MAVIC Air Fly von DJI bei SATURN im Angebot! Das sollten Sie vor dem Kauf unbedingt beachten!

Wichtige Hinweise vor dem ersten Start!

Gerade zum Frühjahr locken viele Internetshops, Discounter oder Elektrofachmärkte wie SATURN mit interessanten Aktionsangeboten – auch für Drohnen. Als Ostergeschenk sicherlich eine gelungene Überraschung, denn die kleinen Fluggeräte wie z.B. die faltbare MAVIC AIR von DJI für 1.039 € bei SATURN bietet speziell für Einsteiger mit wenig Flugerfahrung aufgrund ihrer kompakten Bauweise größtmöglichen Flugspaß. Sie liefert sehr gute Panoramafotos und Videoaufnahmen in 180° High-end-Qualität mit einer 12 Megapixel-Gimbal-Kamera. Zudem besitzt die Kamera einen Zeitlupen-Modus. Die Mavic Air Fly ist mit einer automatischen Rückkehr- und Landefunktion ausgestattet. Die maximale Flugzeit des fast 70 km/h schnellen Kopters beträgt zirka 20 Minuten.

Nähere Informationen zur Mavic Air Fly finden Sie im Onlineangebot von SATURN.

Aufgrund ihrer handlichen Größe ist sie speziell auf Reisen und für Kurztrips ein idealer Begleiter. Sie wiegt nur 430 Gramm, fällt damit aber unter die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnungspflicht. Nähere Informationen dazu finden Sie im Wissensbereich auf der Website www.drohnen-versicherung.com.

Leider wird in den Aktionsangeboten der jeweiligen Anbieter nicht immer auf die gesetzliche vorgeschriebene Versicherungspflicht für Drohnen hingewiesen. „Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise der Hersteller“ heißt es oft nur in den kleingeschriebenen Werbetexten; und vielleicht noch ein Satz zur Achtung der höchstpersönlichen Privatsphäre beim filmen und fotografieren. Das war es!

Speziell Spontankäufer, die sich bisher noch nicht näher mit dem Thema Drohne beschäftigt haben, wissen oft gar nicht, dass es eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften beim Betrieb einer Drohne zu beachten gibt. Für eine Drohne, die im öffentlichen Luftraum bewegt wird, besteht zudem eine gesetzliche vorgeschriebene Versicherungspflicht gemäß § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG).

Wünschenswert wäre ein entsprechender Hinweis in den einschlägigen Werbeprospekten oder Beilagen der Einzelhändler, um den Kunden auf die Versicherungspflicht hinzuweisen. Wer glaubt, die Drohne wäre automatisch in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert, der irrt! Drohnen sind in der Regel nicht im Leistungsumfang einer Privathaftpflichtversicherung enthalten. Somit besteht auch kein ausreichender oder überhaupt gar kein Versicherungsschutz. Im Schadenfall haftet der Halter der Drohne mit seinem Privatvermögen.

Wir empfehlen daher den Abschluss einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung bei einem namhaften Luftfahrtversicherer. Sie basiert auf der Gefährdungs- und nicht auf der Verschuldenshaftung, wie in der privaten Haftpflichtversicherung üblich. Bei der luftverkehrsrechtlichen Drittschadenshaftung gemäß der §§ 33 ff. LuftVG handelt es sich um die strengste Art der Gefährdungshaftung im deutschen Privatrecht, welche in der Betriebsgefahr des Luftfahrzeugs ihre Begründung findet.

Für bereits 67,95 Euro Jahresbeitrag können Sie sich als Privatperson mit einer Luftfahrthaftpflichtversicherung für Ihr Fluggerät optimal absichern. Nähere Informationen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung, den gesetzlichen Bestimmungen und zur Antragstellung in nur 3 Minuten finden Sie auf http://www.drohnen-versicherung.com