Drohnenregeln für Österreich – einfach und schnell erklärt

Videoserie zum österreichischen Luftfahrtgesetz (LFG)

 

Die Begeisterung an ferngesteuerten Drohnen in Österreich wächst von Jahr zu Jahr, denn das Fliegen mit Multikoptern hat sich aufgrund der leicht zu beherrschenden Technik, speziell bei Einsteigern, zu einem großen Hobby- und Freizeittrend entwickelt. Das Angebot an kleinen Flugrobotern ist mittlerweile riesengroß. Für jeden Geschmack und für jede Preis- und Altersklasse findet sich ein passendes Fluggerät.

Dass aber für den Drohnenbetrieb im öffentlichen Luftraum einige gesetzliche Regeln und Vorschriften zu beachten sind, wissen die wenigsten. Lt. einer Umfrage sind ein Viertel aller Drohnenbesitzer in Österreich, zumeist Jugendliche und junge Erwachsene, über die Nutzungseinschränkungen, Genehmigungs- und Versicherungspflichten nicht ausreichend informiert. Es ist noch viel Aufklärung notwendig, zumal das Risiko eines Unfalls durch einen unkontrollierten Absturz stark unterschätzt wird.

Für die Nutzung von Drohnen im öffentlichen Luftraum existieren in Österreich und in vielen anderen europäischen Staaten eine Vielzahl an gesetzlichen Bestimmungen die jeder Drohnenpilot kennen sollte. Nichtbeachtung kann zu empfindlichen Strafen führen. Deshalb ist fachgerechte Aufklärung speziell für Einsteiger besonders wichtig. Wer erfahren will, was beim Drohnenflug unbedingt zu beachten ist, muss Textbeiträge, gesetzliche Regelungen und Versicherungsbedingungen lesen, aber es geht auch einfacher: So kann ein kurzer und anschaulicher Videofilm alle wissenswerten Informationen zum Drohnenbetrieb in kürzester Zeit vermitteln.

Navigator Michael Orter hat sich zum Ziel gesetzt, Drohnenpiloten, aber auch Piloten in spe, mit einer eigens produzierten Videoserie über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Drohnenfliegerei umfassend zu informieren. Die Kurzfilme schaffen Klarheit darüber, was in Österreich erlaubt und was verboten ist. Die Serie besteht aus insgesamt 10 zusammenhängenden Kurzfilmen, wobei in jedem Film auf die jeweilige Rechtsgrundlage zu einem bestimmten Thema eingegangen wird. Ausgangspunkt bildet immer das österreichische Luftfahrtgesetz (LFG) und die österreichischen Luftfahrtregeln (LVR). Mit Verlinkungen auf die jeweiligen Bezugsquellen lassen sich bei Bedarf die einzelnen Themenbereiche weiter vertiefen.

In Österreich gilt prinzipiell: Für alle Drohnen, die nicht als Spielzeug gelten, also mehr als 250 Gramm wiegen, wird gemäß Luftfahrtgesetz (LFG) eine Fluggenehmigung von der Austro Control benötigt. Damit verbunden ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Wer eine Drohne über 250 Gramm im öffentlichen Luftraum in Österreich ohne Bewilligung betreibt, riskiert durch die festgestellte Verwaltungsübertretung ein Strafe von bis zu 22.000 Euro! Deshalb sollten Sie sich vor dem ersten Start über die bestehenden Regeln und Verordnungen sowie über den Haftpflichtversicherungsschutz ausreichend informieren.

Hier finden Sie den Link zur Drohnenversicherung

Hier finden Sie den Link zu Navigator Michael Orter.

Drohnen-Haftpflicht – mehr Leistung bei geringerer Prämie in Österreich

Drohnen Haftpflichtversicherung – Vergleichen und sparen!

Der Online-Vergleich gegenüber österreichischen Versicherungsanbietern lohnt sich!

Wer in Österreich eine Drohne, die mehr als 250 Gramm wiegt, im öffentlichen Luftraum betreiben möchte (nach dem österreichischen Luftfahrtgesetz ein §24c Modell) ist gesetzlich verpflichtet, eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung greift, wenn durch den Betrieb der Drohne Schäden an Personen oder Sachen Dritter entstanden sind.

Der Abschluss bzw. die Vorlage dieser Versicherung ist die Voraussetzung für die Erteilung einer Fluggenehmigung bei der Austro Control. Da sich Multikopter in Österreich wie auch in Deutschland immer größerer Beliebtheit erfreuen, steigt auch die Nachfrage nach Produkten für den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz. Bei der Suche nach dem richtigen Versicherer und dem für Sie passenden Tarif, möchten wir Ihnen nachfolgend einige wichtige Informationen an die Hand geben:

Wir, die Versicherungsmakler Rosanowkse GmbH & Co. KG, sind Spezialanbieter für Drohnen-Haftpflichtversicherungen und bieten ausschließlich Versicherungsprodukte namhafter Luftfahrtversicherer an, die den Luftfahrtbedingungen entsprechen. Ein Vergleich der Versicherungsleistungen und -prämien unserer Anbieter zu den österreichischen Drohnen-Haftpflichtversicherern lohnt sich in jedem Fall. So lässt sich beispielsweise eine HDI Drohnen-Haftpflichtversicherung für den privaten Gebrauch (Hobby und Freizeit) mit der gesetzlich geforderten Mindestversicherungssumme von einer Million Euro und europaweiter Deckung bereits für 59,94 Euro Jahresprämie inkl. Versicherungssteuer in nur 3 Minuten online beantragen.

Darüber hinaus sind neben dem Versicherungsnehmer nicht nur alle im Haushalt lebenden Personen mitversichert, sondern alle Personen, die mit dem Einverständnis des Eigentümers die Drohne fliegen möchten. Im Schadenfall wird auch keine Selbstbeteiligung fällig – weder bei Sachschäden, noch bei Personenschäden.

Auch wenn Sie Ihre Drohne in Österreich gewerblich nutzen möchten, können Sie den dazu notwendigen Antrag für eine Drohnen-Haftpflichtversicherung bei uns online stellen. Ein separates Beratergespräch ist dazu nicht notwendig. Über unseren Tarifrechner erfahren Sie bereits nach nur wenigen Klicks, wie hoch die Versicherungsprämie gemäß der von Ihnen zuvor getätigten Angaben ausfällt.

Versichern können Sie Drohnen mit entsprechender Kameratechnik und einem Abfluggewicht bis zu 25 Kilogramm. Die gesetzlichen Vorschriften und Regelungen wie Sichtkontakt, Flughöhe, etc. sind natürlich vom Drohnenpiloten stets einzuhalten, sonst kann der Versicherungsschutz gefährdet werden.

Mitversichert ist auch die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, die Steuerung der Drohne mittels Smartphone und Pad, Foto- und Filmaufnahmen zur privaten, unentgeltlichen Verwendung sowie der automatisch, autonome Flugbetrieb, sofern manuell und in Echtzeit in die Funkfernsteuerung eingegriffen werden kann.
Sie erhalten bei unseren Versicherungsanbietern deutlich mehr Versicherungleistung zu viel günstigeren Konditionen.

Geben Sie auf unserer Website drohnen-versicherung.com einfach Ihre spezifischen Angaben Ihre Drohne in den jeweiligen Tarifrechner ein. Die Antragstellung dauert nicht länger als 3 Minuten und die Versicherungsbestätigung für die Austro Control erhalten Sie kurze Zeit nach Antragstellung.

Preissenkung Drohnen-Haftpflichtversicherung

Pünktlich zum Start in die Drohnen-Saison 2017 können wir mitteilen, dass wir nach erfolgreichen Verhandlungen mit den Produktgebern HDI, R+V und ZURICH die Drohnen-Haftpflichtversicherungen ab sofort mit verbesserten Leistungen und zu deutlich verbesserten Konditionen anbieten können. Die Optimierung gilt für private sowie für gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherungen.

Eine HDI Drohnen-Haftpflichtversicherung für den Geltungsbereich Europa mit der Mindestdeckungssumme von einer Million Euro ist bereits ab 71,40 € inklusive Versicherungssteuer erhältlich. Bei der R+V Versicherung ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung für den Geltungsbereich Europa jetzt preisgleich und ohne Aufschlag auch für den Geltungsbereich Weltweit (ohne USA, US-Territorien und Kanada) beantragbar.

Grundsätzlich ist die offene Pilotenklausel in allen Haftpflichtversicherungstarifen unserer Anbieter vereinbart. Das heißt, alle berechtigten Steuerer der Drohne sind mitversichert.

Auch im Bereich der gewerblichen Drohnenversicherung konnten die Versicherungstarife weiter optimiert und die Beiträge gesenkt werden. Aktuell liegt der günstigste Jahresbeitrag bei 130,90 € inkl. Versicherungssteuer im Jahr (HDI).

Alle Anbieter zur Drohnen-Haftpflichtversicherung sind auf unserer Website www.drohnen-versicherung.com online zu berechnen und zu beantragen.

Einen Überblick über die Versicherungsleistungen unserer TOP-Versicherer sind im Drohnen-Haftpflichtversicherung Vergleich aufgeführt:

Die Beantragung einer Drohnen-Haftpflichtversicherung gilt für Versicherungsnehmer mit Wohn- oder Betriebssitz in Deutschland oder Österreich und dauert nicht länger als drei Minuten. Bereits am Tag nach der Online-Beantragung besteht vorläufiger Versicherungsschutz für die versicherte Drohne. Die Versicherungsbestätigung wird vorab per E-Mail zugesandt; ohne Mehrbeitrag!

P.S.: Auch die Beiträge der HDI Drohnenversicherungen für Österreich wurden nochmals drastisch gesenkt!