Verschuldenshaftung vs. Gefährdungshaftung. Kennen Sie den Unterschied?

Versichern Sie Ihren Kopter richtig, sonst besteht eine gefährliche Deckungslücke.

Drohnen sind nicht groß, sie können aber großen Schaden anrichten. Deshalb schreibt der Gesetzgeber für den Betrieb der Fluggeräte im öffentlichen Luftraum eine Haftpflichtversicherung vor. Sind Sie im Schadenfall nicht versichert, haften Sie gegenüber Dritten mit Ihrem Privatvermögen.

Worauf Sie bei der Versicherung Ihres Kopters unbedingt achten sollten!

Für viele Drohnenpiloten ist es naheliegend, die Drohne in die private Haftpflichtversicherung einzuschließen oder dort zusätzlich mitzuversichern. Sie sollten aber unbedingt darauf, dass die Drohnen-Versicherung im Rahmen der Privat-Haftpflicht auch den gesetzlichen Bestimmungen genügt. Das heißt, dass der Kopter nach der Gefährdungshaftung und nicht nach der Verschuldenshaftung abgesichert ist.

Drohne in der Privat-Haftpflicht-Versicherung? Besser nicht!

Die Verschuldenshaftung bietet Drohnenbesitzern keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Für alle Drohnenpiloten gilt die verschärfte Form der Haftung, und zwar die Haftung auch ohne persönliches Verschulden. Diese Haftungsform nennt man „Gefährdungshaftung“. Die Gefährdungshaftung ist im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geregelt. Es handelt sich dabei um die strengste Art der Gefährdungshaftung im deutschen Privatrecht.

Versichert – aber nicht ausreichend!

Handelt Ihr Privat-Haftpflichtversicherer in einem Schadenfall nach der Verschuldenshaftung, dann tritt er nur dann ein, wenn ein Verschulden des Halters vorliegt. Trägt der Drohnenhalter keine Schuld an dem verursachten Schaden, zahlt der Versicherte den entstandenen Schaden selbst.

Es ist überaus wichtig zu wissen, welche Schäden im Falle eines Drohnenunfalls durch die Versicherung abgedeckt sind und welche nicht!

Unterschied Gefährdungshaftung und Verschuldenshaftung 3

Unser Tipp!

Erkundigen Sie sich vor Vertragsabschluss, ob die Gefährdungshaftung für Ihre Drohne in Ihrem Versicherungsvertrag inkludiert ist. Fragen Sie Ihren Versicherungsberater. Lassen Sie sich die Zusage über den Versicherungsschutz schriftlich bestätigen.

Sicher fliegen – von Anfang an!

Am besten entscheiden Sie sich direkt für eine spezielle Drohnen-Haftpflicht-Versicherung, die dem Luftverkehrsgesetz entspricht. Dann sind Sie gleich von Anfang an bestmöglich abgesichert.

Drohnen-Versicherungsangebote auf Basis der Gefährdungshaftung finden Sie bereits ab 68 Euro Jahresbeitrag auf:

http://www.drohnen-versicherung.com

 

Ist Drohne fliegen ohne Versicherungsschutz strafbar?

Aus eigenem Interesse sollte jeder Drohnenpilot vor dem ersten Start prüfen, ob für seinen Kopter Versicherungsschutz besteht. Ohne Versicherungsschutz haftet der Drohnenhalter im Schadenfall mit seinem gesamten Privatvermögen!

In Deutschland existiert ein Pflichtversicherungsgesetz, das heißt, manche Versicherungen sind vorgeschrieben und müssen deshalb abgeschlossen werden. Zu diesen Pflichtversicherungen zählt auch die Drohnen-Haftpflichtversicherung. Sie ist für den Betrieb einer Drohne zwingend erforderlich. Das Fliegen von Multikoptern ohne Versicherungsschutz ist in Deutschland verboten und somit strafbar!

Wo ist die Versicherungspflicht für Drohnen geregelt?

Geregelt ist die Versicherungspflicht im Luftverkehrsgesetz (LuftVG).

Darin heißt es in § 43, Absatz 2:

(2) Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten. Satz 1 gilt nicht, wenn der Bund oder ein Land Halter des Luftfahrzeugs ist.

Das bedeutet, dass jeder, der eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, eine Haftpflichtversicherung für sein Fluggerät benötigt. Das Gewicht des Kopters oder der Modelltyp spielt dabei keine Rolle. Es wird auch nicht zwischen privater und gewerblicher Nutzung unterschieden.

Drohnenflug ohne Versicherungsschutz? Ein großes finanzielles Risiko!

Verursacht ein Drohnenpilot mit seiner Drohne einen Unfall bei dem eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wird, dann haftet der Drohnen-Halter gegenüber dem Geschädigten für den entstandenen Schaden mit seinem gesamten Privatvermögen. Personenschäden können extreme Kosten verursachen, denn es besteht Schadenersatzanspruch in unbegrenzter Höhe!

Übersteigt der entstandene Schaden die finanziellen Möglichkeiten des Drohnenpiloten, muss dieser unter Umständen einen hohen Kredit aufnehmen und diesen über viele Jahre abbezahlen. Andernfalls würde das Unfallopfer auf den Kosten sitzen bleiben. Damit das nicht passiert, besteht in Deutschland die gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht für Drohnen. Somit bleiben Drohnenhalter und Geschädigter vor einem möglichen Ruin bewahrt.

Ein Unglück ist schnell passiert!

Gerade in den Fällen, wenn nicht damit gerechnet wird, kann es zu einem Unfall kommen. Ist der verursachte Schaden auch noch so gering, der Drohnenpilot muss dafür aufkommen. Deshalb ist es in Deutschland Pflicht, eine Haftpflichtversicherung für eine Drohne zu besitzen. Sie sichert den Drohnenhalter im Unglücksfall gegen berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter ab und sorgt dafür, dass die geschädigte Person den verursachten Schaden ersetzt bekommt.

Bietet eine private Haftpflicht ausreichenden Versicherungsschutz für den Drohnenbetrieb?

Drohnenpiloten sind vielfach der Meinung, dass eine Drohne automatisch in der bestehenden Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert ist. Das ist nicht richtig! In Altverträgen kommen Drohnen gar nicht vor. Insofern besteht im Schadenfall kein Versicherungsschutz. Bestehende Policen sollten dahingehend unbedingt überprüft werden.

Wichtig zu wissen:
Wenn eine Drohne in einer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist, dann sollte geprüft werden, ob für das aktuelle Abfluggewicht des Kopters auch Versicherungsschutz besteht. Bei einigen Privat-Haftpflichtversicherern können Drohnen nur bis zu einem bestimmten Fluggewicht versichert werden! Deshalb: Überprüfen Sie vor dem ersten Start, ob der Kopter tatsächlich mitversichert ist. Gegebenenfalls ist der Versicherungsschutz zu erweitern. Solange kein Versicherungsschutz besteht, sollte die Drohne nicht in Betrieb genommen werden!

Warum ist eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Mittlerweile sind Multikopter technisch sehr ausgereift. Selbst Laien können die kleinen Flugroboter nach nur kurzer Zeit durch die Lüfte steuern. Dennoch: Das Risiko, dass etwas passiert, ist recht hoch. Es reicht eine kleine Unaufmerksamkeit bei der Steuerung, ein technischer Defekt zwischen Kopter und manueller Flugsteuerung, ein plötzlicher Batterieabfall oder eine starke Windböe, die eine kontrollierte Steuerung des Kopters verhindert. Da es keine Garantie für 100%ige Flugsicherheit gibt, ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung so wichtig.

Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung, die bereits für 68 Euro Jahresbeitrag online beantragt werden kann, schützt Drohnenpiloten vollumfänglich vor Schäden, die durch die Drohne verursacht werden. Sie erfüllt die Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und entspricht den gesetzlichen Ansprüchen in Bezug auf die Mindestdeckungssumme von einer Million Euro. Auch eine separate Versicherungsbestätigung, die beim Flugbetrieb stets mitzuführen ist, wird kostenfrei ausgestellt.

Gut zu wissen:
Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung beinhaltet die Gefährdungshaftung. Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Schaden durch den Drohnenpiloten schuldhaft oder unverschuldet herbeigeführt wurde. Eine private Haftpflichtversicherung mit Drohnen-Klausel reicht in der Regel nicht aus. Sie reguliert Schäden in der Regel nur auf der Basis der Verschuldenshaftung. Das heißt, sie tritt dann ein, wenn ein eindeutiges Verschulden des Piloten für das Unglück vorliegt. Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung versichert auch unverschuldete Risiken, wie zum Beispiel einen Drohnenunfall, der durch eine Windböe verursacht wurde.

Die Versicherungsbestätigung ist bei jedem Flug mitzuführen!
Wer eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, ist verpflichtet, den gesetzlich vorgeschrieben Versicherungsschutz in Form einer Versicherungsbestätigung während des Flugbetriebs nachzuweisen bzw. mitzuführen. Geregelt ist das in der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Luft VZO).

Dort heißt es unter § 106 Versicherungsbestätigung:

(1) Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherungspflichtigen bei Beginn des Versicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung kostenlos zu erteilen, die das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsvertrages und die Einhaltung der jeweils maßgeblichen Mindestdeckung bestätigt. Die Bestätigung muss Umfang und Dauer der Versicherung angeben.

(2) Bei dem Betrieb von Luftfahrzeugen ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Drittschäden mitzuführen, die den Anforderungen des Absatzes 1 genügt.

Unter § 108 Ordnungswidrigkeiten heißt es:

„Ordnungswidrig im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 10 des Luftverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Führer eines Luftfahrzeuges entgegen § 106 Abs. 2 oder 3 Satz 1 die Bestätigung über die Haftpflichtversicherung beim Betrieb des Luftfahrzeugs oder bei der Luftbeförderung nicht mitführt.“

Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer eine Versicherungsbestätigung auszustellen, die die Mindestdeckung bestätigt, den Versicherungsumfang beschreibt und über die Versicherungsdauer Auskunft gibt. Der Versicherungsnachweis ist der Polizei oder den Ordnungsbehörden auf Verlangen vorzuzeigen.Wer den Versicherungsschutz beim Betrieb des Fluggeräts nicht nachweisen kann, handelt fahrlässig, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.

Drohnen-Versicherungsschutz in nur 3 Minuten beantragt!

Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung kann in drei Minuten über einen unserer Tarifrechner online beantragt werden! Auf drohnen-versicherung.com finden Sie den passenden Versicherungsschutz für Ihren Kopter. Schnell, einfach und bequem.

Hier geht’s direkt zu den Tarifrechnern.

 

Was beim Drohnenflug passieren kann!

Ihr Schutz bei Drohnen-Missgeschicken: Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung. Hier lesen Sie warum!

Für den Betrieb einer Drohne besteht in Deutschland Haftpflichtversicherungspflicht; unabhängig vom Abfluggewicht des Kopters. So sieht es der Gesetzgeber vor. Eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht besteht immer dann, wenn ein erhöhtes Risiko vorliegt. Wir kennen das zum Beispiel aus dem KFZ-Bereich. Wer das Eigentum eines anderen Menschen beschädigt oder jemanden verletzt, ist durch das Gesetz verpflichtet, mit dem eigenen Vermögen dafür zu haften. Vor diesem Risiko sollten Sie sich schützen!

Warum ist eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung wichtig und sinnvoll?

Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung entspricht den Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes (§ 43, Abs. 2, LuftVG) und beinhaltet die Gefährdungshaftung. Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Schaden durch den Drohnenpiloten schuldhaft oder unverschuldet herbeigeführt wurde. Eine private Haftpflichtversicherung mit Drohnen-Klausel reicht in der Regel nicht aus. Sie reguliert Schäden nur auf der Basis der Verschuldenshaftung. Das heißt, sie tritt nur dann ein, wenn ein eindeutiges Verschulden des Piloten für das Unglück vorliegt.

Auch wenn die in den Koptern verbaute Technik, wie eine automatische Hindernis-Erkennung, das Fliegen sicherer macht, Missgeschicke und technische Defekte lassen sich nie gänzlich vermeiden. Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung hilft im Schadenfall. Sie schützt den Drohnenhalter vor möglichen Schadenersatzforderungen Dritter, auch dann, wenn der Schaden durch höhere Gewalt entstanden ist.

Nachfolgende Schadenszenarien sollen das veranschaulichen. Mit den Beispielen möchten wir auch auf einige alltägliche Gefahren eingehen, die oftmals leichtfertig unterschätzt werden:

Der 16-Jährige Tom hat von seinen Eltern zu Weihnachten einen Multikopter geschenkt bekommen. Am zweiten Weihnachtsfeiertag übergibt Tom seinem besten Freund Uli die Fernbedienung und lässt ihn damit fliegen. Die Verwechselung der Bedienhebel der Fernsteuerung führen zum Unglück. Die Drohne fliegt gegen ein Hausdach und zerschellt. Der Kopter verfängt sich in der Regenleitung in 10 Metern Höhe. Der Hauseigentümer besteht auf Beseitigung des Kopters von seinem Dach. Die Bergung ist aufwendig und kostspielig, da sich der Zugang zum Gebäude in Hanglage befindet. Schadenhöhe: 1.500 Euro

Der Hobbyflieger Stephan startet an einem warmen Sommertag seinen Hexakopter auf einem ihm bekannten Feld. Aus unerklärlichen Gründen reißt plötzlich und völlig unerwartet in zirka 80 Metern Flughöhe die Funkverbindung zwischen Kopter und Fernsteuerung ab. Die Drohne schwirrt herrenlos herum und stürzt dann taumelnd auf einem Feldweg. Dabei wird ein Spaziergänger unglücklich am Kopf getroffen. Der Mann erleidet erhebliche Schädelverletzungen und muss sofort ärztlich versorgt werden. Die Kosten für die ärztliche Behandlung, den Verdienstausfall und Schmerzensgeld belaufen sich auf insgesamt 25.000 Euro.

Durch eine kurze Unachtsamkeit steuerte Tobias seinen Kopter in nur geringer Flughöhe auf einen Feldweg zu. In diesem Moment biegt ein PKW hinter einem hochgewachsenen Maisfeld auf den Feldweg ein. Der Fahrer verreißt vor Schreck das Lenkrad und fährt den Wagen in den Straßengraben. Er bleibt unverletzt. Die Bergung und die Reparaturkosten des Fahrzeugs belaufen sich aber auf 7.000 Euro.

Bei der Teilnahme an einem Drohnen Indoor-Rennen übersieht der Drohnenpilot Tim eine hochwertige Beleuchtungseinrichtung am Randes des Renn-Parcours. Ein hochwertiger Strahler ging bei der Kollision zu Bruch. Der Veranstalter beziffert den entstandenen Sachschaden auf 1.100 Euro.

Der Pensionär Reinhard hat sich mit der Anschaffung einer modernen Kameradrohne den Traum der Fotografie aus der Vogelperspektive erfüllt. Als er an einem Sonntagmorgen die Drohne aufsteigen lässt, um die Umgebung zu filmen, wird der Kopter plötzlich von einer Windböe erfasst. Die Drohne lässt sich nicht mehr steuern. Das Fluggerät wird zum Spielball des Windes. Die Böe schleudert den Kopter auf einen nahegelegenen Parkplatz am Waldrand, wo er unsanft aufprallt und dabei zwei Autos touchiert. Ein Fahrzeug wird im Dachbereich verbeult, der andere PKW trägt einige Lackschäden davon. Die Schadenersatzansprüche belaufen sich auf: 2.500 Euro.

Beeindruckende Luftbildaufnahmen sind das Hobby von Freizeitfotograf Michael. Er ist in der erlaubten Flughöhe von 100 Metern unterwegs, um spektakuläre Aufnahmen der Umgebung einzufangen. Plötzlich wird der Kopter von einem Vogel angeflogen und attackiert. Michael reagiert sofort und versucht den Kopter von dem Vogel weg zusteuern. Vergebens. Die Angriffe sind so heftig, dass der Kopter seine Balance verliert und auf eine viel befahrene Landstraße stürzt. Ein vollbesetzter Omnibus musste daraufhin abrupt bremsen. Einige Fahrgäste stürzten und verletzten sich bei dem unvorhersehbaren Bremsmanöver. Die ärztlichen Behandlungskosten der Businsassen betragen insgesamt: 9.500 Euro.

In der Praxis muss natürlich jeder Sachverhalt für sich betrachtet und geprüft werden. Das geschieht ausschließlich in den Schadenabteilungen der Versicherer.

Damit Sie nicht auf einem entstandenen Schaden sitzen zu bleiben, sollten Sie eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese ist bereits für 68 Euro netto Jahresbeitrag erhältlich. Nähere Informationen und alles Wissenswerte über die gesetzlichen Regeln zum Drohnenflug finden Sie unter drohnen-versicherung.com.

Drohne in der Privathaftpflicht! Wer ist mitversichert, wer nicht?

Offene Pilotenklausel in der Luftfahrthaftpflicht – das Plus für mehr Sicherheit!

Bevor Sie eine Drohne im öffentlichen Luftraum bewegen, ist es notwendig, dass Sie für Ihr Fluggerät eine Haftpflichtversicherung abschließen. Das ist per Gesetz vorgeschrieben. Es gibt mehrere Möglichkeiten eine Drohne zu versichern. Neben speziellen Drohnen-Halter-Haftpflichtversicherungen bieten inzwischen auch Privathaftpflichtversicherer Risikoschutz für Multikopter an. Die Angebote hören sich in Bezug auf den Leistungsumfang und Prämienbetrag vielversprechend an.

Bei näherer Betrachtung sollte aber beachtet werden, dass der Personenkreis der beim Betrieb der Drohne Versicherungsschutz genießt ausschließlich auf den Versicherungsnehmer und die im Haushalt lebenden Personen wie Lebenspartner/in bzw. Ehepartner/in und Kinder beschränkt ist.

Übergibt beispielsweise der flugbegeisterte Sohn die Funkfernsteuerung der Drohne seinem Freund, um ihm auch einmal das Gefühl eines Hobbypiloten zu geben, und es kommt durch mangelnde Flugerfahrung zu einem Sachschaden an fremden Eigentum oder gar zu einem Personenschaden, dann ist dieser Vorfall nicht versichert. Der unbedarfte Freund ist in der Privathaftpflichtversicherung des Drohnenhalters nicht mitversichert. Die Privathaftpflichtversicherung würde die Schadenregulierung ablehnen, da der Freund nicht zu den versicherten Personen zählt. Für ihn besteht somit kein Versicherungsschutz, d.h. er müsste für den entstandenen Schaden selbst aufkommen und haftet mit seinem gesamten Privatvermögen.

In der Privathaftpflichtversicherung des Drohnenhalters sind ausschließlich die in dem Versicherungsvertrag genannten Personen mitversichert. Freunde, Bekannte, Kollegen, Nachbarn, etc. genießen in der Privat-Haftpflicht hingegen keinen Versicherungsschutz. Bei einer speziellen Drohnen-Halter-Haftpflichtversicherung ist das anders. Sie entspricht den Anforderungen des Luftverkehrsgesetzes und enthält die offene Pilotenklausel.

Die offene Pilotenklausel ist eine Definition aus der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Sie besagt, dass alle Personen, die mit Wissen und Willen des Halters zur Steuerung der Drohne berechtigt werden, mitversichert sind. Dabei ist die Zahl der Piloten unbegrenzt. In unserem Beispiel würde eine Drohnen-Halterhaftpflichtversicherung im Vergleich zu einer Privathaftpflichtversicherung für den verursachten Schaden des Freundes einstehen.

Berücksichtigen sollten Sie auch, dass Privathaftpflichtversicherer mit Drohnenklausel nur im Rahmen der Verschuldenshaftung für Schäden mit einer Drohne eintreten. Die notwendige Gefährdungshaftung beim Drohnenflug ist üblicherweise nicht Grundlage des Versicherungsvertrages eines Privathaftpflichtversicherers.

Wie wichtig der Versicherungsschutz für Ihre Drohne auf der Grundlage der Gefährdungshaftung ist, lesen Sie in unserem separaten Blogbeitrag.

Sagt Ihnen ihr Privathaftpflichtversicherer mündlich zu, dass die Gefährdungshaftung und nicht wie üblich die Verschuldenshaftung Grundlage des Versicherungsvertrages ist, dann lassen Sie sich die Zusage schriftlich bestätigen; sofern sie nicht in der Versicherungspolice bereits fixiert ist.

Entscheiden sollten Sie sich aber am besten gleich für eine spezielle Drohnen-Halter-Haftpflichtversicherung für die private Drohnennutzung. Günstige Versicherungstarife finden Sie bereits ab 68 Euro Jahresbeitrag auf drohnen-versicherung.com

 

Welche Drohne ist ein Spielzeug und benötigt keinen Versicherungsschutz?

Muss jede Drohne Haftpflichtversichert werden?

Wird für eine „Spielzeug-Drohne“ eine Haftpflichtversicherung benötigt oder nicht? Vielfach herrscht bei uns in Deutschland noch Unsicherheit über den Versicherungsschutz beim Kauf speziell kleinerer Drohnen.
Das ist doch eine Spielzeugdrohne, dafür wird doch keine Versicherung notwendig sein“, ist die weitreichende Meinung dazu. „Und wenn doch, dann ist das Fluggerät doch automatisch in meiner Haftpflichtversicherung mit versichert!

Auch für Spielzeugpiloten gilt die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherungspflicht!

Fakt ist: In Deutschland gilt eine im öffentlichen Luftraum genutzte Drohne als Flugmodell und zählt rechtlich zu den Luftfahrzeugen. Völlig unabhängig von Größe und Gewicht oder ob privat oder gewerblich genutzt. Gemäß dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 43 ist jeder Halter einer Drohne verpflichtet, für sein Fluggerät eine Haftpflichtversicherung zu besitzen und den Versicherungsschutz auf verlangen auch nachweisen zu können.

Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), § 43, Abschnitt 2 besagt:
„Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten. Satz 1 gilt nicht, wenn der Bund oder ein Land Halter des Luftfahrzeugs ist.“

Diese Versicherungspflicht besteht bereits seit dem Jahr 2005. Seit dem gibt es in Deutschland keinen versicherungsfreien Luftraum mehr. Angesichts der gestiegenen Nachfrage an Drohnen und der dadurch bedingten Erhöhung der Unfallgefahr, wurden im Oktober 2017 die Regeln für die Nutzung von Drohnen durch eine Gesetzesnovellierung weiter verschärft.
Der Betrieb einer Drohne ist an ganz klare Regeln gebunden. So gilt die Versicherungspflicht auch für Drohnen, die nur wenige 100 Gramm wiegen. Bei der Versicherungspflicht wird seitens des Gesetzgebers nicht zwischen Drohnen-Modellen, Gewichtsklassen und Anwendungsbereichen unterschieden. In Deutschland gibt es keinen Versicherungserlass für sog. Spielzeug-Drohnen. Der Abschluss einer Drohnen-Haftpflichtversicherung ist somit keine Ermessenssache, sondern eine gesetzliche Pflicht für alle Drohnenpiloten; vergleichbar mit der Haftpflichtversicherungspflicht für Kraftfahrzeuge.

Im Internet ist nachzulesen, dass der Versicherungsschutz nicht notwendig sei, wenn eine Drohne in geschlossenen Räumlichkeiten genutzt wird oder nicht höher als 30 Meter fliegen kann! Solche Empfehlungen sind dem betroffenen Drohnenhalter im Schadenfall nur wenig hilfreich. Denn der Eigentümer einer Drohne haftet im Unglücksfall immer und ohne Versicherungsschutz mit seinem Privatvermögen. In Deutschland gibt es keine eindeutige und klare Gesetzesregelung die besagt, wann eine Drohne ein Spielzeug ist und wann nicht.

Spezielle High Speed oder Race-Drohnen werden immer kleiner und leichter und erreichen spielend bis zu 80 Km/h. Sie aufgrund ihrer geringen Größe und des leichten Gewichts als „Spielzeug“ zu deklarieren, wäre eindeutig falsch.

Reicht eine Privat- Haftpflichtversicherung für den Betrieb einer Drohne aus?

Wie bereits gesagt: Für den Betrieb einer Drohne besteht in Deutschland Versicherungspflicht! Jetzt denken viele Drohnenpiloten an den Mit-Versicherungsschutz in der privaten Haftpflichtversicherung. Wer aber glaubt, dass eine „Spielzeugdrohne“ in der privaten Haftpflichtversicherung automatisch mitversichert ist, der irrt!

Es sollte beachtet werden, dass in den Leistungsverzeichnissen der privaten Haftpflichtversicherung, die in den meisten Fällen schon seit mehreren Jahren besteht, überhaupt keine Drohnen vorkommen. Und wenn, dann handelt es sich zumeist um Flugmodelle ohne Motor. Drohnen besitzen aber einen Motor und wären somit nicht mitversichert! Viele alte Verträge enthalten den Versicherungsschutz für Drohnen einfach nicht. Nur weil das Thema Drohne in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen hat, haben einige private Haftpflichtversicherer auch Drohnen mit in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Hier gilt jedoch zu prüfen, ob die zu versichernde Drohne bezgl. ihres Gewichts auch mitversichert ist. Denn einige Haftpflichtversicher beschränken den Versicherungsschutz für Drohnen nur auf das konkrete Abfluggewicht.

Achten Sie darauf, dass Sie sich die Mitversicherung ihrer Drohne vom Haftpflichtversicherer in jedem Fall schriftlich bestätigen lassen, denn der Versicherungsnachweis ist gemäß LuftVZO § 103 beim Betrieb der Drohne mitzuführen. Wer bei einer Kontrolle seitens staatlicher Kontrollorgane wie Polizei oder Ordnungsbehörde den Versicherungsschutz nicht nachweisen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Bei einer speziellen Halter-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bereits kurz nach der Antragstellung eine separate Versicherungsbestätigung, die Ihnen den geforderten Versicherungsschutz ordnungsgemäß bescheinigt.

Denken Sie auch daran, dass gerade „Spielzeug-Drohnen“ zumeist von Kindern oder Jugendlichen gesteuert werden. In der privaten Haftpflichtversicherung sind Versicherungsnehmer und deren Familienangehörige (Ehefrau, Lebenspartner und eigene Kinder) versichert. Wenn der Freund Ihres Kindes die Drohne steuern möchte, besteht in der privaten Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz. In den Deckungskonzepten der Luftfahrtversicherer sind auch fremde Steurer automatisch mitversichert, Stichwort: offene Pilotenklausel!

Wichtig: Der Unterschied zwischen Verschuldens- und Gefährdungshaftung!

Selbst wenn die Private Haftpflichtversicherung die Spielzeugdrohne mit versichert, sollte folgendes beachtet werden:

Wer eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, unterliegt der Gefährdungshaftung gegenüber Dritten. Die Gefährdungshaftung ist eine Schadenersatzpflicht die kein Verschulden des Piloten voraussetzt; wie in der privaten Haftpflichtversicherung. Sie beruht darauf, dass der Pilot im Rahmen seiner Flugtätigkeit mit der Drohne eine Gefährdung für seine Umgebung herbeiführt. Bei der luftverkehrsrechtlichen Drittschadenhaftung, gemäß der §§ 33 ff. LuftVG, handelt es sich um die strengste Art der Gefährdungshaftung im deutschen Privatrecht. Vielen Drohnenpiloten ist das häufig nicht bewusst, dass sie mit ihrer Drohne, und sei sie auch noch so klein, erheblichen Schaden verursachen können, für die sie selbst haften, wenn sie nicht optimal versichert sind.

Die meisten Angebote von Privathaftpflichtversicherern basieren zumeist auf der Verschuldenshaftung. Anders verhält sich, wenn der Pilot eine spezielle Luftfahrthaftpflichtversicherung nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG) abgeschlossen hat. Die Luftfahrtversicherung reguliert auch die Schäden, die auf unverschuldeten Ereignissen beruhen, wie z.B. bei einer Windböe, die der Pilot nicht verschuldet hat.

Drohnen optimal versichern.

Wer seine Drohne gegen Personen- und/oder Sachschäden bestmöglich versichern möchte, der schließt eine spezielle Drohnen-Halterhaftpflichtversicherung ab. Sie ist bereits für 67 Euro Jahresbeitrag erhältlich und bietet den kompletten Rundumschutz eines namhaften Luftfahrtversicherers. Jetzt könnten zahlreiche Beispiele angeführt werden, um einen schweren Unfall mit einer „Spielzeugdrohne“ zu konstruieren. Doch darum geht es aber nicht. Viel wichtiger ist es doch, die Drohne mit einem sicheren Gefühl zu fliegen und im Schadenfall optimal abgesichert zu sein.

Wenn Sie sich dennoch überlegen, Ihre Drohne im Rahmen einer Privaten Haftpflichtversicherung zu versichern, empfehlen wir Ihnen, die Leistungen und Prämienbeiträge Ihres Privaten Haftpflichtversicherers mit denen eines Luftfahrtversicherers anhand unserer Checkliste zu vergleichen.

Drohnenregeln / Kennzeichnungspflicht beachten

Wir empfehlen, sich vor dem ersten Start, auch mit einer kleinen Drohne, zuerst mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut zu machen. So unterliegen Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht bereits der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht und müssen mit einem feuerfesten Schild versehen werden, das den Namen und die Anschrift des Besitzers trägt.

Entscheiden Sie sich am besten von Anfang an für eine Luftfahrthaftpflichtversicherung eines namhaften Luftfahrtversicherers, die den aktuellen Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) entspricht. Eine umfassende Übersicht, über alles, was beim Drohnenflug zu beachten ist, finden Sie auf drohnen-versicherung.com.

Aldi Süd verkauft Billig-Drohne! Das sollten Käufer unbedingt wissen!

Vor dem ersten Start unbedingt an Haftpflichtversicherungsschutz denken!

Pünktlich zum Vorweihnachtsgeschäft wurden bei ALDI-Süd vom 23.11.2017 an „Jamara“ Quadrokopter für den In- und Outdoor-Einsatz für 24,99 Euro angeboten. Der Kopter ist bis zu 40km/h schnell. Damit eignet sich das Fluggerät eher für den Einsatz im Freien als in bestehenden Räumlichkeiten. Der Hersteller weist auf der Verpackung ausdrücklich daraufhin, dass es sich bei dem AX8-Kopter um einen Modellbauartikel und nicht um ein Spielzeug handelt. Zudem ist das Fluggerät auch nur für Personen ab dem 14. Lebensjahr geeignet. Ab dem 04.12.2017 weitet ALDI die Verkaufsaktion aus und bietet einen Jamara Kopter mit eingebauter Kamera für Foto- und Videoaufnahmen für nur 39,99 Euro an.

Wer sich beim Einkauf im Discounter für den Kauf eines Quadrokopters entscheidet und diesen im öffentlichen Luftraum bewegen will, sollte sich zuvor mit den gesetzlichen Regelungen und Vorschriften auseinandersetzen. Vielen Endkunden ist die Rechtslage, speziell beim Flug mit unbemannten Fluggeräten, gar nicht bekannt. Sie wissen nicht, dass eine Drohnen-Haftpflichtversicherung in Deutschland Pflicht ist und in welchen Gebieten absolutes Flugverbot besteht; woher auch, wenn man im Modellflugbereich nicht Zuhause ist!

Verkäufer und Händler von unbemannten Fluggeräten haben gegenüber dem Endkunden eine Informationspflicht, so ist es in der Fachpresse zu lesen. D.h. ALDI sollte seine Kunden darüber aufklären, dass für den Betrieb des Kopters im öffentlichen Luftraum der Abschluß einer Haftpflichtversicherung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Versicherungspflicht ist von besonderer Bedeutung. Sie darf keineswegs gegenüber dem Endkunden verschwiegen werden, denn der Hinweis auf die Versicherungspflicht ist eine vertragliche Nebenpflicht des Verkäufers!

Wer glaubt, dass der Kopter automatisch in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist, der irrt. Wichtig zu wissen ist, dass bei Drohnen nicht die Verschuldenshaftung, wie in der privaten Haftpflichtversicherung üblich, sondern die Gefährdungshaftung gilt. (Lesen Sie dazu unseren Blogbeitrag: Was bedeutet Gefährdungshaftung eigentlich?). Im Klartext heißt das: Im Schadenfall muss kein Verschulden des Piloten vorliegen. Wird die Drohne von einer Windböe erfasst und verursacht einen Personen- oder Sachschaden, haftet der Pilot für alle Schäden. Somit kann der Ausflug mit einer Drohne ohne Versicherungsschutz zu einem gefährlichen Spaß mit weitreichenden Folgen werden.

Drohnenpiloten sollten sich daher im Vorfeld über die gesetzlichen Regelungen informieren und sich mit einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung optimal absichern. Welche Bußgelder drohen, wenn gegen gesetzliche Auflagen verstoßen wird lesen Sie auf unserem Blog: Beachtung gesetzlicher Vorschriften beim Drohnenflug.

Die Beantragung einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ist bereits für unter 70 Euro Jahresprämie online in nur 3 Minuten möglich. Der Versicherungsschutz besteht bereits am Folgetag. Hier sind weitere Informationen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung aufgeführt.

Eine wichtige Frage: Was bedeutet Gefährdungshaftung eigentlich?

Ist meine Drohne in einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend versichert?

Die Erklärung ist im Prinzip ganz einfach:
Wer einen Multikopter in Deutschland im öffentlichen Luftraum betreibt, unterliegt grundsätzlich der Gefährdungshaftung gegenüber Dritten. Die Gefährdungshaftung ist eine Schadenersatzpflicht die kein Verschulden des Piloten voraussetzt; wie in der privaten Haftpflichtversicherung, sondern beruht darauf, dass der Drohnenpilot im Rahmen seiner Flugtätigkeit eine Gefährdung für seine Umgebung herbeiführt.

Bei der luftverkehrsrechtlichen Drittschadenhaftung, gemäß der §§ 33 ff. LuftVG, handelt es sich um die strengste Art der Gefährdungshaftung im deutschen Privatrecht, welche in der Betriebsgefahr des Luftfahrzeugs begründet ist. Vielen Hobbypiloten ist oft nicht bewusst, dass sie mit ihrer Drohne erheblichen Schaden verursachen können, für die sie selbst haften können, wenn sie nicht optimal versichert sind.

Dazu ein Beispiel:

Sie fliegen Ihre Drohne mit dem gesetzlich geforderten Mindestabstand zu einer befahrenen Straße. Eine plötzliche Windböe ergreift Ihren Kopter. Er fliegt unkontrolliert und nicht mehr steuerbar in Richtung Straße und trifft auf einen vorbeifahrenden PKW, der durch den Aufprall des Fluggeräts stark beschädigt wird.

Wie ist die Haftungsfrage geregelt? Zahlt meine Versicherung?

Das Luftverkehrsgesetz besagt, dass der Halter eines Multikopters für jeden verursachten Schaden aufkommen muss. Ob der Schaden schuldhaft oder unverschuldet herbeigeführt wurde, spielt dabei keine Rolle. Damit ist die Sachlage eindeutig! Der Verursacher ist identifiziert. Er haftet für den verursachten Schaden gegenüber Dritten und ist verpflichtet, den durch die Drohne verursachten Schaden zu ersetzen.

Hat der Pilot schuldhaft gehandelt?

Was die Schuldfrage betrifft: Nein, denn für die plötzliche Windböe kann der Pilot nicht haftbar gemacht werden, dafür trifft ihn keine Schuld. Die private Haftpflichtversicherung kann vor diesem Hintergrund den Schaden ablehnen, da der Sachschaden ohne Verschulden des Piloten, entstanden ist. In der Regel ist solch ein Schadenereignis nicht im Umfang einer Privathaftpflichtversicherung enthalten. Die meisten Angebote von Privathaftpflichtversicherern umfassen zumeist nur die Verschuldenshaftung. Insofern könnte in unserem konstruierten Beispiel der Pilot für die Regulierung des entstandenen Sachschadens mit seinem Privatvermögen haften.
Anders verhält sich der Sachverhalt, wenn der Pilot eine spezielle Luftfahrthaftpflichtversicherung nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG) abgeschlossen hat. Die Luftfahrtversicherung reguliert zusätzlich auch die Schäden, die auf unverschuldeten Ereignissen beruhen, wie z.B. bei einer Windböe, die der Pilot nicht verschuldet hat.

Die gesetzliche Versicherungspflicht

Für den Betrieb eines Multikopters im öffentlichen Luftraum besteht in Deutschland eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht, die im Luftverkehrsgesetz §43, Absatz 2 geregelt ist. Dazu heisst es: „Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten.“

Es ist daher immer ratsam, eine Luftfahrthaftpflichtversicherung abzuschließen, die den aktuellen Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) entspricht. Hier finden Sie für privat und gewerbliche genutzte Drohnen den optimalen Drohnen-Haftpflichtversicherungsschutz für ihren Multikopter.

Wenn Sie sich dennoch überlegen, Ihre Drohne im Rahmen einer Privaten Haftpflichtversicherung mit Drohnen-Klausel zu versichern, empfehlen wir Ihnen, die Leistungen Ihres Privaten Haftpflichtversicherers mit denen unserer Luftfahrtversicherer anhand der beiliegenden Checkliste zu vergleichen.