In Deutschland existiert ein Pflichtversicherungsgesetz, das heißt, manche Versicherungen sind vorgeschrieben und müssen deshalb abgeschlossen werden. Zu diesen Pflichtversicherungen zählt auch die Drohnen-Haftpflichtversicherung. Sie ist für den Betrieb einer Drohne zwingend erforderlich. Das Fliegen von Multikoptern ohne Versicherungsschutz ist in Deutschland verboten und somit strafbar!
Wo ist die Versicherungspflicht für Drohnen geregelt?
Geregelt ist die Versicherungspflicht im Luftverkehrsgesetz (LuftVG).
Darin heißt es in § 43, Absatz 2:
(2) Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten. Satz 1 gilt nicht, wenn der Bund oder ein Land Halter des Luftfahrzeugs ist.
Das bedeutet, dass jeder, der eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, eine Haftpflichtversicherung für sein Fluggerät benötigt. Das Gewicht des Kopters oder der Modelltyp spielt dabei keine Rolle. Es wird auch nicht zwischen privater und gewerblicher Nutzung unterschieden.
Drohnenflug ohne Versicherungsschutz? Ein großes finanzielles Risiko!
Verursacht ein Drohnenpilot mit seiner Drohne einen Unfall bei dem eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wird, dann haftet der Drohnen-Halter gegenüber dem Geschädigten für den entstandenen Schaden mit seinem gesamten Privatvermögen. Personenschäden können extreme Kosten verursachen, denn es besteht Schadenersatzanspruch in unbegrenzter Höhe!
Übersteigt der entstandene Schaden die finanziellen Möglichkeiten des Drohnenpiloten, muss dieser unter Umständen einen hohen Kredit aufnehmen und diesen über viele Jahre abbezahlen. Andernfalls würde das Unfallopfer auf den Kosten sitzen bleiben. Damit das nicht passiert, besteht in Deutschland die gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht für Drohnen. Somit bleiben Drohnenhalter und Geschädigter vor einem möglichen Ruin bewahrt.
Ein Unglück ist schnell passiert!
Gerade in den Fällen, wenn nicht damit gerechnet wird, kann es zu einem Unfall kommen. Ist der verursachte Schaden auch noch so gering, der Drohnenpilot muss dafür aufkommen. Deshalb ist es in Deutschland Pflicht, eine Haftpflichtversicherung für eine Drohne zu besitzen. Sie sichert den Drohnenhalter im Unglücksfall gegen berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter ab und sorgt dafür, dass die geschädigte Person den verursachten Schaden ersetzt bekommt.
Bietet eine private Haftpflicht ausreichenden Versicherungsschutz für den Drohnenbetrieb?
Drohnenpiloten sind vielfach der Meinung, dass eine Drohne automatisch in der bestehenden Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert ist. Das ist nicht richtig! In Altverträgen kommen Drohnen gar nicht vor. Insofern besteht im Schadenfall kein Versicherungsschutz. Bestehende Policen sollten dahingehend unbedingt überprüft werden.
Wichtig zu wissen:
Wenn eine Drohne in einer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist, dann sollte geprüft werden, ob für das aktuelle Abfluggewicht des Kopters auch Versicherungsschutz besteht. Bei einigen Privat-Haftpflichtversicherern können Drohnen nur bis zu einem bestimmten Fluggewicht versichert werden! Deshalb: Überprüfen Sie vor dem ersten Start, ob der Kopter tatsächlich mitversichert ist. Gegebenenfalls ist der Versicherungsschutz zu erweitern. Solange kein Versicherungsschutz besteht, sollte die Drohne nicht in Betrieb genommen werden!
Warum ist eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung sinnvoll?
Mittlerweile sind Multikopter technisch sehr ausgereift. Selbst Laien können die kleinen Flugroboter nach nur kurzer Zeit durch die Lüfte steuern. Dennoch: Das Risiko, dass etwas passiert, ist recht hoch. Es reicht eine kleine Unaufmerksamkeit bei der Steuerung, ein technischer Defekt zwischen Kopter und manueller Flugsteuerung, ein plötzlicher Batterieabfall oder eine starke Windböe, die eine kontrollierte Steuerung des Kopters verhindert. Da es keine Garantie für 100%ige Flugsicherheit gibt, ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung so wichtig.
Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung, die bereits für 68 Euro Jahresbeitrag online beantragt werden kann, schützt Drohnenpiloten vollumfänglich vor Schäden, die durch die Drohne verursacht werden. Sie erfüllt die Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und entspricht den gesetzlichen Ansprüchen in Bezug auf die Mindestdeckungssumme von einer Million Euro. Auch eine separate Versicherungsbestätigung, die beim Flugbetrieb stets mitzuführen ist, wird kostenfrei ausgestellt.
Gut zu wissen:
Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung beinhaltet die Gefährdungshaftung. Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Schaden durch den Drohnenpiloten schuldhaft oder unverschuldet herbeigeführt wurde. Eine private Haftpflichtversicherung mit Drohnen-Klausel reicht in der Regel nicht aus. Sie reguliert Schäden in der Regel nur auf der Basis der Verschuldenshaftung. Das heißt, sie tritt dann ein, wenn ein eindeutiges Verschulden des Piloten für das Unglück vorliegt. Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung versichert auch unverschuldete Risiken, wie zum Beispiel einen Drohnenunfall, der durch eine Windböe verursacht wurde.
Die Versicherungsbestätigung ist bei jedem Flug mitzuführen!
Wer eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, ist verpflichtet, den gesetzlich vorgeschrieben Versicherungsschutz in Form einer Versicherungsbestätigung während des Flugbetriebs nachzuweisen bzw. mitzuführen. Geregelt ist das in der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Luft VZO).
Dort heißt es unter § 106 Versicherungsbestätigung:
(1) Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherungspflichtigen bei Beginn des Versicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung kostenlos zu erteilen, die das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsvertrages und die Einhaltung der jeweils maßgeblichen Mindestdeckung bestätigt. Die Bestätigung muss Umfang und Dauer der Versicherung angeben.
(2) Bei dem Betrieb von Luftfahrzeugen ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Drittschäden mitzuführen, die den Anforderungen des Absatzes 1 genügt.
Unter § 108 Ordnungswidrigkeiten heißt es:
„Ordnungswidrig im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 10 des Luftverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Führer eines Luftfahrzeuges entgegen § 106 Abs. 2 oder 3 Satz 1 die Bestätigung über die Haftpflichtversicherung beim Betrieb des Luftfahrzeugs oder bei der Luftbeförderung nicht mitführt.“
Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer eine Versicherungsbestätigung auszustellen, die die Mindestdeckung bestätigt, den Versicherungsumfang beschreibt und über die Versicherungsdauer Auskunft gibt. Der Versicherungsnachweis ist der Polizei oder den Ordnungsbehörden auf Verlangen vorzuzeigen.Wer den Versicherungsschutz beim Betrieb des Fluggeräts nicht nachweisen kann, handelt fahrlässig, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.
Drohnen-Versicherungsschutz in nur 3 Minuten beantragt!
Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung kann in drei Minuten über einen unserer Tarifrechner online beantragt werden! Auf drohnen-versicherung.com finden Sie den passenden Versicherungsschutz für Ihren Kopter. Schnell, einfach und bequem.
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