Schnelltipp: Wo darf ich meine Drohne fliegen? Neue Website hilft!

Übersichtskarte mit Flugverbotszonen

Ein Frage die sich Hobbypiloten häufig stellen, nachdem Sie eine Drohne erworben haben. Neben vielen gesetzlichen Vorschriften die ein Kopterpilot beachten sollte, stellt die Suche nach einem geeigneten Start-, Flug- und Landeplatz außerhalb einer Flugverbotszone eine wichtige Grundvoraussetzung für einen Kopterflug dar.

In Deutschland gibt es sehr viele Flugverbotszonen, die für Flüge mit Multikoptern tabu sind. So besteht beispielsweise ein generelles Flugverbot über und im seitlichen Abstand (100m) von:

  • Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften (Unfallstellen)
  • Mobilen Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr (Manöver)
  • Menschenansammlungen
  • Katastrophengebieten
  • An- und Abflugbereichen und Kontrollzonen von Flugplätzen
  • sowie im Umkreis von 1,5 Km um internationale deutsche und Regionalflughäfen

Absolutes Flugverbot besteht auch über und in seitlichem Abstand (100m) von:

  • Hauptverkehrswegen (z. B. Bundesautobahnen)
  • Bundeswasserstraßen
  • Bahnanlagen

Weitere ausführliche Informationen zu Flugverbotszonen finden Sie auf unserer Website die sich mit Drohnenversicherungen und rechtlichen Fragen rund um die Drohne auseinandersetzt.

Wer sich schnell einen Überblick verschaffen möchte, wo sich Flugverbotszonen befinden, der informiert sich einfach, schnell und bequem auf der Website www.map2fly.de

Die Übersichtskarte informiert auf einen Blick, wo sich in der gewünschten Startumgebung Flugverbotszonen befinden, in denen ein Kopter nicht bewegt werden darf. Mit Hilfe eines integrierten Geolocators kann der eigene Standort eingegeben werden, der in Sekunden die lokale Gebietsübersichtskarte des eigenen Standorts anzeigt. Gebiete, in den nicht geflogen werden darf, werden auf der Karte entsprechend farbig gekennzeichnet. In der seitlichen Navigationsleiste befindet sich eine Legende mit Farbmarkierungen zu denen die jeweils örtlich vorhandenen Verkehrsnetze, Bahnanlagen, Flughäfen, Industrieanlagen, Krankenhäuser, Behördengebäude, Schulen, Militärischen Anlagen, Windkrafträder, Stadien, Stromtrassen, Gewerbegebiete, Wohngebiete, Naturschutz- und Wasserschutzgebiete angezeigt werden. Die Karte kann auch im Satellitenformat dargestellt werden.

Für alle Drohnen mit einem Abfluggewicht von über 0,25 Kg besteht eine generelles Flugverbot über Wohngrundstücken, wenn das Fluggerät optische, akustische oder Funksignale empfangen, übertragen oder aufzeichnen kann. Es sei denn, der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte hat dem Überflug ausdrücklich zugestimmt.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – deshalb sollte man sich im Vorfeld über die gesetzlichen Vorschriften und bestehenden Regelungen umfassend informieren. Wer in Deutschland einen Kopter in den öffentlichen Luftraum betreibt, benötigt in jedem Fall eine gesetzlich vorgeschriebene Drohnen-Haftpflichtversicherung. Nähere Informationen zum Versicherungsschutz für Ihren Kopter finden Sie auf www.drohnen-versicherung.com.