Ausbildung zum Drohnenpiloten – Führerschein einfach digital erwerben

Wissenswerte Informationen zum Thema Drohnenflug und Drohnenführerschein erhalten von Jasper Heyden, der in der letzten Woche in der WDR Lokalzeit zu Gast war

Seit dem 01.01.2021 gilt sie: die neue EU-weite Drohnengesetzgebung. Einige Drohnenmodelle dürfen nur mit einem Drohnen – Führerschein betrieben werden. Für viele angehende Hobbypiloten stellen sich dazu einige Fragen, beispielsweise:

  • Wo darf geflogen werden?
  • Was ist beim Drohnenflug zu beachten?
  • Wer darf eine Drohne fliegen?
  • Wann ist ein Drohnenführerschein erforderlich?
  • Darf auch in Urlaubsländern geflogen und gefilmt werden?

Antworten zu den Fragen liefert Jasper Heyden. Er ist begeisterter Drohnenpilot und Gründer der Dronesperhour GmbH, einer Drohnenschule. In seinen Kursen geht es um die Vermittlung des notwendigen Wissens rund um den Drohnenflug.

Seit November 2017 gilt Dronesperhour, kurz DPH, als zertifizierte Stelle, die vom Luftfahrt-Bundesamt dazu berechtigt ist, Drohnen-Kenntnisnachweise auszustellen. Im Mittelpunkt der angebotenen Unternehmensleistungen stehen:

  • Flugtraining
  • Mitarbeiterschulung
  • Softwaretraining
  • Drohnenführerschein
  • Aufstiegserlaubnis

Das Kurzinterview mit Jasper Heyden, das in der letzten Woche in WDR-Lokalzeit geführt wurde, können Sie sich über den nachfolgenden Link ansehen:

https://bit.ly/3eIGqpX

Viele weitere Fragen zum Thema Drohnenflug und zu den Drohnenkursen werden auf der Website Dronesperhour https://bit.ly/3cR5itl kompetent beantwortet werden.

Die Frage: Benötigen Sie eine Drohnen-Versicherung? …können wir Ihnen hier direkt beantworten!

Jeder, der eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreiben möchte, muss seine Drohne haftpflichtversichern, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung, die den Anforderungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes entspricht, erhalten Sie bereits ab 68 Euro inkl. Versicherungssteuer im Jahr online.

Nähere Informationen zu Drohnenversicherungsangeboten finden Sie auf:

www.drohnen-versicherung.com

Polizei in NRW nutzt Drohnen in der Corona Krise

Trotz der Corona-Schutzverordnung gibt es immer wieder Verstöße. Die Polizei setzt jetzt testweise Drohnen ein

In Deutschland gelten seit der Corona-Krise sog. Kontaktverbote. In Bayern wurde sogar eine 14-tägige Ausgangssperre bis zum 03. April 2020 verhängt.

Doch halten sich die Menschen an die gesetzlichen Beschränkungen wie Einhaltung von Mindestabständen, der Unterlassung von privaten Gruppenfeiern und Zusammenkünften von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit?

Die Landesregierungen haben einen Bußgeldkatalog herausgebracht, der für die Personen gelten soll, die sich nicht an die bestehenden Verbote halten. In NRW kostet zum Beispiel das unerlaubte Picknicken oder Grillen in öffentlichen Anlagen jeden Beteiligten 250 Euro, Zusammenkünfte von mehr als 2 Personen im Freien 200 Euro und die Teilnahme an einer Sportveranstaltung 250 Euro pro Teilnehmer.

Überwacht wird die Einhaltung der Regeln durch das Ordnungsamt und der Polizei mittels Fußstreifen, per Motorrad, zu Pferd oder mit dem Streifenwagen. Es gibt aber noch ein Mittel, um Verstöße aufzuspüren. Aus der Luft … mit Hilfe einer Drohne!

In der Woche vor Ostern wurden in Düsseldorf und Dortmund bereits erste Testflüge mit Drohnen durchgeführt. Die Polizei sieht den Einsatz von Multikoptern in dieser Zeit als probates Hilfsmittel, um große und uneinsichtige Naherholungsgebiete, Flussauen und Baggerseen schnell und effektiv auf der Suche nach größeren Personengruppen, die sich nicht an die Schutzverordnung halten, zu kontrollieren.

Die Polizei beteuert, dass mit den Fluggeräten weder Einzelpersonen identifiziert, noch Personendaten gespeichert würden. Die Aufklärungsflüge dienen nur dazu, um im Bedarfsfall Menschen an beliebten Sammelpunkten per Lautsprecher vor den gesundheitlichen Risiken allzu großer Nähe zu warnen bzw. Einsatzkräfte an die betreffenden Orte zu entsenden, wo Verstöße festgestellt worden sind. Die Gesetzeshüter selbst haben bis dato sehr gute Erfahrungen mit den fliegenden Helfern gemacht. Die Einsätze seien auch auf viel Verständnis in der Bevölkerung gestoßen, heißt es.

Es wäre schon seltsam, wenn es nicht auch Kritik gäbe. Für Skeptiker stellen die Drohnenflüge der Polizei eine Machtsymbolik des Staates dar, der „von oben“ alles kontrollieren wolle. Von „großem Nonsens“ und dem Eindruck der Dauerüberwachung ist die Rede. Obwohl auch Länder wie Spanien, Italien, Frankreich, Australien und Malaysia bereits Drohnen im Kampf gegen die Corona-Virus-Verbreitung sinnvoll einsetzen, wird hierzulande noch diskutiert.

Für die einen sind Drohnen ein sinnvolles Instrument, für die Anderen ein Überwachungs- und Kontrollmedium. Der Einsatz ist derzeit leider noch umstritten.

Sehen Sie dazu den Bericht des WDR