Das sollten Sie wissen, wenn Sie eine Drohne zum Fest verschenken!

Wer eine Drohne zu Weihnachten verschenkt oder geschenkt bekommt, der sollte wissen, dass es einige wichtige Regeln und Vorschriften zu beachten gibt!

Deutschland befindet sich seit heute im landesweiten Lockdown. Die Geschäfte sind geschlossen. Wer jetzt noch Weihnachtsgeschenke benötigt, der kauft online.

Kamera- und Video-Drohnen sind beliebte Weihnachtsgeschenke. Wer eine Drohne ohne persönliche Fachberatung im Internet kauft, wird selten darüber informiert, dass vor dem ersten Flug im öffentlichen Luftraum einige wichtige Regeln zu beachten sind.

Ab dem 31.12.2020 gelten auch in Deutschland die neuen EU-weiten Drohnen-Gesetze

Mit der neuen Verordnung wird der Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in allen EU-Staaten einheitlich geregelt. Die wichtigsten Fakten der neuen Verordnung haben wir in einem separaten Blogbeitrag für Sie zusammengefasst. Hier geht es zum Beitrag.

Vor dem ersten Start unbedingt Haftpflicht-Versicherungsschutz klären!

Wer eine Drohne verschenkt oder geschenkt bekommt, sollte wissen, dass in Deutschland Drohnen versicherungspflichtig sind. Geregelt ist das im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §43 Abs. 2. Die Versicherungspflicht besteht weiterhin – auch nach in Krafttreten der neuen EU-Drohnen-Verordnung.

Natürlich hat jeder angehende Drohnenpilot über Weihnachten den Wunsch, den Kopter unter freiem Himmel auszuprobieren und die ersten Motive aus der Vogelperspektive zu filmen. Deshalb sollte der passende Versicherungsschutz für das Fluggerät noch vor dem Weihnachtsfest geklärt bzw. beantragt werden.

Mitversicherung über die private Haftpflichtversicherung?

Neben einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung besteht auch die Möglichkeit, Drohnen in der Privaten Haftpflichtversicherung mitzuversichern. Im Vorfeld ist aber zu klären, ob der private Haftpflichtversicherer Drohnen überhaupt mitversichert. Von einer automatischen Mitversicherung sollte nicht ausgegangen werden. Das Gewicht des Kopters ist hierbei von entscheidender Bedeutung. Es ist ratsam, vor dem ersten Start mit dem zuständigen Haftpflichtversicherer Rücksprache zu nehmen, speziell dann, wenn es sich um eine ältere Versicherung handelt. Grundsätzlich ist aber von einer Mitversicherung in der Privathaftpflicht abzuraten. Warum? Lesen Sie hier.

Wird durch die Drohne fremdes Eigentum beschädigt oder Personen verletzt und es besteht kein ausreichender Versicherungsschutz, dann haftet der Drohnenhalter für den entstandenen Schaden mit seinem gesamten Privatvermögen!

Rechtliche Grundlagen und Pflichten beachten

Wer sich im Vorfeld nicht über die rechtlichen Grundlagen des Kopterfliegens informiert, der riskiert ein Bußgeld. So muss der Pilot den Versicherungsnachweis für sein Fluggerät stets mit sich führen. Kann der Nachweis gegenüber den Behörden wie Polizei oder Ordnungsamt nicht erbracht werden, wird ein Ordnungsgeld fällig.

Gemäß der neuen Drohnenverordnung wird ab dem 31.12.2020 für den Betrieb bestimmter Fluggeräte auch ein Kenntnisnachweis oder Drohnenführerschein Pflicht. Außerdem muss sich der Betreiber ab dem 31.12.2020 beim Luftfahrtbundesamt online registrieren. Näheres dazu finden Sie im Blogbeitrag.   

Schnell und bequem Versicherungsschutz online beantragen

Über die Website www.drohnen-versicherung.com können Sie noch vor dem Weihnachtsfest eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung für Ihren Kopter abschließen – einfach und bequem online. Versicherungsschutz besteht bereits am Folgetag nach Antragstellung. Und das ab 68 Euro Jahresbeitrag. So steht dem versicherten Flug ab Weihnachten nichts mehr im Wege.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und stets einen sichern Flug mit Ihrem Kopter.

Weihnachtsgeschenk Drohne! Was Sie unbedingt wissen müssen!

Vor dem ersten Start sollten sich angehende Drohnenpiloten ausreichend über die gesetzlichen Regeln des Drohnenfliegens informieren

In der kommenden Woche beginnt das diesjährige Weihnachtsfest. Jetzt heißt es, wie alle Jahre wieder, schnell noch ein paar Weihnachtsgeschenke besorgen. Die Zeit rennt. Nur was? Wie wäre es denn mit einer Kamera- und Videodrohne?

Wichtig! Vor dem ersten Start unbedingt Versicherungsschutz klären!

Ist das richtige Modell gefunden, gekauft und verpackt, ist vor dem Flugspaß noch einiges zu beachten. Wer eine Drohne verschenkt, der sollte wissen, dass in Deutschland eine Versicherungspflicht für Drohnen besteht. Geregelt ist das im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §43 Abs 2. Der Handel weist beim Verkauf eines Kopters nicht immer auf die Versicherungspflicht hin, obwohl eine Informationspflicht besteht!

Natürlich möchte der angehende Drohnenpilot über die Weihnachtsfeiertage den Kopter unter freiem Himmel ausprobieren und die ersten Motive von den Familienaktivitäten aus der Vogelperspektive filmen. Aber über die Festtage wird es schwierig, den Versicherungsschutz für den Kopter zu überprüfen. Das sollte in jedem Fall vor dem Weihnachtsfest geschehen.

Mitversicherung über die private Haftpflichtversicherung?

Es besteht die Möglichkeit, eine Drohne über die Private Haftpflichtversicherung mitzuversichern. Im Vorfeld ist aber zu klären, ob der private Haftpflichtversicherer Drohnen überhaupt mitversichert. Von einer generellen bzw. automatischen Mitversicherung darf nicht ausgegangen werden. Das Gewicht eines Kopters spielt bei der Versicherung über die private Haftpflicht eine entscheidende Rolle. Drohnen bis 250 Gramm werden von einigen Versicherern – teilweise kostenfrei – mitversichert. Es ist aber in jedem Fall ratsam, vor dem ersten Start mit dem zuständigen Haftpflichtversicherer Rücksprache zu nehmen – speziell dann, wenn es sich um eine bereits länger laufende Police handelt.

Wird bei einem Kopterabsturz fremdes Eigentum beschädigt oder Personen verletzt und es besteht kein Versicherungsschutz, dann haftet der Drohnenhalter für den entstandenen Schaden mit seinem gesamten Privatvermögen!

Ordnungsgeld droht, wenn …

Wer sich im Vorfeld nicht über die rechtlichen Grundlagen des Fliegens informiert, der riskiert ein Bußgeld. So hat beispielsweise der Pilot während des Flugs stets den Versicherungsnachweis für seinen Kopter mitzuführen. Kann im Rahmen einer Überprüfung dieser Nachweis gegenüber den staatlichen Behörden wie Polizei oder Ordnungsamt nicht erbracht werden, droht ein Ordnungsgeld. Lassen Sie es nicht so weit kommen!

Schnell und bequem bestmöglichen Versicherungsschutz beantragen

Über die Website drohnen-versicherung.com können Sie noch vor dem Weihnachtsfest eine spezielle Drohnenhaftpflichtversicherung für Ihren Kopter abschließen – ganz bequem online von unterwegs oder von Zuhause aus. Versicherungsschutz besteht bereits am Folgetag nach Antragstellung. Und das schon ab 68 Euro Jahresbeitrag. So steht dem versicherten Flug ab dem ersten Weihnachtsfeiertag nichts mehr im Wege.

Tipps und Wissenswertes für den Drohnenflug

Nicht nur der Versicherungsschutz ist wichtig, sondern auch die Beachtung der rechtlichen Grundlagen beim Kopterflug. Wo darf der Kopter geflogen werden? Wo nicht? Was hat es mit der Kennzeichnungspflicht auf sich? Welche Vorschriften sind beim Fliegen zu beachten? Wann ist ein Drohnenführerschein notwendig?

Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie auf drohnen-versicherung.com in der Rubrik „Rechtliches“.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und stets einen sichern Flug.

Drohne als Weihnachtsgeschenk? Wir haben einen Tipp für Sie!

Wer sich eine Drohne selbst kaufen oder verschenken möchte, der sollte vor der Kaufentscheidung die Webseite drohnen-vergleich.de von Sebastian Domke besuchen.

Kurz vor dem Weihnachtsfest suchen noch viele ein passendes Weihnachtsgeschenk. Hoch im Kurs stehen Kameradrohnen. Die kleinen Flugroboter erfreuen sich nach wie vor sehr großer Beliebtheit, ob nur zum Spaß, zur Freizeitgestaltung oder für den Race-Sport. Sie gibt es für jeden Anspruch, für jedes Alter und für jeden Geldbeutel.

Welcher Kopter ist das richtige Geschenk?

Das Angebot an Multikoptern ist riesengroß. Ob Internethandel, Fachgeschäft oder Discounter – überall locken interessante Weihnachtsangebote. Es ist jedoch nicht leicht, hier den Überblick zu behalten und die richtige Drohne auszuwählen, schon gar nicht, wenn man sich mit dem Thema Multikopter bisher noch nicht beschäftigt hat.

Bevor Sie sich zum Kauf entscheiden, sollten Sie sich etwas Zeit nehmen und sich einen ersten Überblick verschaffen. Tipps und Ratschläge von unabhängigen Testern, die etwas von Kameradrohnen verstehen, sind in einer solchen Phase eine wertvolle Hilfe.

Der leidenschaftliche Drohnenpilot Sebastian Domke beschäftigt sich mit Drohnen, er testet sie und gibt auf seiner Website Drohnen-Vergleich.de seine Testergebnisse weiter. Durch seine mehrjährige Tätigkeit bei einem deutschen Kopter-Hersteller bringt Sebastian Domke eine Menge Erfahrung mit. Die Besucher seiner Website finden sich aufgrund seiner Kaufempfehlungen im Dschungel der unzähligen Angebote deutlich besser zurecht, als zuvor.

Hilfreiche Orientierung  – Welche Drohne lohnt sich wirklich?

Die Website Drohnen-Vergleich ist klar strukturiert und übersichtlich aufgebaut. In den Rubriken Die beste Drohne 2019, Die beste Kameradrohne und Mini-Drohnen können die einzelnen Koptermodelle anhand von Testberichten beauskunftet werden. Auch die Klassifizierung nach Preisklassen ist möglich. Die Preisspanne erstreckt sich von 99 Euro bis 6.000 Euro. Eine interessante Sortierungsmöglichkeit für Käufer, die sich ein Limit gesetzt haben und nur einen bestimmten Geldbetrag ausgeben möchten.

Haben Sie sich jedoch schon auf ein bestimmtes Koptermodell festgelegt, liefern die von Sebastian Domke verfassten Produkthinweise und Testergebnisse interessante und aufschlussreiche Informationen zum jeweiligen Modell. Alle wichtigen Eigenschaften und Details der getesteten Fluggeräte sind präzise herausgearbeitet und auch für den Laien verständlich erklärt. Neben der unverbindlichen Preisangabe wird auch ein Link zur direkten Bestellmöglichkeit mitgeliefert. Sebastian Domke gibt im Anschluss seiner Beurteilung noch ein kurzes, persönliches Feedback zum jeweils getesteten Modell ab.

Kurzum: Die Website drohnen-vergleich.de ist für Drohnen-Einsteiger, die sich selbst einen Kopter kaufen oder verschenken möchten und nicht wissen, für welches Modell sie sich entscheiden sollen, sehr empfehlenswert.

Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben!

Wichtig ist, dass jeder Drohnenpilot weiß, dass vor dem ersten Start mit seinem neuen Fluggerät in Deutschland die Pflicht zu einer Haftpflichtversicherung besteht. Halter von Luftfahrzeugen, zu denen Drohnen zählen, sind gemäß §43 Absatz 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

So schnell und einfach sich ein Kopter bedienen lässt, so kostspielig kann es werden, wenn durch den Gebrauch des Fluggeräts Dritte geschädigt werden und dadurch Schadenersatzansprüche entstehen. Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung, die den Anforderungen nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz entspricht und den Halter im Schadenfall bestmöglich schützt, erhalten Sie bereits für nur 68 Euro im Jahr.

Nähere Informationen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung und weitere Tipps rund um die gesetzlichen Vorschriften finden Sie auf www.drohnen-versicherung.com

 

 

Eine Drohne zu Weihnachten verschenkt? Was Sie vor dem ersten Start wissen müssen!

Die wichtigsten gesetzlichen Regeln, die Hobbypiloten kennen sollten!

Lt. Drohnenstudie.de werden in diesem Jahr 1,1 Millionen Drohnen deutschlandweit verkauft. Das aktuelle Weihnachtsgeschäft wird die Verkaufszahlen noch weiter beflügeln.

Warum sind Drohnen im Trend?

Sie sind bei Jung und Alt beliebt und mittlerweile für jeden Einsatzzweck und für jeden Geldbeutel zu haben. Gerade zum bevorstehenden Fest können noch nie da gewesene Fotos von der ganzen Familie aus der Vogelperspektive angefertigt werden. Technikbegeisterte Hobbypiloten können es sicherlich kaum erwarten, noch während der Weihnachtsfeiertage die ersten Flüge zu unternehmen.

Doch Vorsicht!

Wer zu Weihnachten eine Drohne verschenkt, der sollte den beschenkten Hobbypiloten darüber informieren, dass es einige gesetzliche Vorschriften und Regeln zu beachten gilt!

In Deutschland besteht Versicherungspflicht

In Deutschland besteht für Drohnen und Multicopter eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht gemäß Luftverkehrsgesetz § 43, Absatz 2. Die Größe und das Gewicht des Kopters sind dabei völlig unerheblich. Jedes Luftfahrzeug, das im öffentlichen Luftraum betrieben wird, benötigt eine Haftpflichtversicherung.

Eine Drohne ist kein Spielzeug und sie ist auch nicht automatisch in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Wer das glaubt, der irrt!

Welche Drohnen-Vorschriften sollten Sie unbedingt kennen?

Kommt es mit einer Drohne zu einem Personen- oder Sachschaden, dann ist der Drohnenbetreiber in der Pflicht für den entstandenen Schaden aufzukommen. Ist dieser nicht ausreichend oder gar nicht versichert, haftet er für den Schaden mit seinem gesamten Privatvermögen.

Es gibt in Deutschland gesetzliche Vorschriften, die beim Betrieb einer Drohne unbedingt zu beachten sind. Jeder Drohnenpilot sollte sich vor dem ersten Start unbedingt über nachfolgende Bestimmungen ausführlich informieren:

  • Wie lauten die wichtigsten Regeln?
  • Wo darf die Drohne nicht geflogen werden?
  • Wo befinden sich Flugverbotszonen?
  • Braucht das Fluggerät eine Kennzeichnungs-Plakette?
  • Wird ein Drohnenführerschein benötigt?

Aktuell informieren und Drohnenversicherung online beantragen            

Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie auf drohnen-versicherung.com unter der Rubrik „Rechtliches“ und „Wissen & Service“. Wir bieten Ihnen spezielle Drohnenversicherungen an, die Sie schnell und bequem online abschließen können. So sind Sie bei einem Unfall vor hohen Schadenersatzforderungen Dritter umfassend geschützt.

Drohnenversicherungs-Kurzzeittarife

Wer eine Drohnen-Versicherung nur kurzzeitig benötigt, das heißt für einen, sieben oder dreißig Tage, der kann eine Drohnenversicherung bereits ab 9,98 Euro bei der HDI Global SE in nur wenigen Minuten online beantragen. Mehr dazu …

Drohnen mit Spaß und Freude sorglos und sicher fliegen

Verschenken Sie nicht „nur“ eine Drohne zu Weihnachten. Denken Sie auch an den Versicherungsschutz, damit der beschenkte Hobbypilot die Flüge mit seinem neuen Kopter sicher und unbeschwert genießen kann. Geeignete Drohnen-Versicherungen namhafter Luftfahrtversicherer finden Sie auf drohnen-versicherung.com

Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Freude mit Ihrem neuen Kopter und einen stets einen sicheren Flug!