So fliegen Sie Ihre Drohne sicher

Wer eine Drohne in den öffentlichen Luftraum bringen möchte, hat einiges an Regeln und Auflagen zu beachten. Dazu gehört auch die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht.

Das Internet macht es möglich. Schnell eine Drohne im Versandhandel bestellt, den Kopter ausgepackt, zusammengesetzt und dann geht es nach draußen, um das neue Freizeitgerät zu testen. Auch wenn der Wunsch nach dem ersten Flugvideo groß ist, so einfach ist es leider nicht.

Vor dem ersten Start

Es gibt eine Vielzahl an behördlichen und gesetzlichen Auflagen und Regelungen, mit denen sich der Drohnenpilot auseinandersetzen sollte, bevor der Kopter das erste Mal abhebt. Was viele Drohnenkäufer nicht wissen: Im Schadenfall haftet der Halter des Kopters für den entstandenen Personen- oder Sachschaden – ob er verschuldet oder unverschuldet herbeigeführt wurde.

Schadenbeispiele gibt es viele

Es spielt keine Rolle, ob der Kopter durch eine Windböe auf das Nachbarauto fällt und es verschrammt oder ein Spaziergänger durch ein ungewolltes Flugmanöver verletzt wird. Der Halter haftet. Er ist in der Regel die Person, die die Drohne gekauft hat und über seine Verwendung bestimmt. Würde kein Versicherungsschutz für den Kopter bestehen, dann haftet der Halter im Schadenfall mit seinem gesamten Privatvermögen. Und das kann unter Umständen existenzbedrohend sein.

Die gesetzlich vorgeschriebene Drohnen-Haftpflichtversicherung

Wer einen Kopter im öffentlichen Luftraum betreibt, der sollte sich vor möglichen Schadenersatzansprüchen Dritter bestmöglich schützen. Deshalb ist es so wichtig, sich in jedem Fall richtig zu versichern. Das gilt für den privaten als auch für den gewerblichen Bereich. Auch die neue Europäische Drohnenverordnung, die seit dem 01.01.2021 in Kraft ist, hat daran nichts geändert. Jede Drohne, die im öffentlichen Luftraum betrieben wird, benötigt ohne Ausnahme eine Haftpflichtversicherung, so ist es gesetzlich vorgeschrieben.

Der Nachweis ist stets mitzuführen

Der Versicherungsnachweis bzw. die Versicherungspolice ist beim Drohnenflug immer mitzuführen. Wird der Kopterpilot beim Drohnenflug von den Ordnungsbehörden wie Polizei oder Ordnungsamt ohne Versicherungsbescheinigung angetroffen, kann das mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Wiegt Ihre Drohne weniger als 250 Gramm und besitzt keine Kamera?

Fluggeräte mit einem Abfluggewicht unter 250 Gramm, die in der C0-Klasse fliegen und die die Spielzeugrichtlinien erfüllen und weder eine Kamera noch einen Sensor zur Erfassung persönlicher Daten verfügen, müssen beim Luftfahrtbundesamt nicht registriert werden, benötigen keine Kennzeichnung (e-ID) und dürfen ohne Drohnen-Führerschein betrieben werden – müssen aber Haftpflichtversichert sein! Für alle anderen Fluggeräte bestehen besondere Regelungen, die Sie hier nachlesen können:

Der richtige Versicherungsschutz ist entscheidend

Sie können Ihren Kopter bis zu einem gewissen Abfluggewicht über die Private Haftpflichtversicherung mitversichern. Sie sind gut beraten, wenn Sie sich vor dem ersten Start bei Ihrem Haftpflichtversicherer erkundigen, ob der Kopter aufgrund seines Fluggewichts mitversichert werden kann, welche Leistungen der Versicherungsschutz beinhaltet und was die Mitversicherung (mehr) kostet.

Auch wenn der Versicherungsschutz zunächst günstiger erscheint als der einer Luftfahrthaftpflicht-Versicherung. Vergleichen Sie unbedingt vor Abschluss die Versicherungsleistungen, die Höhe der Selbstbeteiligung, die Versicherungssumme, den Geltungsbereich, achten Sie auf den Einschluss der „offenen Pilotenklausel“ und der „Gefährdungshaftung“. Wichtige Bausteine, die für den Rundum-Versicherungsschutz Ihres Kopters wichtig sind. Einzig und allein nur auf die Versicherungsprämie zu achten, wäre sicherlich zu kurz gesprungen.

Direkt von Anfang an richtig versichert – einfach & bequem online!

Immer auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie sich für eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung entscheiden. So genießen Sie zuverlässigen Rundum-Versicherungsschutz, wenn die Drohne verschuldet (Steuerfehler) oder unverschuldet (Windböe) mal außer Kontrolle geraten sollte. So können Sie sich ausschließlich auf den Flugspaß konzentrieren.

Eine Auswahl an Deckungsangeboten für Ihren Kopter und viele weitere Informationen zum Drohnenflug finden Sie auf: www.drohnen-versicherung.com

Wichtiger Tipp für private Drohnenpiloten!

Vor dem ersten Start unbedingt Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen

Der Herbst steht vor der Tür und das beginnende Weihnachtsgeschäft ist nicht mehr allzu fern. Dann lockt der Elektro-Einzelhandel wieder mit attraktiven Angeboten zum bevorstehenden Fest. Auch der Drohnenhersteller DJI wird erfahrungsgemäß in der Winter- und Weihnachtszeit wieder mit attraktiven Angeboten aufwarten. Das größte Schnäppchen-Event des Jahres für Onlineshopper, der Black Friday, findet in diesem Jahr am 29.11.2019 statt. Diesen Termin sollte man sich heute bereits in seinem Kalender eintragen. Eine interessante Zeit für diejenigen, die sich in diesem Jahr eine Drohne wünschen oder verschenken möchten. Was Sie neben dem Kauf der Drohne unbedingt beachten sollten, lesen Sie hier:

Drohnen erfreuen sich großer Beliebtheit

Die Begeisterung für Drohnen bei privaten Nutzern ist ungebrochen. Warum?  Sie sind klein, wendig, leicht zu fliegen, machen Spaß und können aus der Vogelperspektive fotografieren und filmen. Es gibt inzwischen viele unterschiedliche Modelle zu erschwinglichen Preisen.  DIE Geschenkidee zum Fest. Zirka eine halbe Million Drohnenbesitzer soll es nach Schätzung der deutschen Flugsicherung (DFS) in Deutschland geben; und es werden jedes Jahr mehr.

Drohnen unterliegen der Versicherungspflicht!

Wer sich ein unbemanntes Fluggerät kauft oder zum bevorstehenden Weihnachtsfest verschenkten möchte, ist oft nicht darüber informiert, dass das Fluggerät der gesetzlichen Versicherungspflicht (§43 Luftverkehrsgesetz) unterliegt. Nicht jeder Händler klärt den Kunden beim Kauf einer Drohne über die bestehende Versicherungspflicht auf – obwohl das zur Kaufberatung dazugehört!

Das Unfallrisiko mit Drohnen wird zumeist unterschätzt

Ich benötige keine Versicherung. Was soll denn schon passieren?“ ist die hinreichende Meinung vieler angehender Kopterpiloten. Doch der Gebrauch der unbemannten Fluggeräte ist nicht ungefährlich. Ein Absturz kann im schlimmsten Fall erhebliche Sach- oder Personenschäden verursachen, denn ein Kopter wiegt in der Regel eins bis zwei Kilogramm und kann, je nach Modell, auch noch schwerer sein. Ein Drohnenunfall kann verheerende Folgen haben. Richtig teuer wird es für einen nicht versicherten Piloten, wenn durch die Drohne Personenschäden in Verbindung mit Pflegekosten oder Rentenansprüchen entstehen. Und, realistische Unfallszenarien gibt es viele: Der Absturz des Kopters aus großer Höhe aufgrund einer Funkunterbrechung, einer defekten Batterie, einer Windböe oder der Kopter wird Ziel eines Vogelangriffs. Im Schadenfall ist immer der Drohnenhalter in der Haftung, bei einem verschuldeten als auch bei einem unverschuldeten Ereignis.

Drohnenpilot hat Versicherungspflicht nachzuweisen

Wer in Deutschland eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, der muss den Versicherungsschutz seines Kopters gegenüber den Behörden oder der Polizei nachweisen können. Deshalb ist die Versicherungsbestätigung beim Betrieb des Kopters stets mitzuführen. Kann der Versicherungsnachweis vor Ort nicht erbracht werden, droht ein Bußgeld.

Versicherungsschutz über Haftpflichtversicherer feststellen

Viele angehende Hobbypiloten sind der Auffassung, dass die private Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch den Kopter verursacht wurden, automatisch aufkommt!  Das ist so nicht richtig! Ein Blick in die Versicherungsunterlagen oder ein Anruf beim Haftpflichtversicherer kann Klarheit schaffen! Speziell in alten PHV-Verträgen sind Drohnen nicht mitversichert, da das Thema Drohne in früheren Zeiten überhaupt nicht aktuell war. Deshalb ist es ratsam, im Vorfeld mit dem Haftpflichtversicherer abzuklären, ob für das gekaufte Drohnenmodell überhaupt Versicherungsschutz besteht.

Vor dem ersten Start offene Fragen abklären

Mit Ihrem Haftpflichtversicherer sollten Sie nachfolgende Fragen zur Drohnenversicherung im Vorfeld besprechen:

  • Wie hoch ist die Deckungssumme?
  • Wer ist außer dem Piloten mitversichert?
  • Besteht auch im Ausland Versicherungsschutz?
  • Bis zu welchem Abfluggewicht ist die Drohne versichert?
  • Kann eine zweite Drohne problemlos mitversichert werden?
  • Sind auch unverschuldete Unfallursachen (z.B.: eine Windböe) abgesichert?
  • Was ist nicht versichert?
  • Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
  • Erhalten Sie eine Versicherungsbestätigung für Ihren Kopter – kostenlos?
  • Erfüllt der Versicherungsschutz die aktuellen Anforderungen nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG)?

Direkt richtig entscheiden

Sie möchten Ihre privaten Drohnenflüge ohne wenn und aber optimal absichern? Dann entscheiden Sie sich am besten gleich für eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung. Sie bietet Ihnen optimalen Versicherungsschutz und erfüllt alle aktuellen Anforderungen des Deutschen Luftverkehrsgesetzes.

Fliegen Sie nie ohne ausreichenden Versicherungsschutz!

Wer seine Drohne nicht versichert hat, der haftet im Schadenfall mit seinem gesamten Privatvermögen, für den mit dem Kopter verursachen Personen- oder Sachschaden. Deshalb sollten Sie nicht länger überlegen und vor dem ersten Start eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese erhalten Sie bereits ab 68 Euro im Jahr. Die Antragstellung erfolgt online und dauert nicht länger als 3 Minuten. Nähere Informationen dazu und alles, was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen, finden Sie auf www.drohnen-versicherung.com.

 

 

 

 

 

Begehe ich eine Ordnungswidrigkeit, wenn ich meinen Kopter ohne Versicherungsnachweis fliege?

Vor dem ersten Start an den Versicherungsschutz denken!

Jeder Drohnenbesitzer in Deutschland sollte wissen, dass für den Betrieb einer Drohne im öffentlichen Luftraum eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Versicherungspflicht besteht seit dem Jahr 2005 und ist im Luftfahrtverkehrsgesetz (LuftVG) §43, Absatz 2 geregelt.

Nach der Gesetzesnovellierung im Oktober 2017 wurden die Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb von Multikoptern in Deutschland weiter verschärft. So besteht für Kopter über 250 Gramm nunmehr eine Kennzeichnungspflicht. Für den Betrieb von Fluggeräten über 2 Kilogramm wird ein Kenntnisnachweis benötigt und Drohnen über 5 Kilogramm dürfen nur mit einer speziellen Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde betrieben werden.
Darüber hinaus gibt es eine Menge an gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen und Richtlinien, die jeder Drohnenpilot kennen sollte. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Wer eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließt, sollte wissen, dass der Versicherer verpflichtet ist, dem Versicherungsnehmer bei Vertragsbeginn eine (kostenlose) Versicherungsbestätigung auszuhändigen. So ist es im §106 der Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO) in Abschnitt 1 und 2 beschrieben. Mit diesem Schreiben sollte die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme, der Umfang sowie die Dauer der Versicherung für das Fluggerät bestätigt werden.

Das Mitführen dieses Versicherungsnachweises ist in Deutschland beim Betrieb des Kopters vorgeschrieben.

Wer bei einer Kontrolle von Ordnungsbehörde oder Polizei keinen Versicherungsnachweis vorlegen kann, begeht gemäß Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung §108 Abschnitt 1-5e eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Damit dem uneingeschränkten Flugspass mit Ihrer Drohne nichts im Wege steht, sollten Sie sich bestmöglich mit einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung absichern. Für die private Nutzung bereits für 68 Euro Jahresbeitrag. Die benötigte Versicherungsbestätigung mit den geforderten Angaben erhalten direkt nach erfolgter Antragstellung.

Nähere Informationen zur Online-Antragstellung und vielen weiteren inetressanten Themen rund um das Thema Drohne finden Sie auf unserer Website zum Thema  Drohnen-Haftpflichtversicherung.