Hätten Sie gewusst, dass …?

Vor dem ersten Start einer Drohne sind einige wichtige gesetzliche Regeln und Vorschriften zu beachten. Diese sollte jeder Drohnenpilot kennen!

Drohnen gibt es mittlerweile für jedes Alter,  für jeden Bedarf und für jeden Geldbeutel. Das Angebot ist extrem groß. Die Möglichkeit einmalige Foto- und Filmaufnahmen aus der Vogelperspektive zu erstellen veranlasst viele begeisterte Interessenten zum Kauf. Kein Wunder, dass die Nachfrage nach den kleinen Flugrobotern in den letzten Jahren so stark zugenommen hat. Sie sind schnell, einfach und problemlos im Einzel- oder im Online-Handel erhältlich.

Aber einfach den Kopter auspacken und losfliegen sollte man nicht, denn es gibt einige wichtige gesetzliche Regeln, Vorschriften und Sachverhalte zu beachten, die jeder Drohnenpilot kennen sollte!

Wussten Sie,

dass es für private und gewerbliche Drohnenpiloten, die ihren Kopter in Deutschland im öffentlichen Luftraum bewegen möchten, eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht (Luftverkehrsgesetz, LuftVG, § 43, Abs.2) gibt; und das völlig unabhängig von Größe und Gewicht des Kopters?

dass Drohnen in einer Privaten Haftpflichtversicherung nicht automatisch mitversichert sind?

dass ein Drohnen-Halter im Schadenfall – ohne Versicherungsschutz – mit seinem gesamten Privatvermögen haftet?

dass die maximale Flughöhe einer Drohne auf 100 Meter über Grund beschränkt ist?

dass jede Drohne über 250 Gramm der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht unterliegt?

dass für eine Drohne mit einem Abfluggewicht von über 2 Kilogramm ein Kenntnisnachweis, ein sog. Drohnenführerschein, erforderlich ist?

dass eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung für nur 68€ im Jahr erhältlich ist?

dass es eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung für 1 Tag, für 7 Tage und für 30 Tage gibt?

dass in einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung auch berechtigte Freunde und fremde Piloten mitversichert sind?

dass die Versicherungsbestätigung für Ihre Drohne beim Flugbetrieb stets mitgeführt werden muss, ansonsten ein Bußgeld (Ordnungswidrigkeit) droht?

dass eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung auch Schadenereignisse im Rahmen der Gefährdungshaftung absichert, das heißt, dass der Versicherer auch Schäden übernimmt, die durch die Drohne verursacht wurden, die der Steuerer nicht zu verantworten hat? (Beispielsweise: Verursachter Sachschaden durch eine Windböe)

dass Drohnen bis 5 Kilogramm nur auf Sichtweite geflogen werden dürfen?

Diese und viele weitere Fragen wie: „Darf mein Sohn oder meine Tochter die Drohne fliegen?„, „Was ist unter dem Begriff offene Pilotenklausel zu verstehen?„, „Welchen Schutz bietet eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung?„, „In welchen Ländern habe ich Versicherungsschutz?„, beantworten wir Ihnen in der Rubrik „Wissen & Service“ auf drohnen-versicherung.com.

 

Drohne in der Privathaftpflicht! Wer ist mitversichert, wer nicht?

Offene Pilotenklausel in der Luftfahrthaftpflicht – das Plus für mehr Sicherheit!

Bevor Sie eine Drohne im öffentlichen Luftraum bewegen, ist es notwendig, dass Sie für Ihr Fluggerät eine Haftpflichtversicherung abschließen. Das ist per Gesetz vorgeschrieben. Es gibt mehrere Möglichkeiten eine Drohne zu versichern. Neben speziellen Drohnen-Halter-Haftpflichtversicherungen bieten inzwischen auch Privathaftpflichtversicherer Risikoschutz für Multikopter an. Die Angebote hören sich in Bezug auf den Leistungsumfang und Prämienbetrag vielversprechend an.

Bei näherer Betrachtung sollte aber beachtet werden, dass der Personenkreis der beim Betrieb der Drohne Versicherungsschutz genießt ausschließlich auf den Versicherungsnehmer und die im Haushalt lebenden Personen wie Lebenspartner/in bzw. Ehepartner/in und Kinder beschränkt ist.

Übergibt beispielsweise der flugbegeisterte Sohn die Funkfernsteuerung der Drohne seinem Freund, um ihm auch einmal das Gefühl eines Hobbypiloten zu geben, und es kommt durch mangelnde Flugerfahrung zu einem Sachschaden an fremden Eigentum oder gar zu einem Personenschaden, dann ist dieser Vorfall nicht versichert. Der unbedarfte Freund ist in der Privathaftpflichtversicherung des Drohnenhalters nicht mitversichert. Die Privathaftpflichtversicherung würde die Schadenregulierung ablehnen, da der Freund nicht zu den versicherten Personen zählt. Für ihn besteht somit kein Versicherungsschutz, d.h. er müsste für den entstandenen Schaden selbst aufkommen und haftet mit seinem gesamten Privatvermögen.

In der Privathaftpflichtversicherung des Drohnenhalters sind ausschließlich die in dem Versicherungsvertrag genannten Personen mitversichert. Freunde, Bekannte, Kollegen, Nachbarn, etc. genießen in der Privat-Haftpflicht hingegen keinen Versicherungsschutz. Bei einer speziellen Drohnen-Halter-Haftpflichtversicherung ist das anders. Sie entspricht den Anforderungen des Luftverkehrsgesetzes und enthält die offene Pilotenklausel.

Die offene Pilotenklausel ist eine Definition aus der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Sie besagt, dass alle Personen, die mit Wissen und Willen des Halters zur Steuerung der Drohne berechtigt werden, mitversichert sind. Dabei ist die Zahl der Piloten unbegrenzt. In unserem Beispiel würde eine Drohnen-Halterhaftpflichtversicherung im Vergleich zu einer Privathaftpflichtversicherung für den verursachten Schaden des Freundes einstehen.

Berücksichtigen sollten Sie auch, dass Privathaftpflichtversicherer mit Drohnenklausel nur im Rahmen der Verschuldenshaftung für Schäden mit einer Drohne eintreten. Die notwendige Gefährdungshaftung beim Drohnenflug ist üblicherweise nicht Grundlage des Versicherungsvertrages eines Privathaftpflichtversicherers.

Wie wichtig der Versicherungsschutz für Ihre Drohne auf der Grundlage der Gefährdungshaftung ist, lesen Sie in unserem separaten Blogbeitrag.

Sagt Ihnen ihr Privathaftpflichtversicherer mündlich zu, dass die Gefährdungshaftung und nicht wie üblich die Verschuldenshaftung Grundlage des Versicherungsvertrages ist, dann lassen Sie sich die Zusage schriftlich bestätigen; sofern sie nicht in der Versicherungspolice bereits fixiert ist.

Entscheiden sollten Sie sich aber am besten gleich für eine spezielle Drohnen-Halter-Haftpflichtversicherung für die private Drohnennutzung. Günstige Versicherungstarife finden Sie bereits ab 68 Euro Jahresbeitrag auf drohnen-versicherung.com

 

Eins ist sicher: Eine Drohnen-Haftpflicht vom Spezialversicherungsmakler. Warum? … lesen Sie hier!

Drohnen Mitversicherung in der Privathaftpflicht, Stiftung Warentest, Ausgabe 10/2017

Drohnen-Mitversicherung in der privaten Haftpflicht. Stiftung Warentest, Ausgabe: Oktober 2017

In der Oktober Ausgabe der Stiftung Warentest (10/2017) wird über die Versicherung eines Multikopters im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung berichtet. In der Erläuterung zum Vergleichstest werden auch einige Unterschiede zwischen einer privaten Haftpflichtversicherung und einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung dargelegt. Wir möchten Ihnen nachfolgend weitere wichtige Details benennen und aufzeigen, warum Sie sich bei der Suche nach einer geeigneten Drohnen-Haftpflichtversicherung für eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung entscheiden sollten, die den aktuellen Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) entspricht.

Dazu möchten wir Sie auf über 20 wichtige Unterscheidungsmerkmale hinweisen. Diese Kriterien sollen Ihnen eine Orientierung für einen direkten Vergleich ermöglichen. Nutzen Sie die nachfolgende Drohnenversicherung Checkliste, um die Versicherungsleistungen Ihres Anbieters mit den Leistungen unserer Luftfahrtversicherer zu vergleichen.

Sie wissen jetzt, welche Leistungen Sie bei einem anerkannten Luftfahrtversicherer zu erwarten haben und sollten sich nicht mit weniger Leistung zufrieden geben – auch nicht, wenn die Versicherungsprämie im Jahr etwas günstiger ausfällt. Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Drohne bei einem privaten Haftpflichtversicherer mitzuversichern, dann lassen Sie sich den Versicherungsschutz für Ihre Drohne schriftlich bestätigen.

Bedenken Sie, dass Sie beim Betrieb Ihrer Drohne im deutschen Luftraum der Gesetzgebung der Luftverkehrsordnung unterliegen. Der Drohnenpilot haftet im Schadenfall in voller Höhe, auch wenn der Schaden durch den Kopter unverschuldet verursacht wurde. Insofern sollten Sie mit Ihrem Privat-Haftpflichtversicherer klären, ob Personen- oder Sachschäden, die durch Ihre Drohne unverschuldet verursacht wurden, wie z.B. durch eine Windböe, mitversichert sind.

Achten Sie auf besondere Hinweise

Achten Sie bei privaten Haftpflichtversicherern, die in der Erweiterung des Versicherungsschutzes Drohnen mitversichern, auf den Passus „ …Schäden mit einem nicht versicherungspflichtigen Flugmodell können versichert sein!“. In Deutschland sind alle Flugmodelle, die im öffentlichen Luftraum bewegt werden versicherungspflichtig – unabhängig von ihrem Gewicht. Der Gesetzgeber unterscheidet nicht eindeutig, wann es sich um eine Spielzeugdrohne und wann um ein versicherungspflichtiges Flugmodell handelt. Einige der privaten Haftpflichtversicherer, die in der Vergleichsübersicht der Stiftung Warentest Ausgabe 10/2017 enthalten sind und Drohnen mitversichern, bieten in ihren Tarifen teils nur Versicherungsschutz für Kopter mit einem Startgewicht von 100 bis 250 Gramm an. Bei vielen handelsüblichen Multikoptern bewegt sich das Startgewicht aber weit über 250 Gramm hinaus. Deshalb achten Sie bei der Wahl des Versicherers auf das Startgewicht des zu versichernden Flugmodells. Bei unseren Luftfahrt-Versicherungsangeboten können Drohnen sowohl für den privaten als auch für den gewerblichen Gebrauch mit einem Startgewicht von bis zu 25 Kilogramm versichert werden und das bereits bei einem Jahresbeitrag ab 70 Euro!

Die offene Pilotenklausel

In der privaten Haftpflichtversicherung sind zumeist nur die im Haushalt lebenden Personen des Versicherungsnehmers mitversichert, d.h. der Versicherungsnehmer, der Partner und die Kinder. Alle anderen Personen sind vom Versicherungsschutz, was die Steuerung einer Drohne betrifft, ausgeschlossen. Das heißt, der Freund, dem die Drohne verliehen wird ist nicht mitversichert. Er benötigt für den Betrieb der Drohne eine eigene Versicherung. In der privaten Haftpflichtversicherung gibt es keine offene Pilotenklausel wie in der Luftfahrthaftpflicht-Versicherung, bei der alle vom Versicherungsnehmer berechtigten Personen automatisch mitversichert sind. In der Luftfahrt-Haftpflicht werden auch Schäden übernommen, die beispielsweise vom einem Freund der Familie durch die Steuerung der Drohne verursacht wurden. Vorausgesetzt die Drohne wiegt nicht mehr als 2 Kilogramm, ansonsten ist ein gesetzlich geforderter Drohnenführerschein für den Betrieb des Multikopters erforderlich.

Versicherungsbestätigung nach §106 Luft VZO

Wer in Deutschland eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, benötigt einen gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz. Ordnungsbehörden und Polizei ist auf Verlangen der Nachweis zu erbringen, dass für das betriebene Flugmodell eine Haftpflichtversicherung existiert. Bei unerlaubten Betrieb ohne Versicherungsschutz muss mit einem Bußgeld gerechnet werden. Unsere Versicherungspartner erstellen nach erfolgter Antragstellung eine Versicherungsbestätigung nach §106 Absatz 1 der Luftverkehrszulassungsordnung für Sie kostenlos. Diese Bestätigung enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen. Sie ist beim Betrieb der Drohne stets mitzuführen. Fragen Sie Ihren Privat-Haftpflichtversicherer nach Ausstellung dieser Versicherungsbestätigung!

Kurzer Dokumentierungszeitraum

Wer eine Drohne gekauft oder geschenkt bekommen hat, möchte am liebsten sofort damit losfliegen. Doch Vorsicht! Es wird noch eine Haftpflichtversicherung benötigt. Jetzt sollte aber auch alles ganz schnell gehen, damit dem Flugvergnügen keine zeitaufwendige Versicherungssuche im Wege steht. Man möchte sich nicht mühsam durch den Dschungel der Drohnen-Versicherungstarife arbeiten, sondern schnell die passende Versicherung abschließen – und das mit größtmöglichem Schutz zum fairen Preis. Auf drohnen-versicherung.com finden Sie genau die Drohnen-Versicherung die Sie benötigen – ganz nach Ihren individuellen Wünschen. Die notwendige Versicherungsbestätigung der HDI und R+V-Versicherung erhalten Sie binnen 48 Stunden – kostenlos als PDF-Dokument zugesandt! Erhalten Sie eine separate Versicherungsbestätigung auch von Ihrem privaten Haftpflichtversicherer?

Das gute Gefühl

Bei der Suche nach dem richtigen Versicherungsangebot als auch bei der Antragstellung sind wir ein verlässlicher und kompetenter Partner. Natürlich sind wir auch im Schadenfall für Sie da und helfen Ihnen auch gerne weiter, wenn sich während der Vertragslaufzeit etwaige Fragen ergeben sollten. Wir unterhalten kein Callcenter – bei uns sprechen Sie mit festen und kompetenten Ansprechpartnern.

Kunden empfehlen Versicherungsmakler Rosanowske GmbH & Co. KG

Echte Kundenbewertungen bieten eine wichtige Orientierung bevor man einen Versicherungsvertrag abschließt. Über die Kundenbewertungen erhalten Sie weitere Informationen zu den Erfahrungen die Kunden mit der Beratungs- und Servicequalität unseres Unternehmen bisher gemacht haben.