Was kostet eine spezielle Drohnen Haftpflichtversicherung?

Wie teuer ist eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung im Jahr?

Wer sich für die private oder gewerbliche Nutzung eine Drohne kauft und diese in Deutschland im öffentlichen Luftraum betreiben möchte, der benötigt eine Haftpflichtversicherung. Laut Luftverkehrsgesetz §43 (LuftVG) ist der Versicherungsschutz für Drohnen gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig von Größe und Gewicht des Kopters.

HDI bietet speziellen Haftpflichtschutz für 68 €uro inkl. Versicherungssteuer an!

Die Versicherung für einen privat genutzten Kopter mit einer Deckungssumme von einer Million Euro gilt in ganz Europa und beinhaltet die offene Pilotenklausel, d.h. auch berechtigte Piloten dürfen den Kopter steuern. Das Abfluggewicht kann bis zu 25 Kilogramm betragen. Die Selbstbeteiligung beträgt 0 Euro! Der Versicherungsantrag kann einfach und bequem in nur 3 Minuten online über die Website drohnen-versicherung.com gestellt werden.

Gibt es auch Drohnen-Versicherungen mit kurzer Laufzeit?

Wer seine Drohne nur für einen begrenzten Zeitraum versichern möchte, zum Beispiel nur für eine Urlaubsreise, der kann eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung für nur einen Tag, für sieben Tage oder für 30 Tage abschließen; und das bereits ab 9,98 Euro! Nähere Informationen dazu finden Sie unter HDI-Kurzzeittarife auf drohnen-versicherung.com

Ist die Drohne auch über die Privathaftpflicht versicherbar?

Je nach Versicherer besteht auch die Möglichkeit die Drohne auch über private Haftpflichtversicherung nachträglich mitzuversichern. Hier ist es ratsam, mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen und zu klären, ob eine Mitversicherung des Kopters möglich ist!

Klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Haftpflichtversicherer folgende Fragen:

Was kostet die Mitversicherung des Kopters an Mehrbeitrag?, Welche Risiken sind versichert?, Bis zu welchem Abfluggewicht gilt der Versicherungsschutz?, Wer ist außer dem Versicherungsnehmer (Pilot) noch versichert?, In welchem Geltungsbereich gilt der Versicherungsschutz?, Wie hoch ist die Versicherungssumme?, Ist eine Selbstbeteiligung erforderlich?, Erfüllt der Versicherungsschutz die aktuellen Anforderungen nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG)?, Erhalten Sie eine separate Versicherungsbestätigung für den Kopter?

Wichtig:

Lassen Sie sich den Versicherungsschutz Ihrer Drohne schriftlich bestätigen. Denn, der Versicherungsnachweis ist beim Betrieb des Kopters stets mitzuführen und bei Bedarf vorzulegen, ansonsten droht ein Bußgeld.

Drohnen-Versicherung über die private Haftpflicht zumeist nicht ausreichend

Auch wenn Sie den Kopter in der Privaten Haftpflichtversicherung kostengünstig mitversichern können, ratsam ist es nicht, denn der Schutz ist zumeist nicht ausreichend. Verursacht der Versicherungsnehmer beispielsweise einen unverschuldeten Unfall mit seiner Drohne, so haftet die private Haftpflichtversicherung nicht. Sie leistet nur Schadenersatz bei eindeutig verschuldeten Unfällen (Verschuldenshaftung).

Wir haben für Sie eine Checkliste erstellt, mit deren Hilfe Sie die Leistungen Ihrer Privaten Haftpflichtversicherung einer speziellen Drohnen-Luftfahrtversicherung gegenüber stellen können.

Unser Rat:

Gehen gleich auf Nummer sicher und entscheiden Sie sich direkt für eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung auf drohnen-versicherung.com.

 

Welche Drohne ist ein Spielzeug und benötigt keinen Versicherungsschutz?

Muss jede Drohne Haftpflichtversichert werden?

Wird für eine „Spielzeug-Drohne“ eine Haftpflichtversicherung benötigt oder nicht? Vielfach herrscht bei uns in Deutschland noch Unsicherheit über den Versicherungsschutz beim Kauf speziell kleinerer Drohnen.
Das ist doch eine Spielzeugdrohne, dafür wird doch keine Versicherung notwendig sein“, ist die weitreichende Meinung dazu. „Und wenn doch, dann ist das Fluggerät doch automatisch in meiner Haftpflichtversicherung mit versichert!

Auch für Spielzeugpiloten gilt die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherungspflicht!

Fakt ist: In Deutschland gilt eine im öffentlichen Luftraum genutzte Drohne als Flugmodell und zählt rechtlich zu den Luftfahrzeugen. Völlig unabhängig von Größe und Gewicht oder ob privat oder gewerblich genutzt. Gemäß dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 43 ist jeder Halter einer Drohne verpflichtet, für sein Fluggerät eine Haftpflichtversicherung zu besitzen und den Versicherungsschutz auf verlangen auch nachweisen zu können.

Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), § 43, Abschnitt 2 besagt:
„Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten. Satz 1 gilt nicht, wenn der Bund oder ein Land Halter des Luftfahrzeugs ist.“

Diese Versicherungspflicht besteht bereits seit dem Jahr 2005. Seit dem gibt es in Deutschland keinen versicherungsfreien Luftraum mehr. Angesichts der gestiegenen Nachfrage an Drohnen und der dadurch bedingten Erhöhung der Unfallgefahr, wurden im Oktober 2017 die Regeln für die Nutzung von Drohnen durch eine Gesetzesnovellierung weiter verschärft.
Der Betrieb einer Drohne ist an ganz klare Regeln gebunden. So gilt die Versicherungspflicht auch für Drohnen, die nur wenige 100 Gramm wiegen. Bei der Versicherungspflicht wird seitens des Gesetzgebers nicht zwischen Drohnen-Modellen, Gewichtsklassen und Anwendungsbereichen unterschieden. In Deutschland gibt es keinen Versicherungserlass für sog. Spielzeug-Drohnen. Der Abschluss einer Drohnen-Haftpflichtversicherung ist somit keine Ermessenssache, sondern eine gesetzliche Pflicht für alle Drohnenpiloten; vergleichbar mit der Haftpflichtversicherungspflicht für Kraftfahrzeuge.

Im Internet ist nachzulesen, dass der Versicherungsschutz nicht notwendig sei, wenn eine Drohne in geschlossenen Räumlichkeiten genutzt wird oder nicht höher als 30 Meter fliegen kann! Solche Empfehlungen sind dem betroffenen Drohnenhalter im Schadenfall nur wenig hilfreich. Denn der Eigentümer einer Drohne haftet im Unglücksfall immer und ohne Versicherungsschutz mit seinem Privatvermögen. In Deutschland gibt es keine eindeutige und klare Gesetzesregelung die besagt, wann eine Drohne ein Spielzeug ist und wann nicht.

Spezielle High Speed oder Race-Drohnen werden immer kleiner und leichter und erreichen spielend bis zu 80 Km/h. Sie aufgrund ihrer geringen Größe und des leichten Gewichts als „Spielzeug“ zu deklarieren, wäre eindeutig falsch.

Reicht eine Privat- Haftpflichtversicherung für den Betrieb einer Drohne aus?

Wie bereits gesagt: Für den Betrieb einer Drohne besteht in Deutschland Versicherungspflicht! Jetzt denken viele Drohnenpiloten an den Mit-Versicherungsschutz in der privaten Haftpflichtversicherung. Wer aber glaubt, dass eine „Spielzeugdrohne“ in der privaten Haftpflichtversicherung automatisch mitversichert ist, der irrt!

Es sollte beachtet werden, dass in den Leistungsverzeichnissen der privaten Haftpflichtversicherung, die in den meisten Fällen schon seit mehreren Jahren besteht, überhaupt keine Drohnen vorkommen. Und wenn, dann handelt es sich zumeist um Flugmodelle ohne Motor. Drohnen besitzen aber einen Motor und wären somit nicht mitversichert! Viele alte Verträge enthalten den Versicherungsschutz für Drohnen einfach nicht. Nur weil das Thema Drohne in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen hat, haben einige private Haftpflichtversicherer auch Drohnen mit in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Hier gilt jedoch zu prüfen, ob die zu versichernde Drohne bezgl. ihres Gewichts auch mitversichert ist. Denn einige Haftpflichtversicher beschränken den Versicherungsschutz für Drohnen nur auf das konkrete Abfluggewicht.

Achten Sie darauf, dass Sie sich die Mitversicherung ihrer Drohne vom Haftpflichtversicherer in jedem Fall schriftlich bestätigen lassen, denn der Versicherungsnachweis ist gemäß LuftVZO § 103 beim Betrieb der Drohne mitzuführen. Wer bei einer Kontrolle seitens staatlicher Kontrollorgane wie Polizei oder Ordnungsbehörde den Versicherungsschutz nicht nachweisen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Bei einer speziellen Halter-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bereits kurz nach der Antragstellung eine separate Versicherungsbestätigung, die Ihnen den geforderten Versicherungsschutz ordnungsgemäß bescheinigt.

Denken Sie auch daran, dass gerade „Spielzeug-Drohnen“ zumeist von Kindern oder Jugendlichen gesteuert werden. In der privaten Haftpflichtversicherung sind Versicherungsnehmer und deren Familienangehörige (Ehefrau, Lebenspartner und eigene Kinder) versichert. Wenn der Freund Ihres Kindes die Drohne steuern möchte, besteht in der privaten Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz. In den Deckungskonzepten der Luftfahrtversicherer sind auch fremde Steurer automatisch mitversichert, Stichwort: offene Pilotenklausel!

Wichtig: Der Unterschied zwischen Verschuldens- und Gefährdungshaftung!

Selbst wenn die Private Haftpflichtversicherung die Spielzeugdrohne mit versichert, sollte folgendes beachtet werden:

Wer eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, unterliegt der Gefährdungshaftung gegenüber Dritten. Die Gefährdungshaftung ist eine Schadenersatzpflicht die kein Verschulden des Piloten voraussetzt; wie in der privaten Haftpflichtversicherung. Sie beruht darauf, dass der Pilot im Rahmen seiner Flugtätigkeit mit der Drohne eine Gefährdung für seine Umgebung herbeiführt. Bei der luftverkehrsrechtlichen Drittschadenhaftung, gemäß der §§ 33 ff. LuftVG, handelt es sich um die strengste Art der Gefährdungshaftung im deutschen Privatrecht. Vielen Drohnenpiloten ist das häufig nicht bewusst, dass sie mit ihrer Drohne, und sei sie auch noch so klein, erheblichen Schaden verursachen können, für die sie selbst haften, wenn sie nicht optimal versichert sind.

Die meisten Angebote von Privathaftpflichtversicherern basieren zumeist auf der Verschuldenshaftung. Anders verhält sich, wenn der Pilot eine spezielle Luftfahrthaftpflichtversicherung nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG) abgeschlossen hat. Die Luftfahrtversicherung reguliert auch die Schäden, die auf unverschuldeten Ereignissen beruhen, wie z.B. bei einer Windböe, die der Pilot nicht verschuldet hat.

Drohnen optimal versichern.

Wer seine Drohne gegen Personen- und/oder Sachschäden bestmöglich versichern möchte, der schließt eine spezielle Drohnen-Halterhaftpflichtversicherung ab. Sie ist bereits für 67 Euro Jahresbeitrag erhältlich und bietet den kompletten Rundumschutz eines namhaften Luftfahrtversicherers. Jetzt könnten zahlreiche Beispiele angeführt werden, um einen schweren Unfall mit einer „Spielzeugdrohne“ zu konstruieren. Doch darum geht es aber nicht. Viel wichtiger ist es doch, die Drohne mit einem sicheren Gefühl zu fliegen und im Schadenfall optimal abgesichert zu sein.

Wenn Sie sich dennoch überlegen, Ihre Drohne im Rahmen einer Privaten Haftpflichtversicherung zu versichern, empfehlen wir Ihnen, die Leistungen und Prämienbeiträge Ihres Privaten Haftpflichtversicherers mit denen eines Luftfahrtversicherers anhand unserer Checkliste zu vergleichen.

Drohnenregeln / Kennzeichnungspflicht beachten

Wir empfehlen, sich vor dem ersten Start, auch mit einer kleinen Drohne, zuerst mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut zu machen. So unterliegen Drohnen ab 250 Gramm Abfluggewicht bereits der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht und müssen mit einem feuerfesten Schild versehen werden, das den Namen und die Anschrift des Besitzers trägt.

Entscheiden Sie sich am besten von Anfang an für eine Luftfahrthaftpflichtversicherung eines namhaften Luftfahrtversicherers, die den aktuellen Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) entspricht. Eine umfassende Übersicht, über alles, was beim Drohnenflug zu beachten ist, finden Sie auf drohnen-versicherung.com.

Eins ist sicher: Eine Drohnen-Haftpflicht vom Spezialversicherungsmakler. Warum? … lesen Sie hier!

Drohnen Mitversicherung in der Privathaftpflicht, Stiftung Warentest, Ausgabe 10/2017

Drohnen-Mitversicherung in der privaten Haftpflicht. Stiftung Warentest, Ausgabe: Oktober 2017

In der Oktober Ausgabe der Stiftung Warentest (10/2017) wird über die Versicherung eines Multikopters im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung berichtet. In der Erläuterung zum Vergleichstest werden auch einige Unterschiede zwischen einer privaten Haftpflichtversicherung und einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung dargelegt. Wir möchten Ihnen nachfolgend weitere wichtige Details benennen und aufzeigen, warum Sie sich bei der Suche nach einer geeigneten Drohnen-Haftpflichtversicherung für eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung entscheiden sollten, die den aktuellen Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) entspricht.

Dazu möchten wir Sie auf über 20 wichtige Unterscheidungsmerkmale hinweisen. Diese Kriterien sollen Ihnen eine Orientierung für einen direkten Vergleich ermöglichen. Nutzen Sie die nachfolgende Drohnenversicherung Checkliste, um die Versicherungsleistungen Ihres Anbieters mit den Leistungen unserer Luftfahrtversicherer zu vergleichen.

Sie wissen jetzt, welche Leistungen Sie bei einem anerkannten Luftfahrtversicherer zu erwarten haben und sollten sich nicht mit weniger Leistung zufrieden geben – auch nicht, wenn die Versicherungsprämie im Jahr etwas günstiger ausfällt. Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Drohne bei einem privaten Haftpflichtversicherer mitzuversichern, dann lassen Sie sich den Versicherungsschutz für Ihre Drohne schriftlich bestätigen.

Bedenken Sie, dass Sie beim Betrieb Ihrer Drohne im deutschen Luftraum der Gesetzgebung der Luftverkehrsordnung unterliegen. Der Drohnenpilot haftet im Schadenfall in voller Höhe, auch wenn der Schaden durch den Kopter unverschuldet verursacht wurde. Insofern sollten Sie mit Ihrem Privat-Haftpflichtversicherer klären, ob Personen- oder Sachschäden, die durch Ihre Drohne unverschuldet verursacht wurden, wie z.B. durch eine Windböe, mitversichert sind.

Achten Sie auf besondere Hinweise

Achten Sie bei privaten Haftpflichtversicherern, die in der Erweiterung des Versicherungsschutzes Drohnen mitversichern, auf den Passus „ …Schäden mit einem nicht versicherungspflichtigen Flugmodell können versichert sein!“. In Deutschland sind alle Flugmodelle, die im öffentlichen Luftraum bewegt werden versicherungspflichtig – unabhängig von ihrem Gewicht. Der Gesetzgeber unterscheidet nicht eindeutig, wann es sich um eine Spielzeugdrohne und wann um ein versicherungspflichtiges Flugmodell handelt. Einige der privaten Haftpflichtversicherer, die in der Vergleichsübersicht der Stiftung Warentest Ausgabe 10/2017 enthalten sind und Drohnen mitversichern, bieten in ihren Tarifen teils nur Versicherungsschutz für Kopter mit einem Startgewicht von 100 bis 250 Gramm an. Bei vielen handelsüblichen Multikoptern bewegt sich das Startgewicht aber weit über 250 Gramm hinaus. Deshalb achten Sie bei der Wahl des Versicherers auf das Startgewicht des zu versichernden Flugmodells. Bei unseren Luftfahrt-Versicherungsangeboten können Drohnen sowohl für den privaten als auch für den gewerblichen Gebrauch mit einem Startgewicht von bis zu 25 Kilogramm versichert werden und das bereits bei einem Jahresbeitrag ab 70 Euro!

Die offene Pilotenklausel

In der privaten Haftpflichtversicherung sind zumeist nur die im Haushalt lebenden Personen des Versicherungsnehmers mitversichert, d.h. der Versicherungsnehmer, der Partner und die Kinder. Alle anderen Personen sind vom Versicherungsschutz, was die Steuerung einer Drohne betrifft, ausgeschlossen. Das heißt, der Freund, dem die Drohne verliehen wird ist nicht mitversichert. Er benötigt für den Betrieb der Drohne eine eigene Versicherung. In der privaten Haftpflichtversicherung gibt es keine offene Pilotenklausel wie in der Luftfahrthaftpflicht-Versicherung, bei der alle vom Versicherungsnehmer berechtigten Personen automatisch mitversichert sind. In der Luftfahrt-Haftpflicht werden auch Schäden übernommen, die beispielsweise vom einem Freund der Familie durch die Steuerung der Drohne verursacht wurden. Vorausgesetzt die Drohne wiegt nicht mehr als 2 Kilogramm, ansonsten ist ein gesetzlich geforderter Drohnenführerschein für den Betrieb des Multikopters erforderlich.

Versicherungsbestätigung nach §106 Luft VZO

Wer in Deutschland eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, benötigt einen gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz. Ordnungsbehörden und Polizei ist auf Verlangen der Nachweis zu erbringen, dass für das betriebene Flugmodell eine Haftpflichtversicherung existiert. Bei unerlaubten Betrieb ohne Versicherungsschutz muss mit einem Bußgeld gerechnet werden. Unsere Versicherungspartner erstellen nach erfolgter Antragstellung eine Versicherungsbestätigung nach §106 Absatz 1 der Luftverkehrszulassungsordnung für Sie kostenlos. Diese Bestätigung enthält alle gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen. Sie ist beim Betrieb der Drohne stets mitzuführen. Fragen Sie Ihren Privat-Haftpflichtversicherer nach Ausstellung dieser Versicherungsbestätigung!

Kurzer Dokumentierungszeitraum

Wer eine Drohne gekauft oder geschenkt bekommen hat, möchte am liebsten sofort damit losfliegen. Doch Vorsicht! Es wird noch eine Haftpflichtversicherung benötigt. Jetzt sollte aber auch alles ganz schnell gehen, damit dem Flugvergnügen keine zeitaufwendige Versicherungssuche im Wege steht. Man möchte sich nicht mühsam durch den Dschungel der Drohnen-Versicherungstarife arbeiten, sondern schnell die passende Versicherung abschließen – und das mit größtmöglichem Schutz zum fairen Preis. Auf drohnen-versicherung.com finden Sie genau die Drohnen-Versicherung die Sie benötigen – ganz nach Ihren individuellen Wünschen. Die notwendige Versicherungsbestätigung der HDI und R+V-Versicherung erhalten Sie binnen 48 Stunden – kostenlos als PDF-Dokument zugesandt! Erhalten Sie eine separate Versicherungsbestätigung auch von Ihrem privaten Haftpflichtversicherer?

Das gute Gefühl

Bei der Suche nach dem richtigen Versicherungsangebot als auch bei der Antragstellung sind wir ein verlässlicher und kompetenter Partner. Natürlich sind wir auch im Schadenfall für Sie da und helfen Ihnen auch gerne weiter, wenn sich während der Vertragslaufzeit etwaige Fragen ergeben sollten. Wir unterhalten kein Callcenter – bei uns sprechen Sie mit festen und kompetenten Ansprechpartnern.

Kunden empfehlen Versicherungsmakler Rosanowske GmbH & Co. KG

Echte Kundenbewertungen bieten eine wichtige Orientierung bevor man einen Versicherungsvertrag abschließt. Über die Kundenbewertungen erhalten Sie weitere Informationen zu den Erfahrungen die Kunden mit der Beratungs- und Servicequalität unseres Unternehmen bisher gemacht haben.

Drohnen-Haftpflicht – mehr Leistung bei geringerer Prämie in Österreich

Drohnen Haftpflichtversicherung – Vergleichen und sparen!

Der Online-Vergleich gegenüber österreichischen Versicherungsanbietern lohnt sich!

Wer in Österreich eine Drohne, die mehr als 250 Gramm wiegt, im öffentlichen Luftraum betreiben möchte (nach dem österreichischen Luftfahrtgesetz ein §24c Modell) ist gesetzlich verpflichtet, eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung greift, wenn durch den Betrieb der Drohne Schäden an Personen oder Sachen Dritter entstanden sind.

Der Abschluss bzw. die Vorlage dieser Versicherung ist die Voraussetzung für die Erteilung einer Fluggenehmigung bei der Austro Control. Da sich Multikopter in Österreich wie auch in Deutschland immer größerer Beliebtheit erfreuen, steigt auch die Nachfrage nach Produkten für den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz. Bei der Suche nach dem richtigen Versicherer und dem für Sie passenden Tarif, möchten wir Ihnen nachfolgend einige wichtige Informationen an die Hand geben:

Wir, die Versicherungsmakler Rosanowkse GmbH & Co. KG, sind Spezialanbieter für Drohnen-Haftpflichtversicherungen und bieten ausschließlich Versicherungsprodukte namhafter Luftfahrtversicherer an, die den Luftfahrtbedingungen entsprechen. Ein Vergleich der Versicherungsleistungen und -prämien unserer Anbieter zu den österreichischen Drohnen-Haftpflichtversicherern lohnt sich in jedem Fall. So lässt sich beispielsweise eine HDI Drohnen-Haftpflichtversicherung für den privaten Gebrauch (Hobby und Freizeit) mit der gesetzlich geforderten Mindestversicherungssumme von einer Million Euro und europaweiter Deckung bereits für 59,94 Euro Jahresprämie inkl. Versicherungssteuer in nur 3 Minuten online beantragen.

Darüber hinaus sind neben dem Versicherungsnehmer nicht nur alle im Haushalt lebenden Personen mitversichert, sondern alle Personen, die mit dem Einverständnis des Eigentümers die Drohne fliegen möchten. Im Schadenfall wird auch keine Selbstbeteiligung fällig – weder bei Sachschäden, noch bei Personenschäden.

Auch wenn Sie Ihre Drohne in Österreich gewerblich nutzen möchten, können Sie den dazu notwendigen Antrag für eine Drohnen-Haftpflichtversicherung bei uns online stellen. Ein separates Beratergespräch ist dazu nicht notwendig. Über unseren Tarifrechner erfahren Sie bereits nach nur wenigen Klicks, wie hoch die Versicherungsprämie gemäß der von Ihnen zuvor getätigten Angaben ausfällt.

Versichern können Sie Drohnen mit entsprechender Kameratechnik und einem Abfluggewicht bis zu 25 Kilogramm. Die gesetzlichen Vorschriften und Regelungen wie Sichtkontakt, Flughöhe, etc. sind natürlich vom Drohnenpiloten stets einzuhalten, sonst kann der Versicherungsschutz gefährdet werden.

Mitversichert ist auch die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, die Steuerung der Drohne mittels Smartphone und Pad, Foto- und Filmaufnahmen zur privaten, unentgeltlichen Verwendung sowie der automatisch, autonome Flugbetrieb, sofern manuell und in Echtzeit in die Funkfernsteuerung eingegriffen werden kann.
Sie erhalten bei unseren Versicherungsanbietern deutlich mehr Versicherungleistung zu viel günstigeren Konditionen.

Geben Sie auf unserer Website drohnen-versicherung.com einfach Ihre spezifischen Angaben Ihre Drohne in den jeweiligen Tarifrechner ein. Die Antragstellung dauert nicht länger als 3 Minuten und die Versicherungsbestätigung für die Austro Control erhalten Sie kurze Zeit nach Antragstellung.