Gewerblich genutzte Drohnen im Aufwind

Der Markt an kommerziell genutzten Drohnen wird in den nächsten Jahren weiter wachsen.

Eine Marktstudie von Statista auf Basis des Verbands Unbemannte Luftfahrt zeigt, dass in Deutschland etwas mehr als 430.000 Drohnen betrieben werden. Etwa 385.000 Fluggeräte befinden sich in Privatbesitz, „nur“ 45.000 Kopter werden kommerziell betrieben.  

Von den 385.000 Privat genutzten Drohnen entfallen circa 130.000 Kopter auf sogenannte Spielzeugdrohnen. Mehr als zweidrittel davon sind mit einer Foto- bzw. Video-Kamera ausgestattet.  

Kommerzieller Drohnenmarkt wird weiter wachsen

Die Verbände sind davon überzeugt, dass der Deutsche Drohnenmarkt weiter wachsen wird; auf circa 450.000 Kopter bis zum Jahr 2025. Der Zuwachs wird aber nicht im privaten, sondern im gewerblichen Bereich zu erwarten sein. Bereits seit 2019 hat sich die Zahl der kommerziell betriebenen Drohnen in Deutschland mehr als verdoppelt. Im Jahr 2025 soll in Deutschland bereits jede dritte Drohne gewerblichen Zwecken dienen. Heute ist es „nur“ jeder Neunte.

Im Rahmen der kommerziellen Nutzung werden Drohnen hauptsächlich zur Vermessung, Kartografie, Inspektion, Beobachtung oder für Filmaufnahmen eingesetzt.

Die Grafik zeigt die Anzahl der Drohnen in Deutschland, die privat und gewerblich genutzt werden.

Versicherungspflicht für private und gewerbelich genutzte Drohnen

Wer in Deutschland eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, der muss seinen Kopter haftpflichtversichern. So sieht es der Gesetzgeber vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fluggerät kommerziell oder privat genutzt wird.

Spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherungen können Sie bereits ab 68 Euro (Privattarif) ganz bequem online beantragen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf:

www.drohnen-versicherung.com

Weihnachtsgeschenk Drohne! Was Sie unbedingt wissen müssen!

Vor dem ersten Start sollten sich angehende Drohnenpiloten ausreichend über die gesetzlichen Regeln des Drohnenfliegens informieren

In der kommenden Woche beginnt das diesjährige Weihnachtsfest. Jetzt heißt es, wie alle Jahre wieder, schnell noch ein paar Weihnachtsgeschenke besorgen. Die Zeit rennt. Nur was? Wie wäre es denn mit einer Kamera- und Videodrohne?

Wichtig! Vor dem ersten Start unbedingt Versicherungsschutz klären!

Ist das richtige Modell gefunden, gekauft und verpackt, ist vor dem Flugspaß noch einiges zu beachten. Wer eine Drohne verschenkt, der sollte wissen, dass in Deutschland eine Versicherungspflicht für Drohnen besteht. Geregelt ist das im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §43 Abs 2. Der Handel weist beim Verkauf eines Kopters nicht immer auf die Versicherungspflicht hin, obwohl eine Informationspflicht besteht!

Natürlich möchte der angehende Drohnenpilot über die Weihnachtsfeiertage den Kopter unter freiem Himmel ausprobieren und die ersten Motive von den Familienaktivitäten aus der Vogelperspektive filmen. Aber über die Festtage wird es schwierig, den Versicherungsschutz für den Kopter zu überprüfen. Das sollte in jedem Fall vor dem Weihnachtsfest geschehen.

Mitversicherung über die private Haftpflichtversicherung?

Es besteht die Möglichkeit, eine Drohne über die Private Haftpflichtversicherung mitzuversichern. Im Vorfeld ist aber zu klären, ob der private Haftpflichtversicherer Drohnen überhaupt mitversichert. Von einer generellen bzw. automatischen Mitversicherung darf nicht ausgegangen werden. Das Gewicht eines Kopters spielt bei der Versicherung über die private Haftpflicht eine entscheidende Rolle. Drohnen bis 250 Gramm werden von einigen Versicherern – teilweise kostenfrei – mitversichert. Es ist aber in jedem Fall ratsam, vor dem ersten Start mit dem zuständigen Haftpflichtversicherer Rücksprache zu nehmen – speziell dann, wenn es sich um eine bereits länger laufende Police handelt.

Wird bei einem Kopterabsturz fremdes Eigentum beschädigt oder Personen verletzt und es besteht kein Versicherungsschutz, dann haftet der Drohnenhalter für den entstandenen Schaden mit seinem gesamten Privatvermögen!

Ordnungsgeld droht, wenn …

Wer sich im Vorfeld nicht über die rechtlichen Grundlagen des Fliegens informiert, der riskiert ein Bußgeld. So hat beispielsweise der Pilot während des Flugs stets den Versicherungsnachweis für seinen Kopter mitzuführen. Kann im Rahmen einer Überprüfung dieser Nachweis gegenüber den staatlichen Behörden wie Polizei oder Ordnungsamt nicht erbracht werden, droht ein Ordnungsgeld. Lassen Sie es nicht so weit kommen!

Schnell und bequem bestmöglichen Versicherungsschutz beantragen

Über die Website drohnen-versicherung.com können Sie noch vor dem Weihnachtsfest eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung für Ihren Kopter abschließen – ganz bequem online von unterwegs oder von Zuhause aus. Versicherungsschutz besteht bereits am Folgetag nach Antragstellung. Und das schon ab 68 Euro Jahresbeitrag. So steht dem versicherten Flug ab dem ersten Weihnachtsfeiertag nichts mehr im Wege.

Tipps und Wissenswertes für den Drohnenflug

Nicht nur der Versicherungsschutz ist wichtig, sondern auch die Beachtung der rechtlichen Grundlagen beim Kopterflug. Wo darf der Kopter geflogen werden? Wo nicht? Was hat es mit der Kennzeichnungspflicht auf sich? Welche Vorschriften sind beim Fliegen zu beachten? Wann ist ein Drohnenführerschein notwendig?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie auf drohnen-versicherung.com in der Rubrik „Rechtliches“.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und stets einen sichern Flug.

Wichtiger Tipp für private Drohnenpiloten!

Vor dem ersten Start unbedingt Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen

Der Herbst steht vor der Tür und das beginnende Weihnachtsgeschäft ist nicht mehr allzu fern. Dann lockt der Elektro-Einzelhandel wieder mit attraktiven Angeboten zum bevorstehenden Fest. Auch der Drohnenhersteller DJI wird erfahrungsgemäß in der Winter- und Weihnachtszeit wieder mit attraktiven Angeboten aufwarten. Das größte Schnäppchen-Event des Jahres für Onlineshopper, der Black Friday, findet in diesem Jahr am 29.11.2019 statt. Diesen Termin sollte man sich heute bereits in seinem Kalender eintragen. Eine interessante Zeit für diejenigen, die sich in diesem Jahr eine Drohne wünschen oder verschenken möchten. Was Sie neben dem Kauf der Drohne unbedingt beachten sollten, lesen Sie hier:

Drohnen erfreuen sich großer Beliebtheit

Die Begeisterung für Drohnen bei privaten Nutzern ist ungebrochen. Warum?  Sie sind klein, wendig, leicht zu fliegen, machen Spaß und können aus der Vogelperspektive fotografieren und filmen. Es gibt inzwischen viele unterschiedliche Modelle zu erschwinglichen Preisen.  DIE Geschenkidee zum Fest. Zirka eine halbe Million Drohnenbesitzer soll es nach Schätzung der deutschen Flugsicherung (DFS) in Deutschland geben; und es werden jedes Jahr mehr.

Drohnen unterliegen der Versicherungspflicht!

Wer sich ein unbemanntes Fluggerät kauft oder zum bevorstehenden Weihnachtsfest verschenkten möchte, ist oft nicht darüber informiert, dass das Fluggerät der gesetzlichen Versicherungspflicht (§43 Luftverkehrsgesetz) unterliegt. Nicht jeder Händler klärt den Kunden beim Kauf einer Drohne über die bestehende Versicherungspflicht auf – obwohl das zur Kaufberatung dazugehört!

Das Unfallrisiko mit Drohnen wird zumeist unterschätzt

Ich benötige keine Versicherung. Was soll denn schon passieren?“ ist die hinreichende Meinung vieler angehender Kopterpiloten. Doch der Gebrauch der unbemannten Fluggeräte ist nicht ungefährlich. Ein Absturz kann im schlimmsten Fall erhebliche Sach- oder Personenschäden verursachen, denn ein Kopter wiegt in der Regel eins bis zwei Kilogramm und kann, je nach Modell, auch noch schwerer sein. Ein Drohnenunfall kann verheerende Folgen haben. Richtig teuer wird es für einen nicht versicherten Piloten, wenn durch die Drohne Personenschäden in Verbindung mit Pflegekosten oder Rentenansprüchen entstehen. Und, realistische Unfallszenarien gibt es viele: Der Absturz des Kopters aus großer Höhe aufgrund einer Funkunterbrechung, einer defekten Batterie, einer Windböe oder der Kopter wird Ziel eines Vogelangriffs. Im Schadenfall ist immer der Drohnenhalter in der Haftung, bei einem verschuldeten als auch bei einem unverschuldeten Ereignis.

Drohnenpilot hat Versicherungspflicht nachzuweisen

Wer in Deutschland eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, der muss den Versicherungsschutz seines Kopters gegenüber den Behörden oder der Polizei nachweisen können. Deshalb ist die Versicherungsbestätigung beim Betrieb des Kopters stets mitzuführen. Kann der Versicherungsnachweis vor Ort nicht erbracht werden, droht ein Bußgeld.

Versicherungsschutz über Haftpflichtversicherer feststellen

Viele angehende Hobbypiloten sind der Auffassung, dass die private Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch den Kopter verursacht wurden, automatisch aufkommt!  Das ist so nicht richtig! Ein Blick in die Versicherungsunterlagen oder ein Anruf beim Haftpflichtversicherer kann Klarheit schaffen! Speziell in alten PHV-Verträgen sind Drohnen nicht mitversichert, da das Thema Drohne in früheren Zeiten überhaupt nicht aktuell war. Deshalb ist es ratsam, im Vorfeld mit dem Haftpflichtversicherer abzuklären, ob für das gekaufte Drohnenmodell überhaupt Versicherungsschutz besteht.

Vor dem ersten Start offene Fragen abklären

Mit Ihrem Haftpflichtversicherer sollten Sie nachfolgende Fragen zur Drohnenversicherung im Vorfeld besprechen:

  • Wie hoch ist die Deckungssumme?
  • Wer ist außer dem Piloten mitversichert?
  • Besteht auch im Ausland Versicherungsschutz?
  • Bis zu welchem Abfluggewicht ist die Drohne versichert?
  • Kann eine zweite Drohne problemlos mitversichert werden?
  • Sind auch unverschuldete Unfallursachen (z.B.: eine Windböe) abgesichert?
  • Was ist nicht versichert?
  • Wie hoch ist die Selbstbeteiligung?
  • Erhalten Sie eine Versicherungsbestätigung für Ihren Kopter – kostenlos?
  • Erfüllt der Versicherungsschutz die aktuellen Anforderungen nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG)?

Direkt richtig entscheiden

Sie möchten Ihre privaten Drohnenflüge ohne wenn und aber optimal absichern? Dann entscheiden Sie sich am besten gleich für eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung. Sie bietet Ihnen optimalen Versicherungsschutz und erfüllt alle aktuellen Anforderungen des Deutschen Luftverkehrsgesetzes.

Fliegen Sie nie ohne ausreichenden Versicherungsschutz!

Wer seine Drohne nicht versichert hat, der haftet im Schadenfall mit seinem gesamten Privatvermögen, für den mit dem Kopter verursachen Personen- oder Sachschaden. Deshalb sollten Sie nicht länger überlegen und vor dem ersten Start eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese erhalten Sie bereits ab 68 Euro im Jahr. Die Antragstellung erfolgt online und dauert nicht länger als 3 Minuten. Nähere Informationen dazu und alles, was Sie über die gesetzlichen Regelungen wissen müssen, finden Sie auf www.drohnen-versicherung.com.

 

 

 

 

 

Hätten Sie gewusst, dass …?

Vor dem ersten Start einer Drohne sind einige wichtige gesetzliche Regeln und Vorschriften zu beachten. Diese sollte jeder Drohnenpilot kennen!

Drohnen gibt es mittlerweile für jedes Alter,  für jeden Bedarf und für jeden Geldbeutel. Das Angebot ist extrem groß. Die Möglichkeit einmalige Foto- und Filmaufnahmen aus der Vogelperspektive zu erstellen veranlasst viele begeisterte Interessenten zum Kauf. Kein Wunder, dass die Nachfrage nach den kleinen Flugrobotern in den letzten Jahren so stark zugenommen hat. Sie sind schnell, einfach und problemlos im Einzel- oder im Online-Handel erhältlich.

Aber einfach den Kopter auspacken und losfliegen sollte man nicht, denn es gibt einige wichtige gesetzliche Regeln, Vorschriften und Sachverhalte zu beachten, die jeder Drohnenpilot kennen sollte!

Wussten Sie,

dass es für private und gewerbliche Drohnenpiloten, die ihren Kopter in Deutschland im öffentlichen Luftraum bewegen möchten, eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht (Luftverkehrsgesetz, LuftVG, § 43, Abs.2) gibt; und das völlig unabhängig von Größe und Gewicht des Kopters?

dass Drohnen in einer Privaten Haftpflichtversicherung nicht automatisch mitversichert sind?

dass ein Drohnen-Halter im Schadenfall – ohne Versicherungsschutz – mit seinem gesamten Privatvermögen haftet?

dass die maximale Flughöhe einer Drohne auf 100 Meter über Grund beschränkt ist?

dass jede Drohne über 250 Gramm der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht unterliegt?

dass für eine Drohne mit einem Abfluggewicht von über 2 Kilogramm ein Kenntnisnachweis, ein sog. Drohnenführerschein, erforderlich ist?

dass eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung für nur 68€ im Jahr erhältlich ist?

dass es eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung für 1 Tag, für 7 Tage und für 30 Tage gibt?

dass in einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung auch berechtigte Freunde und fremde Piloten mitversichert sind?

dass die Versicherungsbestätigung für Ihre Drohne beim Flugbetrieb stets mitgeführt werden muss, ansonsten ein Bußgeld (Ordnungswidrigkeit) droht?

dass eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung auch Schadenereignisse im Rahmen der Gefährdungshaftung absichert, das heißt, dass der Versicherer auch Schäden übernimmt, die durch die Drohne verursacht wurden, die der Steuerer nicht zu verantworten hat? (Beispielsweise: Verursachter Sachschaden durch eine Windböe)

dass Drohnen bis 5 Kilogramm nur auf Sichtweite geflogen werden dürfen?

Diese und viele weitere Fragen wie: „Darf mein Sohn oder meine Tochter die Drohne fliegen?„, „Was ist unter dem Begriff offene Pilotenklausel zu verstehen?„, „Welchen Schutz bietet eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung?„, „In welchen Ländern habe ich Versicherungsschutz?„, beantworten wir Ihnen in der Rubrik „Wissen & Service“ auf drohnen-versicherung.com.

 

Fünf vermeidbare Fehler vor dem ersten Drohnen-Start

So starten und fliegen Sie Ihre Drohne sicher!

Für Drohnen besteht Versicherungspflicht!

Der Drohnenmarkt in Deutschland entwickelt sich immer stärker – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich. Auch wenn bereits viel darüber geschrieben und berichtet wurde, es ist leider immer noch nicht jedem Käufer einer Drohne bewusst, dass für den Betrieb eines Kopters im öffentlichen Luftraum in Deutschland eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Versicherungspflicht ist im Luftverkehrsgesetz §43 geregelt. Betroffen sind alle Drohnen unabhängig von ihrer Größe und ihrem Gewicht.

Wichtig: Starten Sie Ihre Drohne nie ohne ausreichenden Versicherungsschutz, Sie machen sich sonst strafbar! Es drohen hohe Bußgelder und eine Strafanzeige!             Alles, was Sie für den Drohnenflug wissen müssen, finden Sie auf drohnen-versicherung.com in der Rubrik Wissen und Service.

Im Schadenfall haftet der Halter mit seinem Privatvermögen!

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wer seine Drohne in Unkenntnis ohne Versicherungsschutz betreibt und mit dem Fluggerät Personen verletzt oder Sachen beschädigt, der haftet mit seinem Privatvermögen für den verursachten Schaden. Lassen Sie es nicht soweit kommen. Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung hilft im Schadenfall – auch bei unverschuldeten Unfällen.

Wichtig: Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung schützt Sie umfassend vor Schadenersatzansprüche Dritter. Nähere Informationen zur Drohnen-Haftpflicht finden Sie auf: drohnen-versicherung.com

Der Handel informiert oft unzureichend!

Verkäufer von Drohnen, ob im stationären oder im online Handel, müssen ihre Kunden über die bestehende Versicherungspflicht aufklären. Die Praxis sieht leider anders aus. Der Handel informiert seine Kunden immer noch unzureichend über die bestehende Versicherungspflicht und über die gesetzlichen Regelungen, obwohl es sich hierbei um eine vertragliche Nebenpflicht des Verkäufers handelt. Im Schadenfall nützt das dem Piloten wenig. Wichtig zu wissen ist, dass es neben der bestehenden Versicherungspflicht noch viele weitere gesetzliche Regelungen gibt, die beim Drohnenflug zu beachten sind, wie zum Beispiel die Kennzeichnungspflicht des Kopters. Ein Verstoß gegen geltende Vorschriften kann Strafzahlungen zur Folge haben.

Wichtig: Informieren Sie sich am besten selbst. Zum Beispiel beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, kurz BMVI, über die aktuell geltenden Bestimmungen.

Drohne über private Haftpflicht versichern?

Wer glaubt, dass der Betrieb seiner Drohne automatisch über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, der irrt. Viele Haftpflichtversicherer haben Drohnen nicht in ihrem Produkt-Portfolio, speziell in Altverträgen nicht, folglich besteht im Schadenfall auch kein Versicherungsschutz für den Kopter. Seit einigen Jahren bieten einige private Haftpflichtversicherer Deckungskonzepte für Drohnen mit an, aber oft nur eingeschränkt gegenüber speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherungen.

Wichtig: Sprechen Sie mit Ihrer privaten Haftpflichtversicherung und klären Sie vor dem ersten Start, ob Versicherungsschutz für Ihren Kopter besteht. Vielleicht kann die Drohne nachträglich, gegen einen entsprechenden Mehrbeitrag, in den bestehenden Versicherungsschutz integriert werden?! Da sich die Leistungen einer privaten Haftpflichtversicherung gegenüber einer speziellen Drohnen-Haftpflichtvericherung in vielen Punkten unterscheiden, sollten Sie die Leistungen abgleichen. Dazu fügen wir Ihnen eine Checkliste bei, mit der Sie den Drohnen-Versicherungsschutz Ihrer privaten Haftpflichtversicherung mit den Leistungen einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung vergleichen können.

Drohne auspacken und einfach mal losfliegen?

Nein, so einfach ist es nicht. Es gibt zahlreiche gesetzliche Beschränkungen, wo der Einsatz eines Kopters strengstens verboten ist. Viele Gebiete sind tabu. So sind Flüge über Menschenansammlungen, öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäuser, militärischem Gelände, Kraftwerken und Flughäfen nicht erlaubt. Das gleiche gilt für Einsatzorte von Rettungskräften und der Polizei.

Wichtig: Wer ein Drohne steuert, der sollte sich vorher unbedingt informieren wo geflogen werden darf und wo nicht. Ein gutes Hilfsmittel ist die Drohnen-App der Deutschen Flugsicherung.

 

 

 

 

Ist Drohne fliegen ohne Versicherungsschutz strafbar?

Aus eigenem Interesse sollte jeder Drohnenpilot vor dem ersten Start prüfen, ob für seinen Kopter Versicherungsschutz besteht. Ohne Versicherungsschutz haftet der Drohnenhalter im Schadenfall mit seinem gesamten Privatvermögen!

In Deutschland existiert ein Pflichtversicherungsgesetz, das heißt, manche Versicherungen sind vorgeschrieben und müssen deshalb abgeschlossen werden. Zu diesen Pflichtversicherungen zählt auch die Drohnen-Haftpflichtversicherung. Sie ist für den Betrieb einer Drohne zwingend erforderlich. Das Fliegen von Multikoptern ohne Versicherungsschutz ist in Deutschland verboten und somit strafbar!

Wo ist die Versicherungspflicht für Drohnen geregelt?

Geregelt ist die Versicherungspflicht im Luftverkehrsgesetz (LuftVG).

Darin heißt es in § 43, Absatz 2:

(2) Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten. Satz 1 gilt nicht, wenn der Bund oder ein Land Halter des Luftfahrzeugs ist.

Das bedeutet, dass jeder, der eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, eine Haftpflichtversicherung für sein Fluggerät benötigt. Das Gewicht des Kopters oder der Modelltyp spielt dabei keine Rolle. Es wird auch nicht zwischen privater und gewerblicher Nutzung unterschieden.

Drohnenflug ohne Versicherungsschutz? Ein großes finanzielles Risiko!

Verursacht ein Drohnenpilot mit seiner Drohne einen Unfall bei dem eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wird, dann haftet der Drohnen-Halter gegenüber dem Geschädigten für den entstandenen Schaden mit seinem gesamten Privatvermögen. Personenschäden können extreme Kosten verursachen, denn es besteht Schadenersatzanspruch in unbegrenzter Höhe!

Übersteigt der entstandene Schaden die finanziellen Möglichkeiten des Drohnenpiloten, muss dieser unter Umständen einen hohen Kredit aufnehmen und diesen über viele Jahre abbezahlen. Andernfalls würde das Unfallopfer auf den Kosten sitzen bleiben. Damit das nicht passiert, besteht in Deutschland die gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht für Drohnen. Somit bleiben Drohnenhalter und Geschädigter vor einem möglichen Ruin bewahrt.

Ein Unglück ist schnell passiert!

Gerade in den Fällen, wenn nicht damit gerechnet wird, kann es zu einem Unfall kommen. Ist der verursachte Schaden auch noch so gering, der Drohnenpilot muss dafür aufkommen. Deshalb ist es in Deutschland Pflicht, eine Haftpflichtversicherung für eine Drohne zu besitzen. Sie sichert den Drohnenhalter im Unglücksfall gegen berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter ab und sorgt dafür, dass die geschädigte Person den verursachten Schaden ersetzt bekommt.

Bietet eine private Haftpflicht ausreichenden Versicherungsschutz für den Drohnenbetrieb?

Drohnenpiloten sind vielfach der Meinung, dass eine Drohne automatisch in der bestehenden Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert ist. Das ist nicht richtig! In Altverträgen kommen Drohnen gar nicht vor. Insofern besteht im Schadenfall kein Versicherungsschutz. Bestehende Policen sollten dahingehend unbedingt überprüft werden.

Wichtig zu wissen:
Wenn eine Drohne in einer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist, dann sollte geprüft werden, ob für das aktuelle Abfluggewicht des Kopters auch Versicherungsschutz besteht. Bei einigen Privat-Haftpflichtversicherern können Drohnen nur bis zu einem bestimmten Fluggewicht versichert werden! Deshalb: Überprüfen Sie vor dem ersten Start, ob der Kopter tatsächlich mitversichert ist. Gegebenenfalls ist der Versicherungsschutz zu erweitern. Solange kein Versicherungsschutz besteht, sollte die Drohne nicht in Betrieb genommen werden!

Warum ist eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Mittlerweile sind Multikopter technisch sehr ausgereift. Selbst Laien können die kleinen Flugroboter nach nur kurzer Zeit durch die Lüfte steuern. Dennoch: Das Risiko, dass etwas passiert, ist recht hoch. Es reicht eine kleine Unaufmerksamkeit bei der Steuerung, ein technischer Defekt zwischen Kopter und manueller Flugsteuerung, ein plötzlicher Batterieabfall oder eine starke Windböe, die eine kontrollierte Steuerung des Kopters verhindert. Da es keine Garantie für 100%ige Flugsicherheit gibt, ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung so wichtig.

Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung, die bereits für 68 Euro Jahresbeitrag online beantragt werden kann, schützt Drohnenpiloten vollumfänglich vor Schäden, die durch die Drohne verursacht werden. Sie erfüllt die Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und entspricht den gesetzlichen Ansprüchen in Bezug auf die Mindestdeckungssumme von einer Million Euro. Auch eine separate Versicherungsbestätigung, die beim Flugbetrieb stets mitzuführen ist, wird kostenfrei ausgestellt.

Gut zu wissen:
Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung beinhaltet die Gefährdungshaftung. Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Schaden durch den Drohnenpiloten schuldhaft oder unverschuldet herbeigeführt wurde. Eine private Haftpflichtversicherung mit Drohnen-Klausel reicht in der Regel nicht aus. Sie reguliert Schäden in der Regel nur auf der Basis der Verschuldenshaftung. Das heißt, sie tritt dann ein, wenn ein eindeutiges Verschulden des Piloten für das Unglück vorliegt. Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung versichert auch unverschuldete Risiken, wie zum Beispiel einen Drohnenunfall, der durch eine Windböe verursacht wurde.

Die Versicherungsbestätigung ist bei jedem Flug mitzuführen!
Wer eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreibt, ist verpflichtet, den gesetzlich vorgeschrieben Versicherungsschutz in Form einer Versicherungsbestätigung während des Flugbetriebs nachzuweisen bzw. mitzuführen. Geregelt ist das in der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Luft VZO).

Dort heißt es unter § 106 Versicherungsbestätigung:

(1) Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherungspflichtigen bei Beginn des Versicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung kostenlos zu erteilen, die das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsvertrages und die Einhaltung der jeweils maßgeblichen Mindestdeckung bestätigt. Die Bestätigung muss Umfang und Dauer der Versicherung angeben.

(2) Bei dem Betrieb von Luftfahrzeugen ist als Versicherungsnachweis eine Bestätigung über die Haftpflichtversicherung für Drittschäden mitzuführen, die den Anforderungen des Absatzes 1 genügt.

Unter § 108 Ordnungswidrigkeiten heißt es:

„Ordnungswidrig im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 10 des Luftverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Führer eines Luftfahrzeuges entgegen § 106 Abs. 2 oder 3 Satz 1 die Bestätigung über die Haftpflichtversicherung beim Betrieb des Luftfahrzeugs oder bei der Luftbeförderung nicht mitführt.“

Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer eine Versicherungsbestätigung auszustellen, die die Mindestdeckung bestätigt, den Versicherungsumfang beschreibt und über die Versicherungsdauer Auskunft gibt. Der Versicherungsnachweis ist der Polizei oder den Ordnungsbehörden auf Verlangen vorzuzeigen.Wer den Versicherungsschutz beim Betrieb des Fluggeräts nicht nachweisen kann, handelt fahrlässig, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.

Drohnen-Versicherungsschutz in nur 3 Minuten beantragt!

Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung kann in drei Minuten über einen unserer Tarifrechner online beantragt werden! Auf drohnen-versicherung.com finden Sie den passenden Versicherungsschutz für Ihren Kopter. Schnell, einfach und bequem.

Hier geht’s direkt zu den Tarifrechnern.

 

Eine Drohne zu Weihnachten verschenkt? Was Sie vor dem ersten Start wissen müssen!

Die wichtigsten gesetzlichen Regeln, die Hobbypiloten kennen sollten!

Lt. Drohnenstudie.de werden in diesem Jahr 1,1 Millionen Drohnen deutschlandweit verkauft. Das aktuelle Weihnachtsgeschäft wird die Verkaufszahlen noch weiter beflügeln.

Warum sind Drohnen im Trend?

Sie sind bei Jung und Alt beliebt und mittlerweile für jeden Einsatzzweck und für jeden Geldbeutel zu haben. Gerade zum bevorstehenden Fest können noch nie da gewesene Fotos von der ganzen Familie aus der Vogelperspektive angefertigt werden. Technikbegeisterte Hobbypiloten können es sicherlich kaum erwarten, noch während der Weihnachtsfeiertage die ersten Flüge zu unternehmen.

Doch Vorsicht!

Wer zu Weihnachten eine Drohne verschenkt, der sollte den beschenkten Hobbypiloten darüber informieren, dass es einige gesetzliche Vorschriften und Regeln zu beachten gilt!

In Deutschland besteht Versicherungspflicht

In Deutschland besteht für Drohnen und Multicopter eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht gemäß Luftverkehrsgesetz § 43, Absatz 2. Die Größe und das Gewicht des Kopters sind dabei völlig unerheblich. Jedes Luftfahrzeug, das im öffentlichen Luftraum betrieben wird, benötigt eine Haftpflichtversicherung.

Eine Drohne ist kein Spielzeug und sie ist auch nicht automatisch in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Wer das glaubt, der irrt!

Welche Drohnen-Vorschriften sollten Sie unbedingt kennen?

Kommt es mit einer Drohne zu einem Personen- oder Sachschaden, dann ist der Drohnenbetreiber in der Pflicht für den entstandenen Schaden aufzukommen. Ist dieser nicht ausreichend oder gar nicht versichert, haftet er für den Schaden mit seinem gesamten Privatvermögen.

Es gibt in Deutschland gesetzliche Vorschriften, die beim Betrieb einer Drohne unbedingt zu beachten sind. Jeder Drohnenpilot sollte sich vor dem ersten Start unbedingt über nachfolgende Bestimmungen ausführlich informieren:

  • Wie lauten die wichtigsten Regeln?
  • Wo darf die Drohne nicht geflogen werden?
  • Wo befinden sich Flugverbotszonen?
  • Braucht das Fluggerät eine Kennzeichnungs-Plakette?
  • Wird ein Drohnenführerschein benötigt?

Aktuell informieren und Drohnenversicherung online beantragen            

Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie auf drohnen-versicherung.com unter der Rubrik „Rechtliches“ und „Wissen & Service“. Wir bieten Ihnen spezielle Drohnenversicherungen an, die Sie schnell und bequem online abschließen können. So sind Sie bei einem Unfall vor hohen Schadenersatzforderungen Dritter umfassend geschützt.

Drohnenversicherungs-Kurzzeittarife

Wer eine Drohnen-Versicherung nur kurzzeitig benötigt, das heißt für einen, sieben oder dreißig Tage, der kann eine Drohnenversicherung bereits ab 9,98 Euro bei der HDI Global SE in nur wenigen Minuten online beantragen. Mehr dazu …

Drohnen mit Spaß und Freude sorglos und sicher fliegen

Verschenken Sie nicht „nur“ eine Drohne zu Weihnachten. Denken Sie auch an den Versicherungsschutz, damit der beschenkte Hobbypilot die Flüge mit seinem neuen Kopter sicher und unbeschwert genießen kann. Geeignete Drohnen-Versicherungen namhafter Luftfahrtversicherer finden Sie auf drohnen-versicherung.com

Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Freude mit Ihrem neuen Kopter und einen stets einen sicheren Flug!

 

Drohnen in der Privathaftpflicht! Worauf Sie unbedingt achten sollten!

Eine Private Haftpflichtversicherung schützt Drohnenpiloten nicht ausreichend. Lesen Sie hier worauf Sie achten sollten!

Drohnenflug ohne Versicherungsschutz kann teuer werden!

Wer privat eine Drohne fliegt ist ständig unvorhersehbaren Gefahren ausgesetzt. Unfallszenarien gibt es genug: Ein plötzlicher technischer Defekt des Kopters in großer Flughöhe, ein Verbindungsabriss zwischen Controller und Fluggerät, ein unvorhergesehener Defekt am Akku oder eine unerwartet starke Windböe, die den Kopter mit voller Wucht auf ein Autodach schleudert. Ganz schlimm wird es, wenn Menschen durch einen Kopter verletzt werden.

Die Frage nach einem Unfall mit einer Drohne:
Wer kommt für den entstandenen Schaden auf?

Die Antwort: Der Drohnenhalter. Er haftet mit seinem gesamten Privatvermögen für alle entstandenen Schäden, die mit der Drohne verursacht wurden. Er trägt sämtliche Kosten für Personen- und Sachschäden die einem Dritten zugefügt wurden, wenn keine Haftpflichtversicherung für den Kopter besteht. Darüber hinaus erwartet den Verursacher ein Bußgeld, wenn die bestehende Versicherungspflicht missachtet und das Fluggerät ohne gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz betrieben wurde.

In Deutschland besteht Versicherungspflicht für Drohnen

Viele Drohnenpiloten unterschätzen die potentiellen Gefahren die von einem Kopterflug ausgehen. „Es wird schon nichts passieren. Ich fliege immer vor- und umsichtig“ lautet die allgegenwärtige Meinung unbedarfter Drohnenpiloten. Nach Brancheninformationen fliegt ein Drittel aller Drohnenbesitzer in Deutschland mit unzureichendem oder gänzlich ohne Versicherungsschutz, zumal in Deutschland eine gesetzliche Versicherungspflicht für Drohnen besteht. Passiert etwas, greift der Paragraph 37, Absatz 1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG).

Ein Drohnenpilot kann bereits mit einem Bußgeldbescheid rechnen, wenn er bei einer Kontrolle durch die Ordnungsbehörden oder der Polizei keinen Versicherungsnachweis für den betriebenen Kopter vorlegen kann, aus dem Umfang, Dauer und die maßgebliche Mindestdeckung hervorgeht. Die Mitnahme der Versicherungsbestätigung für den Kopter ist in Deutschland Pflicht und ebenfalls vorgeschrieben.

WICHTIG! Vor dem ersten Start unbedingt Versicherungsschutz überprüfen!

Ahnungslosigkeit schützt vor Strafe nicht. Wer seine Drohne ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Luftraum betreibt, verstößt gegen geltende Vorschriften und geht darüber hinaus ein sehr großes Risiko ein. Die Annahme, dass das Fluggerät automatisch in einer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist, ist falsch! Ist das Fluggerät nicht explizit im privaten Haftpflicht-Versicherungsvertrag eingeschlossen, existiert in der Regel auch kein Versicherungsschutz. Es sollte vor dem ersten Start geprüft werden, ob in der privaten Haftpflichtversicherung die Drohnennutzung mitversichert ist oder der Versicherungsschutz um eine Drohnen-Klausel erweitert werden kann. Sind Sie sich unsicher oder gibt es Unklarheiten, sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Versicherungsberater.

Ist eine private Haftpflichtversicherung im Schadenfall ausreichend? Diese Checkliste hilft!

Besondere Beachtung sollte dem Hinweis des „Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur“ zum Thema Versicherungspflicht von Drohnen in der Privathaftpflichtversicherung gegeben werden. Auf der Internetseite heißt es:

…. Unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle unterliegen bereits heute – wie alle Luftfahrzeuge – den Regelungen über die Haftpflicht für Drittschäden nach den § 33 ff. LuftVG. Da es sich jeweils um den Betrieb eines Luftfahrzeugs handelt, sind Unfälle, die von sog. Drohnen verursacht werden, in der Regel nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Vielmehr ist eine sog. Halterhaftpflichtversicherung erforderlich.“

Damit Sie im Schadenfall trotz einer privaten Haftpflichtversicherung mit Drohnenklausel nicht auf dem verursachten Schaden sitzen bleiben, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz mit der beiliegenden Checkliste überprüfen. Welche Leistungen bietet Ihnen Ihre Private Haftpflichtversicherung mit Drohnenklausel im Vergleich zu einer speziellen Drohnen-Luftfahrt-Haftpflichtversicherung? Die beiliegende Checkliste zeigt Ihnen auf, worauf Sie bei einer Drohnen-Haftpflichtversicherung achten sollten!

Umfassender Versicherungsschutz bereits ab 6,40 € im Monat!

Verursachen Sie mit Ihrer Drohne einen Unfall, dann können die Schadenersatzforderungen je nach Sachlage in die hundertausende oder sogar in die Millionen Euro gehen. Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und sichert Sie bei Personen- und Sachschäden umfassend gegen Ansprüche Dritter ab. Mit einer Drohnenversicherung für umgerechnet 6,40 € im Monat genießen Sie bestmöglichen Rundumschutz. Das sollte Ihnen das sichere und unbeschwerte Gefühl beim Drohnen fliegen Wert sein.

Für Schäden am Kopter empfehlen wir eine spezielle Drohnen-Kasko-Versicherung

Unfallschäden an Ihrem Fluggerät werden von der Haftpflichtversicherung nicht übernommen. Eine Haftpflichtversicherung ersetzt nur berechtigte Schäden Dritter. Gegen Schäden am eigenen Kopter können Sie eine separate Drohnen-Kasko-Versicherung abschließen.

Namhafte Luftfahrtversicherer bieten optimalen Versicherungsschutz

Wenn Sie sich bestmöglich und kostengünstig gegen die Risiken beim Kopter fliegen versichern möchten, dann informieren Sie sich auf drohnen-versicherung.com

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Drohnen unter 100 Euro: Was taugen sie?

Die WDR-Servicezeit hat drei preiswerte Einsteiger-Drohnen getestet.

Drohnen, die als Freizeitbeschäftigung genutzt werden, erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Es gibt inzwischen eine Vielzahl unterschiedlicher Flugmodelle – für jeden Geschmack und für jeden Geldbeutel. Speziell Anfänger, die bisher noch keine Drohne geflogen haben, nutzen für ihre ersten Flugversuche zunächst ein preiswertes Einstiegsmodell. Doch was taugen diese Kopter unter 100 Euro überhaupt? Dieser Frage ist die WDR-Servicezeit nachgegangen. Sie hat drei Drohnenmodelle zu unterschiedlichen Preisen bis 100 Euro in den Kategorien Steuerung und Flugverhalten, Kameratechnik und Crash-Sicherheit getestet. Das Ergebnis finden Sie in dem ca. 7 minütigen Kurzfilm.

Was viele Kopterpiloten, die sich zur Freizeitbeschäftigung eine Drohne kaufen, nicht wissen ist: In Deutschland besteht für Drohnen eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherungspflicht. Der Kopter wird entweder in die private Haftpflichtversicherung in Form eines Zusatzes eingebunden (sofern überhaupt möglich!) oder man entscheidet sich am besten direkt für eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung und ist somit optimal abgesichert. Die Verkäufer von Mulikoptern, ob im Internet oder stationär, weisen leider nicht immer ausreichend oder teilweise auch gar nicht auf die bestehende Versicherungspflicht für Multikopter in Deutschland hin. Wichtig zu wissen ist, dass, wenn kein Versicherungsschutz für das Fluggerät vorliegt, im Unglücksfall der Halter bzw. Pilot für alle mit der Drohne verursachten Personen- oder Sachschäden gegenüber Dritten persönlich mit seinem gesamten Privatvermögen haftet. Eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, die Sie als Piloten gegen die Risiken beim Fliegen mit ihrem Kopter schützt, kostet keine 70 Euro im Jahr. Nähere Information dazu finden Sie auf drohnen-versicherung.com

Quadrokopter bei Lidl für unter 50 Euro! Ist hierfür Versicherungsschutz nötig?

Wie steht es um den Versicherungsschutz für Drohnen aus dem Discounter?

Die international tätige Unternehmensgruppe LIDL, die über das größte Netz an Discount-Lebensmittelmärkten in Europa verfügt, hat nun auch die erfolgreiche Vermarktung von preiswerten Quadrokoptern für sich entdeckt. Aktuell finden sich im Lidl Onlineshop über sieben unterschiedliche Quadrokoptertypen für unter 50 Euro. Einige Modelle sind mit einer Kamera ausgestattet. Andere verfügen über eine Kompassfunktion, die den Kopter unabhängig von seiner Flugposition zum Standort des Piloten zurück kehren lässt. Die Funktion erlaubt es auch ein bewegtes Objekt zu verfolgen.

Quadrokopter zu günstigen Discounterpreisen. Natürlich verbergen sich hinter den Angeboten keine hochtechnisierten Fluggeräte mit ausgereifter Kameratechnik. Für Ungeübte sicherlich ein preiswerter Einstieg in die Welt der vierrotorigen Flugmodelle – für Kinder oder Jugendliche ohnehin. Selbst ein Totalcrash mit dem Kopter selbst wäre hinsichtlich der günstigen Anschaffungskosten zu verschmerzen.

Apropos Crash. Der Absturz des Kopters und der Schaden am Fluggerät selbst wäre das eine. Was ist aber, wenn bei den ersten Flugversuchen mit dem Kopter Dritte zu Schaden kommen?, Wer haftet?, Für was und in welcher Höhe? Immerhin fliegen einige Lidl-Modelle über 40 Km/h schnell und bis zu 50 m weit oder hoch. Deshalb wird auch bei einigen Fluggeräten für den Betrieb ein Mindestalter von 14 Jahren empfohlen!

Aber zurück zum Versicherungsschutz. Leider findet sich im LIDL Online-Shop kein Hinweis darauf, dass in Deutschland für derartige Fluggeräte eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherungs-Pflicht besteht. Jedes Fluggerät, das bei uns im öffentlichen Luftraum bewegt wird unterliegt dieser Versicherungspflicht; ähnlich wie in der KFZ-Versicherung.

Der Gesetzgeber unterscheidet bei der Versicherungspflicht für Drohnen auch nicht zwischen Drohnen-Modellen, Gewichtsklassen und Anwendungsbereichen. In Deutschland gibt es auch keinen Versicherungserlass speziell für Spielzeug-Drohnen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Multikopter ist somit keine Ermessenssache, sondern Pflicht für alle Drohnensteuerer; egal wie alt oder jung er ist. Ist der Drohnenpilot noch nicht volljährig, dann sind die Eltern angehalten für den Piloten oder die Pilotin einen entsprechenden Haftpflichtversicherungsschutz zu gewährleisten.

Einige private Haftpflichtversicherungen haben Multikopter bereits in ihren Versicherungsumfang mit aufgenommen, andere nicht. Erkundigen Sie sich vor dem ersten Start bei ihrer Haftpflichtversicherung, ob Fluggeräte dieser Art mitversichert sind! Wichtig! Einige Private Haftpflichtversicherer versichern Kopter nur bis zu einem bestimmten Abfluggewicht. Informieren Sie sich vorher, wie schwer ihr Kopter wirklich ist, für den Sie Versicherungsschutz benötigen.

Übrigens: Wiegt Ihr Kopter mehr als 250 Gramm, muss er in Deutschland mit einem feuerfesten Hinweisschild ausgestattet sein, welches den Namen und die Anschrift des Eigentümers trägt.

Wenn Sie sich über alle rechtlichen Grundlagen und über die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht für Multikopter informieren möchten, dann besuchen Sie die Website drohnen-versicherung.