosten des Fahrzeugs belaufen sich aber auf 7.000 Euro.

Bei der Teilnahme an einem Drohnen Indoor-Rennen übersieht der Drohnenpilot Tim eine hochwertige Beleuchtungseinrichtung am Randes des Renn-Parcours. Ein hochwertiger Strahler ging bei der Kollision zu Bruch. Der Veranstalter beziffert den entstandenen Sachschaden auf 1.100 Euro.

Der Pensionär Reinhard hat sich mit der Anschaffung einer modernen Kameradrohne den Traum der Fotografie aus der Vogelperspektive erfüllt. Als er an einem Sonntagmorgen die Drohne aufsteigen lässt, um die Umgebung zu filmen, wird der Kopter plötzlich von einer Windböe erfasst. Die Drohne lässt sich nicht mehr steuern. Das Fluggerät wird zum Spielball des Windes. Die Böe schleudert den Kopter auf einen nahegelegenen Parkplatz am Waldrand, wo er unsanft aufprallt und dabei zwei Autos touchiert. Ein Fahrzeug wird im Dachbereich verbeult, der andere PKW trägt einige Lackschäden davon. Die Schadenersatzansprüche belaufen sich auf: 2.500 Euro.

Beeindruckende Luftbildaufnahmen sind das Hobby von Freizeitfotograf Michael. Er ist in der erlaubten Flughöhe von 100 Metern unterwegs, um spektakuläre Aufnahmen der Umgebung einzufangen. Plötzlich wird der Kopter von einem Vogel angeflogen und attackiert. Michael reagiert sofort und versucht den Kopter von dem Vogel weg zusteuern. Vergebens. Die Angriffe sind so heftig, dass der Kopter seine Balance verliert und auf eine viel befahrene Landstraße stürzt. Ein vollbesetzter Omnibus musste daraufhin abrupt bremsen. Einige Fahrgäste stürzten und verletzten sich bei dem unvorhersehbaren Bremsmanöver. Die ärztlichen Behandlungskosten der Businsassen betragen insgesamt: 9.500 Euro.

In der Praxis muss natürlich jeder Sachverhalt für sich betrachtet und geprüft werden. Das geschieht ausschließlich in den Schadenabteilungen der Versicherer.

Damit Sie nicht auf einem entstandenen Schaden sitzen zu bleiben, sollten Sie eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese ist bereits für 68 Euro netto Jahresbeitrag erhältlich. Nähere Informationen und alles Wissenswerte über die gesetzlichen Regeln zum Drohnenflug finden Sie unter drohnen-versicherung.com.

Jetzt aktuell bei ALDI und LIDL! Günstige Quadrocopter mit Kamera

Und wie steht es mit dem Versicherungsschutz?

Die Discounter ALDI und LIDL führen aktuell Quadrocopter in ihrem Aktions-Sortiment. Das passt zum bevorstehenden Weihnachtsfest, denn die kleinen Flugroboter haben bereits ihren festen Platz auf dem Wunschzettel vieler junger Hobbypiloten.

Aktuell führt LIDL einen Quadrocopter mit einer 4-Kanal-Funkfernsteuerung und Höhensensor für 39,99 Euro im Programm. Der 113 Gramm leichte Kopter ist mit einer integrierten Kamera ausgestattet mit der Fotos und Videos aufgenommen werden können. Der Kopter verfügt über einen GYRO-Sensor der für mehr Stabilität in der Luft sorgt. Mit im Lieferprogramm enthalten sind vier Wechsel-Rotorblätter, eine 4 GB Mini-SD-Karte, ein Li-Ploymer-Akku, zwei AA-Batterien und ein USB-Ladekabel. Die Reichweite des Kopters beträgt 50 Meter, die Flugzeit 7–10 Minuten.

Die Altersempfehlung des Herstellers wird mit 14 Jahren angegeben. Der Quadrocopter ist aktuell in den LIDL-Filialen und im LIDL Online-Shop erhältlich.

Hier finden Sie nähere Informationen zum LIDL-Quadrocopter.

Auch der Discounter ALDI bietet ab dem 03. Dezember 2018 einen Quadrocopter mit Kamera für 39,99 Euro in seinen Filialen an. Mit der abnehmbaren 2 MP-Kamera können Fotos und Videos in HD-Qualität auf der 4 GB Micro-SD-Speicherkarte aufgenommen werden. Die One-Key-Return Funktion sorgt dafür, dass der Kopter automatisch zum Standpunkt des Steuerers zurückkehrt. Zur weiteren Ausstattung gehört ein 6-Achsen Gyroskop, eine automatische Lande-, Schwebe- und Notausfunktion. Mit dem Headless-Flugmodus können speziell Anfänger die Drohne leichter steuern. Mit einer Reichweite von 40 Meter kann der Kopter in drei Geschwindigkeitsstufen (Anfänger, Fortgeschrittene, Experte) geflogen werden. Die Flugzeit beträgt zirka 7 Minuten, die Akkuladezeit eine Stunde. Mit im Lieferumfang enthalten sind 4 Ersatz-Rotorblätter, vier Batterien, ein 600 mAh Lithium-Polymer-Akku sowie ein USB-Ladekabel.

Hier finden Sie nähere Informationen zum ALDI-Quadrocopter-Angebot am 03.12.2018.

Bei einem Stückpreis von 39,99 Euro sollten die Erwartungen an die Kopter nicht zu hoch sein. Für eine Menge Flugspaß sorgen die beiden Fluggeräte in jedem Fall, speziell für jüngere Hobbypiloten sind die Modelle ein preisgünstiger Einstieg in ein interessantes Hobby.

Bei den LIDL und ALDI-Koptern handelt es sich nicht um Spielzeug. So ist es auch in der Gebrauchsanweisung beschrieben. Die Altersempfehlung für den Betrieb wird mit 14 Jahren angegeben.

Natürlich können die Flugmodelle auch outdoor betrieben werden. Doch Vorsicht! Wer im öffentlichen Luftraum ein Fluggerät betreibt, benötigt dafür eine Haftpflichtversicherung. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine professionelle oder um eine Spielzeug-Drohne handelt. Das deutsche Luftverkehrsgesetz kennt den Begriff Spielzeugdrohne nicht. Deshalb erkundigen Sie sich vor dem ersten Start bei ihrem Haftpflichtversicherer, ob ein Kopter in Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung mit versichert ist.

Wenn Sie mit Ihrem Kopter im öffentlichen Luftraum fliegen möchten, dann sollten Sie einige wichtige gesetzliche Regelungen kennen und beherzigen. Wo darf der Kopter beispielsweise geflogen werden und wo nicht? Nähere Informationen zur speziellen Drohnenhaftpflichtversicherung und den gesetzlichen Bestimmungen erfahren auf drohnen-versicherung.com