Verschuldenshaftung vs. Gefährdungshaftung. Kennen Sie den Unterschied?

Versichern Sie Ihren Kopter richtig, sonst besteht eine gefährliche Deckungslücke.

Drohnen sind nicht groß, sie können aber großen Schaden anrichten. Deshalb schreibt der Gesetzgeber für den Betrieb der Fluggeräte im öffentlichen Luftraum eine Haftpflichtversicherung vor. Sind Sie im Schadenfall nicht versichert, haften Sie gegenüber Dritten mit Ihrem Privatvermögen.

Worauf Sie bei der Versicherung Ihres Kopters unbedingt achten sollten!

Für viele Drohnenpiloten ist es naheliegend, die Drohne in die private Haftpflichtversicherung einzuschließen oder dort zusätzlich mitzuversichern. Sie sollten aber unbedingt darauf, dass die Drohnen-Versicherung im Rahmen der Privat-Haftpflicht auch den gesetzlichen Bestimmungen genügt. Das heißt, dass der Kopter nach der Gefährdungshaftung und nicht nach der Verschuldenshaftung abgesichert ist.

Drohne in der Privat-Haftpflicht-Versicherung? Besser nicht!

Die Verschuldenshaftung bietet Drohnenbesitzern keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Für alle Drohnenpiloten gilt die verschärfte Form der Haftung, und zwar die Haftung auch ohne persönliches Verschulden. Diese Haftungsform nennt man „Gefährdungshaftung“. Die Gefährdungshaftung ist im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geregelt. Es handelt sich dabei um die strengste Art der Gefährdungshaftung im deutschen Privatrecht.

Versichert – aber nicht ausreichend!

Handelt Ihr Privat-Haftpflichtversicherer in einem Schadenfall nach der Verschuldenshaftung, dann tritt er nur dann ein, wenn ein Verschulden des Halters vorliegt. Trägt der Drohnenhalter keine Schuld an dem verursachten Schaden, zahlt der Versicherte den entstandenen Schaden selbst.

Es ist überaus wichtig zu wissen, welche Schäden im Falle eines Drohnenunfalls durch die Versicherung abgedeckt sind und welche nicht!

Unterschied Gefährdungshaftung und Verschuldenshaftung 3

Unser Tipp!

Erkundigen Sie sich vor Vertragsabschluss, ob die Gefährdungshaftung für Ihre Drohne in Ihrem Versicherungsvertrag inkludiert ist. Fragen Sie Ihren Versicherungsberater. Lassen Sie sich die Zusage über den Versicherungsschutz schriftlich bestätigen.

Sicher fliegen – von Anfang an!

Am besten entscheiden Sie sich direkt für eine spezielle Drohnen-Haftpflicht-Versicherung, die dem Luftverkehrsgesetz entspricht. Dann sind Sie gleich von Anfang an bestmöglich abgesichert.

Drohnen-Versicherungsangebote auf Basis der Gefährdungshaftung finden Sie bereits ab 68 Euro Jahresbeitrag auf:

http://www.drohnen-versicherung.com