Die Begeisterung an ferngesteuerten Drohnen in Österreich wächst von Jahr zu Jahr, denn das Fliegen mit Multikoptern hat sich aufgrund der leicht zu beherrschenden Technik, speziell bei Einsteigern, zu einem großen Hobby- und Freizeittrend entwickelt. Das Angebot an kleinen Flugrobotern ist mittlerweile riesengroß. Für jeden Geschmack und für jede Preis- und Altersklasse findet sich ein passendes Fluggerät.
Dass aber für den Drohnenbetrieb im öffentlichen Luftraum einige gesetzliche Regeln und Vorschriften zu beachten sind, wissen die wenigsten. Lt. einer Umfrage sind ein Viertel aller Drohnenbesitzer in Österreich, zumeist Jugendliche und junge Erwachsene, über die Nutzungseinschränkungen, Genehmigungs- und Versicherungspflichten nicht ausreichend informiert. Es ist noch viel Aufklärung notwendig, zumal das Risiko eines Unfalls durch einen unkontrollierten Absturz stark unterschätzt wird.
Für die Nutzung von Drohnen im öffentlichen Luftraum existieren in Österreich und in vielen anderen europäischen Staaten eine Vielzahl an gesetzlichen Bestimmungen die jeder Drohnenpilot kennen sollte. Nichtbeachtung kann zu empfindlichen Strafen führen. Deshalb ist fachgerechte Aufklärung speziell für Einsteiger besonders wichtig. Wer erfahren will, was beim Drohnenflug unbedingt zu beachten ist, muss Textbeiträge, gesetzliche Regelungen und Versicherungsbedingungen lesen, aber es geht auch einfacher: So kann ein kurzer und anschaulicher Videofilm alle wissenswerten Informationen zum Drohnenbetrieb in kürzester Zeit vermitteln.
Navigator Michael Orter hat sich zum Ziel gesetzt, Drohnenpiloten, aber auch Piloten in spe, mit einer eigens produzierten Videoserie über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Drohnenfliegerei umfassend zu informieren. Die Kurzfilme schaffen Klarheit darüber, was in Österreich erlaubt und was verboten ist. Die Serie besteht aus insgesamt 10 zusammenhängenden Kurzfilmen, wobei in jedem Film auf die jeweilige Rechtsgrundlage zu einem bestimmten Thema eingegangen wird. Ausgangspunkt bildet immer das österreichische Luftfahrtgesetz (LFG) und die österreichischen Luftfahrtregeln (LVR). Mit Verlinkungen auf die jeweiligen Bezugsquellen lassen sich bei Bedarf die einzelnen Themenbereiche weiter vertiefen.
In Österreich gilt prinzipiell: Für alle Drohnen, die nicht als Spielzeug gelten, also mehr als 250 Gramm wiegen, wird gemäß Luftfahrtgesetz (LFG) eine Fluggenehmigung von der Austro Control benötigt. Damit verbunden ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Wer eine Drohne über 250 Gramm im öffentlichen Luftraum in Österreich ohne Bewilligung betreibt, riskiert durch die festgestellte Verwaltungsübertretung ein Strafe von bis zu 22.000 Euro! Deshalb sollten Sie sich vor dem ersten Start über die bestehenden Regeln und Verordnungen sowie über den Haftpflichtversicherungsschutz ausreichend informieren.
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