Was kostet eine spezielle Drohnen Haftpflichtversicherung?

Wie teuer ist eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung im Jahr?

Wer sich für die private oder gewerbliche Nutzung eine Drohne kauft und diese in Deutschland im öffentlichen Luftraum betreiben möchte, der benötigt eine Haftpflichtversicherung. Laut Luftverkehrsgesetz §43 (LuftVG) ist der Versicherungsschutz für Drohnen gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig von Größe und Gewicht des Kopters.

HDI bietet speziellen Haftpflichtschutz für 68 €uro inkl. Versicherungssteuer an!

Die Versicherung für einen privat genutzten Kopter mit einer Deckungssumme von einer Million Euro gilt in ganz Europa und beinhaltet die offene Pilotenklausel, d.h. auch berechtigte Piloten dürfen den Kopter steuern. Das Abfluggewicht kann bis zu 25 Kilogramm betragen. Die Selbstbeteiligung beträgt 0 Euro! Der Versicherungsantrag kann einfach und bequem in nur 3 Minuten online über die Website drohnen-versicherung.com gestellt werden.

Gibt es auch Drohnen-Versicherungen mit kurzer Laufzeit?

Wer seine Drohne nur für einen begrenzten Zeitraum versichern möchte, zum Beispiel nur für eine Urlaubsreise, der kann eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung für nur einen Tag, für sieben Tage oder für 30 Tage abschließen; und das bereits ab 9,98 Euro! Nähere Informationen dazu finden Sie unter HDI-Kurzzeittarife auf drohnen-versicherung.com

Ist die Drohne auch über die Privathaftpflicht versicherbar?

Je nach Versicherer besteht auch die Möglichkeit die Drohne auch über private Haftpflichtversicherung nachträglich mitzuversichern. Hier ist es ratsam, mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen und zu klären, ob eine Mitversicherung des Kopters möglich ist!

Klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Haftpflichtversicherer folgende Fragen:

Was kostet die Mitversicherung des Kopters an Mehrbeitrag?, Welche Risiken sind versichert?, Bis zu welchem Abfluggewicht gilt der Versicherungsschutz?, Wer ist außer dem Versicherungsnehmer (Pilot) noch versichert?, In welchem Geltungsbereich gilt der Versicherungsschutz?, Wie hoch ist die Versicherungssumme?, Ist eine Selbstbeteiligung erforderlich?, Erfüllt der Versicherungsschutz die aktuellen Anforderungen nach dem deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG)?, Erhalten Sie eine separate Versicherungsbestätigung für den Kopter?

Wichtig:

Lassen Sie sich den Versicherungsschutz Ihrer Drohne schriftlich bestätigen. Denn, der Versicherungsnachweis ist beim Betrieb des Kopters stets mitzuführen und bei Bedarf vorzulegen, ansonsten droht ein Bußgeld.

Drohnen-Versicherung über die private Haftpflicht zumeist nicht ausreichend

Auch wenn Sie den Kopter in der Privaten Haftpflichtversicherung kostengünstig mitversichern können, ratsam ist es nicht, denn der Schutz ist zumeist nicht ausreichend. Verursacht der Versicherungsnehmer beispielsweise einen unverschuldeten Unfall mit seiner Drohne, so haftet die private Haftpflichtversicherung nicht. Sie leistet nur Schadenersatz bei eindeutig verschuldeten Unfällen (Verschuldenshaftung).

Wir haben für Sie eine Checkliste erstellt, mit deren Hilfe Sie die Leistungen Ihrer Privaten Haftpflichtversicherung einer speziellen Drohnen-Luftfahrtversicherung gegenüber stellen können.

Unser Rat:

Gehen gleich auf Nummer sicher und entscheiden Sie sich direkt für eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung auf drohnen-versicherung.com.

 

Drohnenabsturz über Wasser? Wertvolle Tipps für Kopterpiloten!

Der Drohnenflug über Wasser ist mit vielen Gefahren und Risiken verbunden. Wir geben Ihnen einige hilfreiche Tipps.

Bald begint sie wieder: Die Sommerurlaubszeit! Der perfekte Zeitpunkt, um mit der eigenen Drohne spektakuläre Aufnahmen aus der Vogelperspektive zu filmen. Sei es in der heimischen Umgebung oder in der Urlaubsregion. Je außergewöhnlicher und eindrucksvoller die Motive, desto besser.

Sind Drohnenflüge über Wasser in Deutschland verboten?

Luftaufnahmen über Wasser haben einen besonderen Reiz. Doch das Überfliegen von Gewässern ist nicht überall erlaubt. So sind Drohnenflüge laut der Luftverkehrsordnung (LuftVO) an oder über deutschen Bundeswasserstraßen wie zum Beispiel dem Rhein, der Donau oder Elbe nicht erlaubt. Besteht der Wunsch, eine Drohne über eine Bundeswasserstraße zu steuern, muss bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde eine Einzelaufstiegsgenehmigung beantragt werden.

Seen liegen zumeist in Naturschutz- oder Vogelschutzgebieten oder in Naturparks. In Deutschland ist der Drohnenbetrieb in diesen Gebieten untersagt. Wer ein Gewässer, einen Kanal, einen See oder Fluss überfliegen möchte, der sollte sich im Vorfeld über die APP der deutschen Flugsicherung oder bei der zuständigen Landesbehörde erkundigen. Hier finden Sie die Kontaktadressen der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde.

Überwasserflüge in der Urlaubsregion

Drohnenflüge über Flüsse, Bergseen oder an Stränden in der jeweiligen Urlaubsregion sind besonders faszinierend und bieten eindrucksvolle Motive. Auch hier ist es wichtig, sich vor dem Start bei den örtlichen Behörden oder im Tourismusbüro zu informieren, ob Drohnenflüge generell erlaubt sind oder spezielle Fluggenehmigungen benötigt werden.

Der Drohneneinsatz über dem Wasser ist risikoreich

Der Drohnenflug über dem Wasser birgt viele Gefahren und Risiken. Beim Betrieb der Drohne auf offener See sollte sich der Pilot auf Interferenzen einstellen, die GPS-Signale und den Kompass beeinflussen oder stören können. Beachtet werden sollte auch die Windgeschwindigkeit, die auf dem Wasser meist stärker ist als auf dem Land. Die automatische Sensorik des Kopters, die ein Abdriften verhindern soll, benötigt über Wasser viel mehr Akkuleistung als bei windstillen Flugbedingungen. Auch das Vision Positioning System (VPS), wie es bei der DJI Phantom 4 zu finden ist, um den Kopter in geringen Höhen zu stabilisieren, kann durch das reflektierende Licht von der Wasseroberfläche gestört werden. Es empfiehlt sich, das System nach Möglichkeit zu deaktivieren.

Warum es sinnvoll ist, die maximale Flugdistanz bei Flügen über Wasser zu erhöhen oder den Abflugpunkt des Kopters, wenn dieser von einem Boot aus gestartet wird, manuell neu zu setzen, erfahren Sie bei DJI Guides: Wie man sicher über Wasser fliegt!

Kann eine ins Wasser gestürzte Drohne geborgen werden?

Auch wenn eine ins Wasser gestürzte Drohne zumeist zum Totalschaden führt, mithilfe des GetterBack Systems kann eine ins Wasser gestürzte Drohne bis zu einer Tiefe von 30 Metern gefunden und geborgen werden. Das System besteht aus einer kleinen gelben Kapsel, die mittels Klettverschluss an der Drohne befestigt wird. Fällt der Kopter ins Wasser, wird die kleine Schwimmboje durch den bestehenden Wasserdruck aktiviert; und das bereits ab einer Tiefe von nur drei Metern. Die gut sichtbare gelbe Boje, die mit einer Schnur an der Drohne befestigt ist, steigt dann zur Wasseroberfläche auf. Die Drohne kann nun problemlos aus dem Wasser gezogen werden. www.Getterback.com

Ein weiteres Rettungssystem für Drohnen ist das CopterGuard System. Eine Rettungsboje die bei Wasserkontakt automatisch aktiviert wird und die Drohne vor dem absinken an der Wasseroberfläche hält. Aufgrund der signalroten Außenhülle ist die Boje auch bei schlechten Witterungsbedingungen gut zu erkennen. Wie das CopterGuard System funktioniert sehen Sie im Video, Kaufanfragen über u-rob.com.

Ein Drohnenrettungssystem kann durchaus sinnvoll sein, wenn eine aus dem Wasser geborgene Drohne einem Kasko-Versicherer vorgezeigt und begutachtet werden soll. Auch im Garantie- und Gewährleistungsfall kann ein Drohnen-Rettungssystem eine hilfreiche Anschaffung sein.

Erste Hilfe-Maßnahme

Zunächst sollte der Akku nach der Wasserrettung sofort aus dem Kopter entfernt und später durch ein Neuprodukt ersetzt werden. Auch wenn es sich banal anhört: Um den Kopter von der Feuchtigkeit zu befreien, ist es ratsam, ihn in Reis zu legen. Die Getreidekörner entziehen dem Gerät jegliche Flüssig- und Feuchtigkeit. Auch wenn es sich hierbei um einen langwierigen und zeitintensiven Prozeß handelt, es ist eine Möglichkeit, das Fluggerät mit sehr viel Glück zu retten.

Drohnen-Reparatur über den Profi

Der Kopter kann zur Schadenüberprüfung auch zum Reparaturservice des Herstellers geschickt werden, zum Beispiel zu DJI. Im Internet finden sich aber auch Dienstleister, die sich auf die Reparatur von Multikoptern mit Wasserschaden spezialisiert haben.

Können Drohnenflüge über Wasser versichert werden?

Es gibt spezielle Drohnen-Kasko-Versicherungen, die gewerbliche Kopterflüge auch über Wasser versichern. Wie zum Beispiel die ZURICH-Versicherung. Nähere Informationen zur Drohnen-Kasko-Versicherung finden Sie auf drohnen-versicherung.com

 

Die beste Drohnenversicherung finden – Empfehlungen

In Deutschland ist der Betrieb einer Drohne im öffentlichen Raum ohne eine bestehende Haftpflichtversicherung nicht erlaubt. Viele Drohnenpiloten wissen das nicht! Diese Versicherungspflicht besteht in Deutschland für alle Luftfahrzeuge – unabhängig von Größe und Gewicht. Denkt man einen kurzen Moment darüber nach, ist das auch durchaus sinnvoll. Denn spätestens wenn die Drohne unbeabsichtigt und unvorhersehbar abstürzt und einen größeren Schaden verursacht kann es für den Hobbypiloten teuer werden. Damit Sie im Schadenfall optimal abgesichert sind, führen wir hier die Leistungen und Besonderheiten von verschiedenen Drohnen-Haftpflichtversicherungen auf. Alle folgend aufgeführten Versicherungsgesellschaften sind zugelassene Luftfahrtversicherer.

HDI Drohnen-Haftpflichtversicherung

Die HDI Versicherung stellt sich gleich mit 3 Tarifen zur Drohnen-Haftpflichtversicherung auf. Tarif PRIVAT, CLASSIC und EXKLUSIV. Somit wir der HDI-Schutz nahezu jeder Kundenanforderung gerecht. Der Versicherungsschutz ist bei allen drei Tarifen identisch, es werden lediglich unterschiedliche Zielgruppen abgedeckt.

HDI Drohnenhaftpflicht PRIVAT:

Der Versicherungsschutz umfasst eine privat genutzte Drohne mit einer Startmasse von bis zu 25 Kilogramm. Die Nutzung ist auf Privat-, Hobby-, Sport- und Freizeitzwecken ausgelegt. Die Kosten belaufen sich in der günstigsten Variante (ohne Selbstbeteiligung) auf 71,40 € inkl. Versicherungssteuer.

HDI Drohnenhaftpflicht CLASSIC:

Der HDI CLASSIC Tarif gilt für Drohnen bis 25 Kg Startmasse die gewerblich genutzt werden. Versicherungsschutz ist auch gegeben, wenn die Drohne neben dem gewerblichen Einsatz privat genutzt wird. Dieses Tarifmodell bietet zudem die Möglichkeit, mehrere Drohnen in nur einem Vertrag zu versichern. Alle versicherten Drohnen dürfen zeitgleich verwendet werden. Die HDI Drohnen-Haftpflichtversicherung CLASSIC kostet z. B. für 5 Drohnen nur 392,70 € inkl. Versicherungssteuer im Jahr.

HDI Drohnenhaftpflicht EXKLUSIV:

Die HDI Drohnenhaftpflicht EXKLUSIV richtet sich speziell an Firmen, die mehrere Drohnen besitzen, aber immer nur eine einzige Drohne genutzt wird. Die parallele Nutzung von mehreren Drohnen sieht dieser Tarif nicht vor. Daher kann er auch alle Drohnen eines Unternehmens für nur 215,– Euro inkl. 19% Versicherungssteuer in einem Vertrag abbilden.

Für alle drei HDI Drohnen-Haftpflichtversicherungen ist der Versicherungsschutz identisch.

Die Drohnen dürfen ein maximales Startgewicht bis 25 Kilogramm haben. Die Deckungssummen können frei gewählt werden (1 Mio, 1,5 Mio, 3 Mio., 4 Mio., 5 Mio. und 10 Mio. €). Der Geltungsbereich ist im Gewerbebereich nach Wunsch Europa oder Weltweit (ohne USA u. Kanada) beantragbar. Für private Drohnenpiloten gilt stets die weltweite Deckung vereinbart. Ein eventueller Schadenfall wird ohne Selbstbeteiligung reguliert. Der Betriebssitz bzw. Wohnsitz des Versicherungsnehmers ist Deutschland oder Österreich. Der Haftpflichtschutz wird auch bei Indoorflügen, Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, Flüge außerhalb von Modellflugplätzen, Steuern der Drohne mittels Smartphone und Pad, Foto- und Filmaufnahmen zur gewerblichen und privaten Verwendung (je nach Tarifwahl) und Teilnahme an Wettbewerben gewährt. Ferner erstreckt sich die Haftpflichtversicherung auch über den automatisch autonomen Flugbetrieb – im Sichtbereich des Piloten, sofern manuell und in Echtzeit in die Funksteuerung eingegriffen werden kann.

Fazit: Die HDI Global SE ist ein professioneller, zugelassener Luftfahrt-Haftpflichtversicherer mit enormer Erfahrung, was sich im Tarif und einer Schadenregulierung wiederspiegelt. Das Tarifwerk der HDI Drohnen-Haftpflichtversicherung ist leistungsstark, günstig und bietet für nahezu alle Einsatzbereiche eine optimale Deckung.

Die Drohnen Haftpflichtversicherung der R+V Versicherung

Der R+V Drohnen Haftpflichttarif hat für den privaten als auch für den gewerblichen Bereich maßgeschneiderte Versicherungslösungen für den Flugbetrieb mit Drohnen. Voraussetzung ist der ständige Wohn- bzw. Betriebssitz in Deutschland oder Österreich.

Die Drohnen-Haftpflichtversicherung der R+V ist im Vergleich zu den angebotenen Deckungssummen für Personen- und Sachschäden und den gegebenen Deckungserweiterungen recht günstig, was auch für gewerblich genutzte Drohnen gilt.

Die R+V bietet die Drohnen-Haftpflichtversicherung für Privatkunden bereits ab 77,11 Euro und für Gewerbekunden ab 147,48 inkl. Versicherungssteuer an.

Es besteht die Möglichkeit, die gewünschte Deckungssumme zwischen 1.000.000 Euro und 10.000.000 Euro in insgesamt fünf Abstufungen frei auszuwählen. Die Deckungssumme bezieht sich auf jede einzeln versicherte Drohne. Der Haftpflichtschutz gilt für Europa, kann aber auch für Urlaubsreisen oder betriebsbedingten Reisen auf den weltweiten Versicherungsschutz erweitert werden.

Versicherbar sind Drohnen, unabhängig vom Hersteller, bis zu einer Startmasse von maximal 25 Kilogramm. Es besteht auch die Möglichkeit mehrere Drohnen innerhalb eines Vertrages zu versichern. Ab drei versicherten Drohnen wird ein entsprechender Rabatt berücksichtigt. Nähere Informationen sind im Online-Tarifrechner erhältlich.

Hervorzuheben ist, dass die R+V Tarife alle mit der offenen Pilotenklausel ausgestattet sind. Das bedeutet, dass auch andere berechtigte Personen mit Zustimmung des Versicherungsnehmers die Drohne fliegen dürfen. Ein Alleinstellungsmerkmal ist, dass die gelegentliche Nutzung fremder, unbemannter Fluggeräte bzw. Drohnen ebenfalls mitversichert ist!

Die R+V Drohnen Haftpflichtversicherung beinhaltet auch Schutz für die Drohnensteuerung mittels Smartphone an, aber auch für automatisch-autonome Flüge, sofern manuell und in Echtzeit in die Funkfernsteuerung eingegriffen werden kann. Ferner erstreckt sich der Haftpflichtschutz auch über die Teilnahme an Flugwettbewerben und öffentlichen Veranstaltungen sowie Indoorflüge.

Die Drohnen Haftpflichtversicherung der ZURICH Versicherung

Ob es sich um den privaten Freizeitspaß oder den gewerblichen Einsatz Ihrer Drohne handelt – die ZURICH Drohnen-Haftpflichtversicherung hat die passende Lösung.

Die ZURICH bietet eine Drohnen-Haftpflichtversicherung für Privatkunden mit 250 € Selbstbeteiligung bereits ab 71,40 € inkl. Versicherungssteuer im Jahr an.

Die ZURICH Drohnen Haftpflichtversicherung gilt für Drohnen mit einer maximalen Abflugmasse von 25 KG. Als maximale Höchstsumme für einen Personen- oder Sachschaden der durch eine Drohne verursacht wurde, bietet die ZURICH Deckungssummen in Höhe von 1.000.000 € oder 3.000.000 € an. Bei allen ZURICH Tarifen haben Sie die Möglichkeit die Versicherungsprämie durch eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 € entsprechend zu reduzieren. Standardmäßig hat der Tarif der ZURICH keine Selbstbeteiligung.

Der Versicherungsschutz gilt generell für Europa inkl. der Mittelmeeranrainerstaaten wie Ägypten, Tunesien, Marroko, usw. Das ist besonders interessant, wenn Sie Ihre Drohne in die Urlaubsregion ans Mittelmeer mitnehmen möchten. Die Drohnen Haftpflichtversicherung kann auf Wunsch – beispielsweise für Fernreisen – auf weltweiten Versicherungsschutz (ohne USA und Kanada) erweitert werden.

Als besondere Leistung sind im ZURICH Drohnenhaftpflicht-Tarif für privat genutzte Drohnen alle im privaten Eigentum befindlichen Drohnen wie Multikopter, Hexakopter, Quadrocopter und Flugmodelle sowie deren Flugbetrieb über einen Vertrag und Beitrag mitversichert. Wenn andere berechtigte Personen mit Ihrer Genehmigung die Drohnen fliegen möchten, schließen die ZURICH Versicherungstarife diese Personen in den Leistungsumfang mit ein.

Versicherungsschutz besteht auch für Indoorflüge, den Flugbetrieb mittels Smartphone und für automatisch-autonome Flüge, vorausgesetzt der Pilot kann manuell und in Echtzeit in die Funkfernsteuerung eingreifen.

Neben dem vorgenannten Versicherungsumfang der sowohl für den Privat- als auch für den Gewerbetarif gilt, ist im Gewerbetarif zusätzlich die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen mitversichert. Voraussetzung für den Abschluß einer ZURICH Drohnen-Versicherung ist der ständige Wohn- bzw. Betriebssitz in Deutschland.

Preissenkung Drohnen-Haftpflichtversicherung

Pünktlich zum Start in die Drohnen-Saison 2017 können wir mitteilen, dass wir nach erfolgreichen Verhandlungen mit den Produktgebern HDI, R+V und ZURICH die Drohnen-Haftpflichtversicherungen ab sofort mit verbesserten Leistungen und zu deutlich verbesserten Konditionen anbieten können. Die Optimierung gilt für private sowie für gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherungen.

Eine HDI Drohnen-Haftpflichtversicherung für den Geltungsbereich Europa mit der Mindestdeckungssumme von einer Million Euro ist bereits ab 71,40 € inklusive Versicherungssteuer erhältlich. Bei der R+V Versicherung ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung für den Geltungsbereich Europa jetzt preisgleich und ohne Aufschlag auch für den Geltungsbereich Weltweit (ohne USA, US-Territorien und Kanada) beantragbar.

Grundsätzlich ist die offene Pilotenklausel in allen Haftpflichtversicherungstarifen unserer Anbieter vereinbart. Das heißt, alle berechtigten Steuerer der Drohne sind mitversichert.

Auch im Bereich der gewerblichen Drohnenversicherung konnten die Versicherungstarife weiter optimiert und die Beiträge gesenkt werden. Aktuell liegt der günstigste Jahresbeitrag bei 130,90 € inkl. Versicherungssteuer im Jahr (HDI).

Alle Anbieter zur Drohnen-Haftpflichtversicherung sind auf unserer Website www.drohnen-versicherung.com online zu berechnen und zu beantragen.

Einen Überblick über die Versicherungsleistungen unserer TOP-Versicherer sind im Drohnen-Haftpflichtversicherung Vergleich aufgeführt:

Die Beantragung einer Drohnen-Haftpflichtversicherung gilt für Versicherungsnehmer mit Wohn- oder Betriebssitz in Deutschland oder Österreich und dauert nicht länger als drei Minuten. Bereits am Tag nach der Online-Beantragung besteht vorläufiger Versicherungsschutz für die versicherte Drohne. Die Versicherungsbestätigung wird vorab per E-Mail zugesandt; ohne Mehrbeitrag!

P.S.: Auch die Beiträge der HDI Drohnenversicherungen für Österreich wurden nochmals drastisch gesenkt!