Kamera-Drohne für 149 € im ALDI-online-Shop

Was Sie vor dem ersten Start Ihres Kopters unbedingt beachten sollten!

Heute (29.03.2021) bietet ALDI im Online-Shop eine GPS-Drohne mit neigbarer HD-Kamera statt für 199 € jetzt für 149 € an. Drei Jahre-Hersteller-Garantie inklusive!

Das Fluggerät, das sowohl für Anfänger als auch für Fortgeschrittene geeignet ist, kann zwischen 15 und 17 Minuten in der Luft bleiben. Es ist mit vielen unterschiedlichen Funktionen ausgestattet. Die Wifi-Distanz beträgt ohne Hindernisse bis zu 150 Meter.

Nähere Informationen zu den technischen Eigenschaften des Kopters finden Sie hier:

Das sollten Sie vor dem ersten Start unbedingt beachten:

Das Fluggerät wiegt nur 248 Gramm. Somit fällt der Kopter aufgrund der neuen EU-Drohnenverordnung, die seit dem 01.01.2021 in Kraft getreten ist, in die Risiko-Klasse C0. Dennoch ist der Kopter beim Luftfahrtbundesamt zu registrieren

Die Drohnen-Klassifizierung

Alle neu hergestellten Drohnen werden seit dem 01.01.2021 in sogenannte Risikoklassen (C0-C4) unterteilt, d. h. je höher die Risiko-Klasse, desto größer die Gefahr beim Betrieb. Die Einteilung wird über die Herstellerkennzeichnung vorgenommen. Der ALDI-Kopter fällt nach Herstellerangabe in die Kategorie C0 in die Klasse mit dem niedrigsten Risiko.

Die Kopter-Registrierung

Der Drohnenpilot muss sich bzw. seinen Kopter beim Luftfahrtbundesamt online registrieren. Das ist seit dem 01.01.2021 gesetzlich vorgeschrieben. Nach der erfolgten Datenüberprüfung stellt das Luftfahrtbundesamt eine Registrierungsnummer (e-ID) zur Verfügung, die an der Drohne anzubringen ist.

Das sollte beim Flugbetrieb beachtet werden:

  • Die maximale Flughöhe beträgt 120 Meter
  • Geflogen werden darf nur auf Sichtweite
  • Die Privatsphäre von Anwohnern ist geschützt
  • Der Überflug von Menschenansammlungen ist verboten
  • Flugverbotszonen wie z. B. Flughäfen sind zu berücksichtigen

Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben

Für Drohnen besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht. Da eine Drohne gemäß §1 des Luftfahrtverkehrsgesetzes (LuftVG) ein Luftfahrzeug darstellt, ist der Betreiber nach §43 LuftVG verpflichtet, für die Haftung im Schadenfall gegenüber Dritten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Auch der Maginon Kopter QC-90 GPS unterliegt der Versicherungspflicht. Der Betrieb einer Drohne ohne Haftpflichtversicherungsschutz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Private-Haftpflichtversicherung

Sie sollten überprüfen, ob Ihre private Haftpflichtversicherung Drohnenflüge mitversichert. Ist das nicht der Fall, sollten Sie eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung online abschließen. Sie erhalten diese bereits ab 68 Euro im Jahr.

Mit einer speziellen Drohnen-Haftpflicht sind Sie umfassend geschützt!

Drohnen-Haftpflicht-Versicherungen namhafter Luftfahrt-Versicherer finden Sie auf: www.drohnen-versicherung.com

Weitergehende Information zur Registrierung finden Sie unter dem nachfolgenden Link: https://bit.ly/3u49Cfu

Das sollten Sie wissen, wenn Sie eine Drohne zum Fest verschenken!

Wer eine Drohne zu Weihnachten verschenkt oder geschenkt bekommt, der sollte wissen, dass es einige wichtige Regeln und Vorschriften zu beachten gibt!

Deutschland befindet sich seit heute im landesweiten Lockdown. Die Geschäfte sind geschlossen. Wer jetzt noch Weihnachtsgeschenke benötigt, der kauft online.

Kamera- und Video-Drohnen sind beliebte Weihnachtsgeschenke. Wer eine Drohne ohne persönliche Fachberatung im Internet kauft, wird selten darüber informiert, dass vor dem ersten Flug im öffentlichen Luftraum einige wichtige Regeln zu beachten sind.

Ab dem 31.12.2020 gelten auch in Deutschland die neuen EU-weiten Drohnen-Gesetze

Mit der neuen Verordnung wird der Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in allen EU-Staaten einheitlich geregelt. Die wichtigsten Fakten der neuen Verordnung haben wir in einem separaten Blogbeitrag für Sie zusammengefasst. Hier geht es zum Beitrag.

Vor dem ersten Start unbedingt Haftpflicht-Versicherungsschutz klären!

Wer eine Drohne verschenkt oder geschenkt bekommt, sollte wissen, dass in Deutschland Drohnen versicherungspflichtig sind. Geregelt ist das im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §43 Abs. 2. Die Versicherungspflicht besteht weiterhin – auch nach in Krafttreten der neuen EU-Drohnen-Verordnung.

Natürlich hat jeder angehende Drohnenpilot über Weihnachten den Wunsch, den Kopter unter freiem Himmel auszuprobieren und die ersten Motive aus der Vogelperspektive zu filmen. Deshalb sollte der passende Versicherungsschutz für das Fluggerät noch vor dem Weihnachtsfest geklärt bzw. beantragt werden.

Mitversicherung über die private Haftpflichtversicherung?

Neben einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung besteht auch die Möglichkeit, Drohnen in der Privaten Haftpflichtversicherung mitzuversichern. Im Vorfeld ist aber zu klären, ob der private Haftpflichtversicherer Drohnen überhaupt mitversichert. Von einer automatischen Mitversicherung sollte nicht ausgegangen werden. Das Gewicht des Kopters ist hierbei von entscheidender Bedeutung. Es ist ratsam, vor dem ersten Start mit dem zuständigen Haftpflichtversicherer Rücksprache zu nehmen, speziell dann, wenn es sich um eine ältere Versicherung handelt. Grundsätzlich ist aber von einer Mitversicherung in der Privathaftpflicht abzuraten. Warum? Lesen Sie hier.

Wird durch die Drohne fremdes Eigentum beschädigt oder Personen verletzt und es besteht kein ausreichender Versicherungsschutz, dann haftet der Drohnenhalter für den entstandenen Schaden mit seinem gesamten Privatvermögen!

Rechtliche Grundlagen und Pflichten beachten

Wer sich im Vorfeld nicht über die rechtlichen Grundlagen des Kopterfliegens informiert, der riskiert ein Bußgeld. So muss der Pilot den Versicherungsnachweis für sein Fluggerät stets mit sich führen. Kann der Nachweis gegenüber den Behörden wie Polizei oder Ordnungsamt nicht erbracht werden, wird ein Ordnungsgeld fällig.

Gemäß der neuen Drohnenverordnung wird ab dem 31.12.2020 für den Betrieb bestimmter Fluggeräte auch ein Kenntnisnachweis oder Drohnenführerschein Pflicht. Außerdem muss sich der Betreiber ab dem 31.12.2020 beim Luftfahrtbundesamt online registrieren. Näheres dazu finden Sie im Blogbeitrag.   

Schnell und bequem Versicherungsschutz online beantragen

Über die Website www.drohnen-versicherung.com können Sie noch vor dem Weihnachtsfest eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung für Ihren Kopter abschließen – einfach und bequem online. Versicherungsschutz besteht bereits am Folgetag nach Antragstellung. Und das ab 68 Euro Jahresbeitrag. So steht dem versicherten Flug ab Weihnachten nichts mehr im Wege.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und stets einen sichern Flug mit Ihrem Kopter.

Verschuldenshaftung vs. Gefährdungshaftung. Kennen Sie den Unterschied?

Versichern Sie Ihren Kopter richtig, sonst besteht eine gefährliche Deckungslücke.

Drohnen sind nicht groß, sie können aber großen Schaden anrichten. Deshalb schreibt der Gesetzgeber für den Betrieb der Fluggeräte im öffentlichen Luftraum eine Haftpflichtversicherung vor. Sind Sie im Schadenfall nicht versichert, haften Sie gegenüber Dritten mit Ihrem Privatvermögen.

Worauf Sie bei der Versicherung Ihres Kopters unbedingt achten sollten!

Für viele Drohnenpiloten ist es naheliegend, die Drohne in die private Haftpflichtversicherung einzuschließen oder dort zusätzlich mitzuversichern. Sie sollten aber unbedingt darauf, dass die Drohnen-Versicherung im Rahmen der Privat-Haftpflicht auch den gesetzlichen Bestimmungen genügt. Das heißt, dass der Kopter nach der Gefährdungshaftung und nicht nach der Verschuldenshaftung abgesichert ist.

Drohne in der Privat-Haftpflicht-Versicherung? Besser nicht!

Die Verschuldenshaftung bietet Drohnenbesitzern keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Für alle Drohnenpiloten gilt die verschärfte Form der Haftung, und zwar die Haftung auch ohne persönliches Verschulden. Diese Haftungsform nennt man „Gefährdungshaftung“. Die Gefährdungshaftung ist im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geregelt. Es handelt sich dabei um die strengste Art der Gefährdungshaftung im deutschen Privatrecht.

Versichert – aber nicht ausreichend!

Handelt Ihr Privat-Haftpflichtversicherer in einem Schadenfall nach der Verschuldenshaftung, dann tritt er nur dann ein, wenn ein Verschulden des Halters vorliegt. Trägt der Drohnenhalter keine Schuld an dem verursachten Schaden, zahlt der Versicherte den entstandenen Schaden selbst.

Es ist überaus wichtig zu wissen, welche Schäden im Falle eines Drohnenunfalls durch die Versicherung abgedeckt sind und welche nicht!

Unterschied Gefährdungshaftung und Verschuldenshaftung 3

Unser Tipp!

Erkundigen Sie sich vor Vertragsabschluss, ob die Gefährdungshaftung für Ihre Drohne in Ihrem Versicherungsvertrag inkludiert ist. Fragen Sie Ihren Versicherungsberater. Lassen Sie sich die Zusage über den Versicherungsschutz schriftlich bestätigen.

Sicher fliegen – von Anfang an!

Am besten entscheiden Sie sich direkt für eine spezielle Drohnen-Haftpflicht-Versicherung, die dem Luftverkehrsgesetz entspricht. Dann sind Sie gleich von Anfang an bestmöglich abgesichert.

Drohnen-Versicherungsangebote auf Basis der Gefährdungshaftung finden Sie bereits ab 68 Euro Jahresbeitrag auf:

http://www.drohnen-versicherung.com

 

Weihnachtsgeschenk Drohne! Was Sie unbedingt wissen müssen!

Vor dem ersten Start sollten sich angehende Drohnenpiloten ausreichend über die gesetzlichen Regeln des Drohnenfliegens informieren

In der kommenden Woche beginnt das diesjährige Weihnachtsfest. Jetzt heißt es, wie alle Jahre wieder, schnell noch ein paar Weihnachtsgeschenke besorgen. Die Zeit rennt. Nur was? Wie wäre es denn mit einer Kamera- und Videodrohne?

Wichtig! Vor dem ersten Start unbedingt Versicherungsschutz klären!

Ist das richtige Modell gefunden, gekauft und verpackt, ist vor dem Flugspaß noch einiges zu beachten. Wer eine Drohne verschenkt, der sollte wissen, dass in Deutschland eine Versicherungspflicht für Drohnen besteht. Geregelt ist das im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §43 Abs 2. Der Handel weist beim Verkauf eines Kopters nicht immer auf die Versicherungspflicht hin, obwohl eine Informationspflicht besteht!

Natürlich möchte der angehende Drohnenpilot über die Weihnachtsfeiertage den Kopter unter freiem Himmel ausprobieren und die ersten Motive von den Familienaktivitäten aus der Vogelperspektive filmen. Aber über die Festtage wird es schwierig, den Versicherungsschutz für den Kopter zu überprüfen. Das sollte in jedem Fall vor dem Weihnachtsfest geschehen.

Mitversicherung über die private Haftpflichtversicherung?

Es besteht die Möglichkeit, eine Drohne über die Private Haftpflichtversicherung mitzuversichern. Im Vorfeld ist aber zu klären, ob der private Haftpflichtversicherer Drohnen überhaupt mitversichert. Von einer generellen bzw. automatischen Mitversicherung darf nicht ausgegangen werden. Das Gewicht eines Kopters spielt bei der Versicherung über die private Haftpflicht eine entscheidende Rolle. Drohnen bis 250 Gramm werden von einigen Versicherern – teilweise kostenfrei – mitversichert. Es ist aber in jedem Fall ratsam, vor dem ersten Start mit dem zuständigen Haftpflichtversicherer Rücksprache zu nehmen – speziell dann, wenn es sich um eine bereits länger laufende Police handelt.

Wird bei einem Kopterabsturz fremdes Eigentum beschädigt oder Personen verletzt und es besteht kein Versicherungsschutz, dann haftet der Drohnenhalter für den entstandenen Schaden mit seinem gesamten Privatvermögen!

Ordnungsgeld droht, wenn …

Wer sich im Vorfeld nicht über die rechtlichen Grundlagen des Fliegens informiert, der riskiert ein Bußgeld. So hat beispielsweise der Pilot während des Flugs stets den Versicherungsnachweis für seinen Kopter mitzuführen. Kann im Rahmen einer Überprüfung dieser Nachweis gegenüber den staatlichen Behörden wie Polizei oder Ordnungsamt nicht erbracht werden, droht ein Ordnungsgeld. Lassen Sie es nicht so weit kommen!

Schnell und bequem bestmöglichen Versicherungsschutz beantragen

Über die Website drohnen-versicherung.com können Sie noch vor dem Weihnachtsfest eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung für Ihren Kopter abschließen – ganz bequem online von unterwegs oder von Zuhause aus. Versicherungsschutz besteht bereits am Folgetag nach Antragstellung. Und das schon ab 68 Euro Jahresbeitrag. So steht dem versicherten Flug ab dem ersten Weihnachtsfeiertag nichts mehr im Wege.

Tipps und Wissenswertes für den Drohnenflug

Nicht nur der Versicherungsschutz ist wichtig, sondern auch die Beachtung der rechtlichen Grundlagen beim Kopterflug. Wo darf der Kopter geflogen werden? Wo nicht? Was hat es mit der Kennzeichnungspflicht auf sich? Welche Vorschriften sind beim Fliegen zu beachten? Wann ist ein Drohnenführerschein notwendig?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie auf drohnen-versicherung.com in der Rubrik „Rechtliches“.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und stets einen sichern Flug.

Drohne als Weihnachtsgeschenk? Wir haben einen Tipp für Sie!

Wer sich eine Drohne selbst kaufen oder verschenken möchte, der sollte vor der Kaufentscheidung die Webseite drohnen-vergleich.de von Sebastian Domke besuchen.

Kurz vor dem Weihnachtsfest suchen noch viele ein passendes Weihnachtsgeschenk. Hoch im Kurs stehen Kameradrohnen. Die kleinen Flugroboter erfreuen sich nach wie vor sehr großer Beliebtheit, ob nur zum Spaß, zur Freizeitgestaltung oder für den Race-Sport. Sie gibt es für jeden Anspruch, für jedes Alter und für jeden Geldbeutel.

Welcher Kopter ist das richtige Geschenk?

Das Angebot an Multikoptern ist riesengroß. Ob Internethandel, Fachgeschäft oder Discounter – überall locken interessante Weihnachtsangebote. Es ist jedoch nicht leicht, hier den Überblick zu behalten und die richtige Drohne auszuwählen, schon gar nicht, wenn man sich mit dem Thema Multikopter bisher noch nicht beschäftigt hat.

Bevor Sie sich zum Kauf entscheiden, sollten Sie sich etwas Zeit nehmen und sich einen ersten Überblick verschaffen. Tipps und Ratschläge von unabhängigen Testern, die etwas von Kameradrohnen verstehen, sind in einer solchen Phase eine wertvolle Hilfe.

Der leidenschaftliche Drohnenpilot Sebastian Domke beschäftigt sich mit Drohnen, er testet sie und gibt auf seiner Website Drohnen-Vergleich.de seine Testergebnisse weiter. Durch seine mehrjährige Tätigkeit bei einem deutschen Kopter-Hersteller bringt Sebastian Domke eine Menge Erfahrung mit. Die Besucher seiner Website finden sich aufgrund seiner Kaufempfehlungen im Dschungel der unzähligen Angebote deutlich besser zurecht, als zuvor.

Hilfreiche Orientierung  – Welche Drohne lohnt sich wirklich?

Die Website Drohnen-Vergleich ist klar strukturiert und übersichtlich aufgebaut. In den Rubriken Die beste Drohne 2019, Die beste Kameradrohne und Mini-Drohnen können die einzelnen Koptermodelle anhand von Testberichten beauskunftet werden. Auch die Klassifizierung nach Preisklassen ist möglich. Die Preisspanne erstreckt sich von 99 Euro bis 6.000 Euro. Eine interessante Sortierungsmöglichkeit für Käufer, die sich ein Limit gesetzt haben und nur einen bestimmten Geldbetrag ausgeben möchten.

Haben Sie sich jedoch schon auf ein bestimmtes Koptermodell festgelegt, liefern die von Sebastian Domke verfassten Produkthinweise und Testergebnisse interessante und aufschlussreiche Informationen zum jeweiligen Modell. Alle wichtigen Eigenschaften und Details der getesteten Fluggeräte sind präzise herausgearbeitet und auch für den Laien verständlich erklärt. Neben der unverbindlichen Preisangabe wird auch ein Link zur direkten Bestellmöglichkeit mitgeliefert. Sebastian Domke gibt im Anschluss seiner Beurteilung noch ein kurzes, persönliches Feedback zum jeweils getesteten Modell ab.

Kurzum: Die Website drohnen-vergleich.de ist für Drohnen-Einsteiger, die sich selbst einen Kopter kaufen oder verschenken möchten und nicht wissen, für welches Modell sie sich entscheiden sollen, sehr empfehlenswert.

Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben!

Wichtig ist, dass jeder Drohnenpilot weiß, dass vor dem ersten Start mit seinem neuen Fluggerät in Deutschland die Pflicht zu einer Haftpflichtversicherung besteht. Halter von Luftfahrzeugen, zu denen Drohnen zählen, sind gemäß §43 Absatz 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

So schnell und einfach sich ein Kopter bedienen lässt, so kostspielig kann es werden, wenn durch den Gebrauch des Fluggeräts Dritte geschädigt werden und dadurch Schadenersatzansprüche entstehen. Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung, die den Anforderungen nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz entspricht und den Halter im Schadenfall bestmöglich schützt, erhalten Sie bereits für nur 68 Euro im Jahr.

Nähere Informationen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung und weitere Tipps rund um die gesetzlichen Vorschriften finden Sie auf www.drohnen-versicherung.com

 

 

Was kostet eine spezielle Drohnen Haftpflichtversicherung?

Wie teuer ist eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung im Jahr?

Wer sich für die private oder gewerbliche Nutzung eine Drohne kauft und diese in Deutschland im öffentlichen Luftraum betreiben möchte, der benötigt eine Haftpflichtversicherung. Laut Luftverkehrsgesetz §43 (LuftVG) ist der Versicherungsschutz für Drohnen gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig von Größe und Gewicht des Kopters.

HDI bietet speziellen Haftpflichtschutz für 68 €uro inkl. Versicherungssteuer an!

Die Versicherung für einen privat genutzten Kopter mit einer Deckungssumme von einer Million Euro gilt in ganz Europa und beinhaltet die offene Pilotenklausel, d.h. auch berechtigte Piloten dürfen den Kopter steuern. Das Abfluggewicht kann bis zu 25 Kilogramm betragen. Die Selbstbeteiligung beträgt 0 Euro! Der Versicherungsantrag kann einfach und bequem in nur 3 Minuten online über die Website drohnen-versicherung.com gestellt werden.

Gibt es auch Drohnen-Versicherungen mit kurzer Laufzeit?

Wer seine Drohne nur für einen begrenzten Zeitraum versichern möchte, zum Beispiel nur für eine Urlaubsreise, der kann eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung für nur einen Tag, für sieben Tage oder für 30 Tage abschließen; und das bereits ab 9,98 Euro! Nähere Informationen dazu finden Sie unter HDI-Kurzzeittarife auf drohnen-versicherung.com

Ist die Drohne auch über die Privathaftpflicht versicherbar?

Je nach Versicherer besteht auch die Möglichkeit die Drohne auch über private Haftpflichtversicherung nachträglich mitzuversichern. Hier ist es ratsam, mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen und zu klären, ob eine Mitversicherung des Kopters möglich ist!

Klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Haftpflichtversicherer folgende Fragen:

Was kostet die Mitversicherung des Kopters an Mehrbeitrag?, Welche Risiken sind versichert?, Bis zu welchem Abfluggewicht gilt der Versicherungsschutz?, Wer ist außer dem Versicherungsnehmer (Pilot) noch versichert?, In welchem Geltungsbereich gilt der Versicherungsschutz?, Wie hoch ist die Versicherungssumme?, Ist eine Selbstbeteiligung erforderlich?, Erfüllt der Versicherungsschutz die aktuellen Anforderungen nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG)?, Erhalten Sie eine separate Versicherungsbestätigung für den Kopter?

Wichtig:

Lassen Sie sich den Versicherungsschutz Ihrer Drohne schriftlich bestätigen. Denn, der Versicherungsnachweis ist beim Betrieb des Kopters stets mitzuführen und bei Bedarf vorzulegen, ansonsten droht ein Bußgeld.

Drohnen-Versicherung über die private Haftpflicht zumeist nicht ausreichend

Auch wenn Sie den Kopter in der Privaten Haftpflichtversicherung kostengünstig mitversichern können, ratsam ist es nicht, denn der Schutz ist zumeist nicht ausreichend. Verursacht der Versicherungsnehmer beispielsweise einen unverschuldeten Unfall mit seiner Drohne, so haftet die private Haftpflichtversicherung nicht. Sie leistet nur Schadenersatz bei eindeutig verschuldeten Unfällen (Verschuldenshaftung).

Wir haben für Sie eine Checkliste erstellt, mit deren Hilfe Sie die Leistungen Ihrer Privaten Haftpflichtversicherung einer speziellen Drohnen-Luftfahrtversicherung gegenüber stellen können.

Unser Rat:

Gehen gleich auf Nummer sicher und entscheiden Sie sich direkt für eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung auf drohnen-versicherung.com.

 

Ist Drohne fliegen ohne Versicherungsschutz strafbar?

Aus eigenem Interesse sollte jeder Drohnenpilot vor dem ersten Start prüfen, ob für seinen Kopter Versicherungsschutz besteht. Ohne Versicherungsschutz haftet der Drohnenhalter im Schadenfall mit seinem gesamten Privatvermögen!

In Deutschland existiert ein Pflichtversicherungsgesetz, das heißt, manche Versicherungen sind vorgeschrieben und müssen deshalb abgeschlossen werden. Zu diesen Pflichtversicherungen zählt auch die Drohnen-Haftpflichtversicherung. Sie ist für den Betrieb einer Drohne zwingend erforderlich. Das Fliegen von Multikoptern ohne Versicherungsschutz ist in Deutschland verboten und somit strafbar!

Wo ist die Versicherungspflicht für Drohnen geregelt?

Geregelt ist die Versicherungspflicht im Luftverkehrsgesetz (LuftVG).

Darin heißt es in § 43, Absatz 2:

(2) Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten. Satz 1 gilt nicht, wenn der Bund oder ein Land Halter des Luftfahrzeugs ist.

Das bedeutet, dass jeder, der eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, eine Haftpflichtversicherung für sein Fluggerät benötigt. Das Gewicht des Kopters oder der Modelltyp spielt dabei keine Rolle. Es wird auch nicht zwischen privater und gewerblicher Nutzung unterschieden.

Drohnenflug ohne Versicherungsschutz? Ein großes finanzielles Risiko!

Verursacht ein Drohnenpilot mit seiner Drohne einen Unfall bei dem eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wird, dann haftet der Drohnen-Halter gegenüber dem Geschädigten für den entstandenen Schaden mit seinem gesamten Privatvermögen. Personenschäden können extreme Kosten verursachen, denn es besteht Schadenersatzanspruch in unbegrenzter Höhe!

Übersteigt der entstandene Schaden die finanziellen Möglichkeiten des Drohnenpiloten, muss dieser unter Umständen einen hohen Kredit aufnehmen und diesen über viele Jahre abbezahlen. Andernfalls würde das Unfallopfer auf den Kosten sitzen bleiben. Damit das nicht passiert, besteht in Deutschland die gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht für Drohnen. Somit bleiben Drohnenhalter und Geschädigter vor einem möglichen Ruin bewahrt.

Ein Unglück ist schnell passiert!

Gerade in den Fällen, wenn nicht damit gerechnet wird, kann es zu einem Unfall kommen. Ist der verursachte Schaden auch noch so gering, der Drohnenpilot muss dafür aufkommen. Deshalb ist es in Deutschland Pflicht, eine Haftpflichtversicherung für eine Drohne zu besitzen. Sie sichert den Drohnenhalter im Unglücksfall gegen berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter ab und sorgt dafür, dass die geschädigte Person den verursachten Schaden ersetzt bekommt.

Bietet eine private Haftpflicht ausreichenden Versicherungsschutz für den Drohnenbetrieb?

Drohnenpiloten sind vielfach der Meinung, dass eine Drohne automatisch in der bestehenden Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert ist. Das ist nicht richtig! In Altverträgen kommen Drohnen gar nicht vor. Insofern besteht im Schadenfall kein Versicherungsschutz. Bestehende Policen sollten dahingehend unbedingt überprüft werden.

Wichtig zu wissen:
Wenn eine Drohne in einer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist, dann sollte geprüft werden, ob für das aktuelle Abfluggewicht des Kopters auch Versicherungsschutz besteht. Bei einigen Privat-Haftpflichtversicherern können Drohnen nur bis zu einem bestimmten Fluggewicht versichert werden! Deshalb: Überprüfen Sie vor dem ersten Start, ob der Kopter tatsächlich mitversichert ist. Gegebenenfalls ist der Versicherungsschutz zu erweitern. Solange kein Versicherungsschutz besteht, sollte die Drohne nicht in Betrieb genommen werden!

Warum ist eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Mittlerweile sind Multikopter technisch sehr ausgereift. Selbst Laien können die kleinen Flugroboter nach nur kurzer Zeit durch die Lüfte steuern. Dennoch: Das Risiko, dass etwas passiert, ist recht hoch. Es reicht eine kleine Unaufmerksamkeit bei der Steuerung, ein technischer Defekt zwischen Kopter und manueller Flugsteuerung, ein plötzlicher Batterieabfall oder eine starke Windböe, die eine kontrollierte Steuerung des Kopters verhindert. Da es keine Garantie für 100%ige Flugsicherheit gibt, ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung so wichtig.

Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung, die bereits für 68 Euro Jahresbeitrag online beantragt werden kann, schützt Drohnenpiloten vollumfänglich vor Schäden, die durch die Drohne verursacht werden. Sie erfüllt die Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und entspricht den gesetzlichen Ansprüchen in Bezug auf die Mindestdeckungssumme von einer Million Euro. Auch eine separate Versicherungsbestätigung, die beim Flugbetrieb stets mitzuführen ist, wird kostenfrei ausgestellt.

Gut zu wissen:
Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung beinhaltet die Gefährdungshaftung. Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Schaden durch den Drohnenpiloten schuldhaft oder unverschuldet herbeigeführt wurde. Eine private Haftpflichtversicherung mit Drohnen-Klausel reicht in der Regel nicht aus. Sie reguliert Schäden in der Regel nur auf der Basis der Verschuldenshaftung. Das heißt, sie tritt dann ein, wenn ein eindeutiges Verschulden des Piloten für das Unglück vorliegt. Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung versichert auch unverschuldete Risiken, wie zum Beispiel einen Drohnenunfall, der durch eine Windböe verursacht wurde.

Die Versicherungsbestätigung ist bei jedem Flug mitzuführen!
Wer eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, ist verpflichtet, den gesetzlich vorgeschrieben Versicherungsschutz in Form einer Versicherungsbestätigung während des Flugbetriebs nachzuweisen bzw. mitzuführen. Geregelt ist das in der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Luft VZO).

Dort heißt es unter § 106 Versicherungsbestätigung:

(1) Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherungspflichtigen bei Beginn des Versicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung kostenlos zu erteilen, die das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsvertrages und die Einhaltung der jeweils maßgeblichen Mindestdeckung bestätigt. Die Bestätigung muss Umfang und Dauer der Versicherung angeben.

(2) Bei dem Betrieb von Luftfahrzeugen ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Drittschäden mitzuführen, die den Anforderungen des Absatzes 1 genügt.

Unter § 108 Ordnungswidrigkeiten heißt es:

„Ordnungswidrig im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 10 des Luftverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Führer eines Luftfahrzeuges entgegen § 106 Abs. 2 oder 3 Satz 1 die Bestätigung über die Haftpflichtversicherung beim Betrieb des Luftfahrzeugs oder bei der Luftbeförderung nicht mitführt.“

Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer eine Versicherungsbestätigung auszustellen, die die Mindestdeckung bestätigt, den Versicherungsumfang beschreibt und über die Versicherungsdauer Auskunft gibt. Der Versicherungsnachweis ist der Polizei oder den Ordnungsbehörden auf Verlangen vorzuzeigen.Wer den Versicherungsschutz beim Betrieb des Fluggeräts nicht nachweisen kann, handelt fahrlässig, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.

Drohnen-Versicherungsschutz in nur 3 Minuten beantragt!

Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung kann in drei Minuten über einen unserer Tarifrechner online beantragt werden! Auf drohnen-versicherung.com finden Sie den passenden Versicherungsschutz für Ihren Kopter. Schnell, einfach und bequem.

Hier geht’s direkt zu den Tarifrechnern.

 

Was beim Drohnenflug passieren kann!

Ihr Schutz bei Drohnen-Missgeschicken: Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung. Hier lesen Sie warum!

Für den Betrieb einer Drohne besteht in Deutschland Haftpflichtversicherungspflicht; unabhängig vom Abfluggewicht des Kopters. So sieht es der Gesetzgeber vor. Eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht besteht immer dann, wenn ein erhöhtes Risiko vorliegt. Wir kennen das zum Beispiel aus dem KFZ-Bereich. Wer das Eigentum eines anderen Menschen beschädigt oder jemanden verletzt, ist durch das Gesetz verpflichtet, mit dem eigenen Vermögen dafür zu haften. Vor diesem Risiko sollten Sie sich schützen!

Warum ist eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung wichtig und sinnvoll?

Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung entspricht den Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes (§ 43, Abs. 2, LuftVG) und beinhaltet die Gefährdungshaftung. Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Schaden durch den Drohnenpiloten schuldhaft oder unverschuldet herbeigeführt wurde. Eine private Haftpflichtversicherung mit Drohnen-Klausel reicht in der Regel nicht aus. Sie reguliert Schäden nur auf der Basis der Verschuldenshaftung. Das heißt, sie tritt nur dann ein, wenn ein eindeutiges Verschulden des Piloten für das Unglück vorliegt.

Auch wenn die in den Koptern verbaute Technik, wie eine automatische Hindernis-Erkennung, das Fliegen sicherer macht, Missgeschicke und technische Defekte lassen sich nie gänzlich vermeiden. Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung hilft im Schadenfall. Sie schützt den Drohnenhalter vor möglichen Schadenersatzforderungen Dritter, auch dann, wenn der Schaden durch höhere Gewalt entstanden ist.

Nachfolgende Schadenszenarien sollen das veranschaulichen. Mit den Beispielen möchten wir auch auf einige alltägliche Gefahren eingehen, die oftmals leichtfertig unterschätzt werden:

Der 16-Jährige Tom hat von seinen Eltern zu Weihnachten einen Multikopter geschenkt bekommen. Am zweiten Weihnachtsfeiertag übergibt Tom seinem besten Freund Uli die Fernbedienung und lässt ihn damit fliegen. Die Verwechselung der Bedienhebel der Fernsteuerung führen zum Unglück. Die Drohne fliegt gegen ein Hausdach und zerschellt. Der Kopter verfängt sich in der Regenleitung in 10 Metern Höhe. Der Hauseigentümer besteht auf Beseitigung des Kopters von seinem Dach. Die Bergung ist aufwendig und kostspielig, da sich der Zugang zum Gebäude in Hanglage befindet. Schadenhöhe: 1.500 Euro

Der Hobbyflieger Stephan startet an einem warmen Sommertag seinen Hexakopter auf einem ihm bekannten Feld. Aus unerklärlichen Gründen reißt plötzlich und völlig unerwartet in zirka 80 Metern Flughöhe die Funkverbindung zwischen Kopter und Fernsteuerung ab. Die Drohne schwirrt herrenlos herum und stürzt dann taumelnd auf einem Feldweg. Dabei wird ein Spaziergänger unglücklich am Kopf getroffen. Der Mann erleidet erhebliche Schädelverletzungen und muss sofort ärztlich versorgt werden. Die Kosten für die ärztliche Behandlung, den Verdienstausfall und Schmerzensgeld belaufen sich auf insgesamt 25.000 Euro.

Durch eine kurze Unachtsamkeit steuerte Tobias seinen Kopter in nur geringer Flughöhe auf einen Feldweg zu. In diesem Moment biegt ein PKW hinter einem hochgewachsenen Maisfeld auf den Feldweg ein. Der Fahrer verreißt vor Schreck das Lenkrad und fährt den Wagen in den Straßengraben. Er bleibt unverletzt. Die Bergung und die Reparaturkosten des Fahrzeugs belaufen sich aber auf 7.000 Euro.

Bei der Teilnahme an einem Drohnen Indoor-Rennen übersieht der Drohnenpilot Tim eine hochwertige Beleuchtungseinrichtung am Randes des Renn-Parcours. Ein hochwertiger Strahler ging bei der Kollision zu Bruch. Der Veranstalter beziffert den entstandenen Sachschaden auf 1.100 Euro.

Der Pensionär Reinhard hat sich mit der Anschaffung einer modernen Kameradrohne den Traum der Fotografie aus der Vogelperspektive erfüllt. Als er an einem Sonntagmorgen die Drohne aufsteigen lässt, um die Umgebung zu filmen, wird der Kopter plötzlich von einer Windböe erfasst. Die Drohne lässt sich nicht mehr steuern. Das Fluggerät wird zum Spielball des Windes. Die Böe schleudert den Kopter auf einen nahegelegenen Parkplatz am Waldrand, wo er unsanft aufprallt und dabei zwei Autos touchiert. Ein Fahrzeug wird im Dachbereich verbeult, der andere PKW trägt einige Lackschäden davon. Die Schadenersatzansprüche belaufen sich auf: 2.500 Euro.

Beeindruckende Luftbildaufnahmen sind das Hobby von Freizeitfotograf Michael. Er ist in der erlaubten Flughöhe von 100 Metern unterwegs, um spektakuläre Aufnahmen der Umgebung einzufangen. Plötzlich wird der Kopter von einem Vogel angeflogen und attackiert. Michael reagiert sofort und versucht den Kopter von dem Vogel weg zusteuern. Vergebens. Die Angriffe sind so heftig, dass der Kopter seine Balance verliert und auf eine viel befahrene Landstraße stürzt. Ein vollbesetzter Omnibus musste daraufhin abrupt bremsen. Einige Fahrgäste stürzten und verletzten sich bei dem unvorhersehbaren Bremsmanöver. Die ärztlichen Behandlungskosten der Businsassen betragen insgesamt: 9.500 Euro.

In der Praxis muss natürlich jeder Sachverhalt für sich betrachtet und geprüft werden. Das geschieht ausschließlich in den Schadenabteilungen der Versicherer.

Damit Sie nicht auf einem entstandenen Schaden sitzen zu bleiben, sollten Sie eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese ist bereits für 68 Euro netto Jahresbeitrag erhältlich. Nähere Informationen und alles Wissenswerte über die gesetzlichen Regeln zum Drohnenflug finden Sie unter drohnen-versicherung.com.

Drohnen in der Privathaftpflicht! Worauf Sie unbedingt achten sollten!

Eine Private Haftpflichtversicherung schützt Drohnenpiloten nicht ausreichend. Lesen Sie hier worauf Sie achten sollten!

Drohnenflug ohne Versicherungsschutz kann teuer werden!

Wer privat eine Drohne fliegt ist ständig unvorhersehbaren Gefahren ausgesetzt. Unfallszenarien gibt es genug: Ein plötzlicher technischer Defekt des Kopters in großer Flughöhe, ein Verbindungsabriss zwischen Controller und Fluggerät, ein unvorhergesehener Defekt am Akku oder eine unerwartet starke Windböe, die den Kopter mit voller Wucht auf ein Autodach schleudert. Ganz schlimm wird es, wenn Menschen durch einen Kopter verletzt werden.

Die Frage nach einem Unfall mit einer Drohne:
Wer kommt für den entstandenen Schaden auf?

Die Antwort: Der Drohnenhalter. Er haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für alle entstandenen Schäden, die mit der Drohne verursacht wurden. Er trägt sämtliche Kosten für Personen- und Sachschäden die einem Dritten zugefügt wurden, wenn keine Haftpflichtversicherung für den Kopter besteht. Darüber hinaus erwartet den Verursacher ein Bußgeld, wenn die bestehende Versicherungspflicht missachtet und das Fluggerät ohne gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz betrieben wurde.

In Deutschland besteht Versicherungspflicht für Drohnen

Viele Drohnenpiloten unterschätzen die potentiellen Gefahren die von einem Kopterflug ausgehen. „Es wird schon nichts passieren. Ich fliege immer vor- und umsichtig“ lautet die allgegenwärtige Meinung unbedarfter Drohnenpiloten. Nach Brancheninformationen fliegt ein Drittel aller Drohnenbesitzer in Deutschland mit unzureichendem oder gänzlich ohne Versicherungsschutz, zumal in Deutschland eine gesetzliche Versicherungspflicht für Drohnen besteht. Passiert etwas, greift der Paragraph 37, Absatz 1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG).

Ein Drohnenpilot kann bereits mit einem Bußgeldbescheid rechnen, wenn er bei einer Kontrolle durch die Ordnungsbehörden oder der Polizei keinen Versicherungsnachweis für den betriebenen Kopter vorlegen kann, aus dem Umfang, Dauer und die maßgebliche Mindestdeckung hervorgeht. Die Mitnahme der Versicherungsbestätigung für den Kopter ist in Deutschland Pflicht und ebenfalls vorgeschrieben.

WICHTIG! Vor dem ersten Start unbedingt Versicherungsschutz überprüfen!

Ahnungslosigkeit schützt vor Strafe nicht. Wer seine Drohne ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Luftraum betreibt, verstößt gegen geltende Vorschriften und geht darüber hinaus ein sehr großes Risiko ein. Die Annahme, dass das Fluggerät automatisch in einer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist, ist falsch! Ist das Fluggerät nicht explizit im privaten Haftpflicht-Versicherungsvertrag eingeschlossen, existiert in der Regel auch kein Versicherungsschutz. Es sollte vor dem ersten Start geprüft werden, ob in der privaten Haftpflichtversicherung die Drohnennutzung mitversichert ist oder der Versicherungsschutz um eine Drohnen-Klausel erweitert werden kann. Sind Sie sich unsicher oder gibt es Unklarheiten, sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Versicherungsberater.

Ist eine private Haftpflichtversicherung im Schadenfall ausreichend? Diese Checkliste hilft!

Besondere Beachtung sollte dem Hinweis des „Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur“ zum Thema Versicherungspflicht von Drohnen in der Privathaftpflichtversicherung gegeben werden. Auf der Internetseite heißt es:

…. Unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle unterliegen bereits heute – wie alle Luftfahrzeuge – den Regelungen über die Haftpflicht für Drittschäden nach den § 33 ff. LuftVG. Da es sich jeweils um den Betrieb eines Luftfahrzeugs handelt, sind Unfälle, die von sog. Drohnen verursacht werden, in der Regel nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Vielmehr ist eine sog. Halterhaftpflichtversicherung erforderlich.“

Damit Sie im Schadenfall trotz einer privaten Haftpflichtversicherung mit Drohnenklausel nicht auf dem verursachten Schaden sitzen bleiben, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz mit der beiliegenden Checkliste überprüfen. Welche Leistungen bietet Ihnen Ihre Private Haftpflichtversicherung mit Drohnenklausel im Vergleich zu einer speziellen Drohnen-Luftfahrt-Haftpflichtversicherung? Die beiliegende Checkliste zeigt Ihnen auf, worauf Sie bei einer Drohnen-Haftpflichtversicherung achten sollten!

Umfassender Versicherungsschutz bereits ab 6,40 € im Monat!

Verursachen Sie mit Ihrer Drohne einen Unfall, dann können die Schadenersatzforderungen je nach Sachlage in die hundertausende oder sogar in die Millionen Euro gehen. Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und sichert Sie bei Personen- und Sachschäden umfassend gegen Ansprüche Dritter ab. Mit einer Drohnenversicherung für umgerechnet 6,40 € im Monat genießen Sie bestmöglichen Rundumschutz. Das sollte Ihnen das sichere und unbeschwerte Gefühl beim Drohnen fliegen Wert sein.

Für Schäden am Kopter empfehlen wir eine spezielle Drohnen-Kasko-Versicherung

Unfallschäden an Ihrem Fluggerät werden von der Haftpflichtversicherung nicht übernommen. Eine Haftpflichtversicherung ersetzt nur berechtigte Schäden Dritter. Gegen Schäden am eigenen Kopter können Sie eine separate Drohnen-Kasko-Versicherung abschließen.

Namhafte Luftfahrtversicherer bieten optimalen Versicherungsschutz

Wenn Sie sich bestmöglich und kostengünstig gegen die Risiken beim Kopter fliegen versichern möchten, dann informieren Sie sich auf drohnen-versicherung.com

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